Glaubwürdige Umfragen kommen, wenn überhaupt, nur durch unabhängige Meinungsforschungsinstitute zustande. Der Nachteil an nahezu jeder Umfrage ist aber, daß auf Basis der Aussagen einiger weniger Leute darauf geschlossen wird, daß alle vergleichbaren Leute vergleichbar entscheiden würden.
Eine echte Meinungsumfrage kann daher letztlich nur eine allgemeine Bürgerbefragung sein, die ohne Ausnahme alle Bürger unabhängig vom familiären, finanziellen, beruflichen Hintergrund umfasst.
Den Schneid für eine derartige Umfrage hat aber keiner, da keiner hören möchte, wann, wie und wo er warum merde ist.
Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten hat den Rang eines Bundesgesetzes, (BVerfG - 2 BvR 1481/04 - Rn. 30), und bricht gemäß Art. 31 GG jede Art von Landesrecht, das sich außerhalb der vom Bund gesetzten Norm bewegt, (BVerfG - 2 BvN 1/95 - Rn. 66).
Keine Unterstützung für
- Gegner internationaler, nationaler wie speziell europäischer Grundrechte;
- Gegner nationaler wie europäischer Mindestlöhne;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;