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Autor Thema: Zahlungsaufforderung mit Pfändungsandrohung (kein Widerspruch gg. Bescheide)  (Gelesen 11745 mal)

b
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Bitte den fiktiven Vorgang doch etwas genauer erklären, sonst wird es wohl nicht verständlich, schließlich ist fiktiv fast ein Jahr vergangen.

Selbstverständlich ist hier alles fiktiv!

Person A hat nach einigen Zahlungsaufforderungen von der Stadt, genauer gesagt dem Amt "Fachdienst Vollstreckung als Vollstreckungsbehörde", einen Brief über das Verwaltungszwangsverfahren erhalten. Den Zahlungsaufforderungen zuvor ist Person A nicht nachgekommen und hat auch nicht geöffnet als die Dame von der Behörde selbst an Tür war und auch nicht postalisch oder irgendwie anders reagiert.

Auszug aus dem Brief des Verwaltungszwangsverfahrens:

Zitat
"auf Grund vorliegender Pfändungsaufträge bin ich mit der Einziehung der nachstehend bezeichneten Forderungen beauftragt. Zur Durchführung der Zwangsvollstreckung wird sich der zuständige Vollstreckungsbeamte der Stadtkasse nochmals zu ihrer Wohnung begeben und zwar am............

Ich fordere Sie auf , zu diesem Termin entweder selbst anwesend zu sein oder sich von einem Beauftragten vertreten zu lassen. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass
- ich beim Amtsgericht eine richterliche Durchsuchungsanordnung erwirken werde, falls Sie oder Ihr Beauftragter zu diesem Termin nicht anwesend sein sollten.
- durch diese Terminsetzung alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, Sie ggf. zur Abgabe des Vermögensverzeichnisses/Eintragung in das Schuldnerverzeichnis vorladen zu lassen.

Im Auftrag
XXXXXXXXXX"

Soll bei Person A also irgendeine Durchsuchung stattfinden oder wie ist das zu verstehen?
Wie sollte sich Person A verhalten?


Und vor allem eine schon zuvor gestellte Frage:
Gibt es für Person A überhaupt die Möglichkeit, dem Nachkommen der Forderungen komplett zu entgehen?
Denn was ich hier so lese ist es dann doch einfach meistens ein zeitliches Hinauszögern...


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Zitat
Soll bei Person A also irgendeine Durchsuchung stattfinden oder wie ist das zu verstehen?
Ja, und zudem wird damit gedroht, falls Person A nicht anwesend ist, dass die Dame/Herr sich dann unterschreiben lassen wird dass Sie ohne Anwesenheit der Person A die Wohnung öffnen lassen darf.

Zitat
Wie sollte sich Person A verhalten?

Das ist schwer zu beantworten, weil Person A bereits sehr lange möglicherweise nichts gemacht hat und aus diesem Grund die Situation jetzt so gesehen eskaliert.

Person könnte den aktuellen Beschluss des LG Tübingen lesen und entsprechend prüfen ob im gleichen Bundesland wohnhaft oder inwieweit es auf das Bundesland übertragbar wäre und die Dame/Herr mit passenden Schreiben auffordern die Vollstreckung zurück zugeben.

LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20296.0.html



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b
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Wie sollte sich Person A verhalten?

Und vor allem eine schon zuvor gestellte Frage:
Gibt es für Person A überhaupt die Möglichkeit, dem Nachkommen der Forderungen komplett zu entgehen?
Denn was ich hier so lese ist es dann doch einfach meistens ein zeitliches Hinauszögern...


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Gibt es für Person A überhaupt die Möglichkeit, dem Nachkommen der Forderungen komplett zu entgehen?

Bisher galt, Bescheid dann Widerspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach §80 VwGO Abs. 4 -->
das hilft bis zum Widerspruchsbescheid, dann Klage.

Nach dem Beschluss in der Vollstreckung ohne Bescheid vom LG Tübingen ist der SWR z.B. keine Behörde und bestimmte Gesetze sollen für den SWR nicht gelten.

Aus diesem Grund ist fraglich ob ein SWR z.B. überhaupt Bescheide in der Form wie es erfolgte vollstrecken kann. Am Landgericht Tübingen wurde das verneint.

Bei anderen LRAs ist das entsprechend zu prüfen. Natürlich folgt daraus auch die Frage ob bestimmte Sachen wie die Satzung zur Zahlung des Beitrags überhaupt gültig sein können.

Deshalb den Text also den Beschluss lesen und auch Freunden zeigen und die Diskussion dazu in die Öffentlichkeit tragen.


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Nun soll bei Person A vermutlich eine Hausdurchsuchung stattfinden. Person A reagiert vermutlich darauf mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung aus hier im Forum geschilderten Gründen. Ansonsten ist Person A ziemlich ratlos und fühlt sich ziemlich allein...



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Fiktive Person A sollte sich erst mal ein Pfändungsschutzkonto zulegen, oder das vorhandene Konto umwandeln.
Einzige Befreiungsmöglichkeit vom Beitrag wäre ein Antrag auf Harz4 was aber nicht rückwirkend funktioniert. Dort bekommt man dann einen Antrag und eine Bescheinigung die man an die Rundfunkanstalt schickt.
Wenn die tatsächlich die Wohnung gewaltsam öffnen wollen könnte das auch die Presse interessieren, da es sich doch um eine recht seltene Eskalationsstufe handelt. Der öffentliche Rundfunk hat durch ähnlich hartes Vorgehen in anderen Fällen schon massiv an Ansehen verloren, und wird evtl. seine Schergen zurückpfeifen wenn sich weiterer Imageverlust abzeichnet.
Warum genau hat fiktive Person A denn bislang nicht gezahlt.


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Fiktive Person A sollte sich erst mal ein Pfändungsschutzkonto zulegen, oder das vorhandene Konto umwandeln.

Person A hat zuviele verschiedene Konten mit relativ hohen Beträgen und Werten, daher vermutlich sinnlos.

Zitat
Einzige Befreiungsmöglichkeit vom Beitrag wäre ein Antrag auf Harz4 was aber nicht rückwirkend funktioniert. Dort bekommt man dann einen Antrag und eine Bescheinigung die man an die Rundfunkanstalt schickt.

HartzIV wird Person A nicht bewilligt bekommen.

Zitat
Wenn die tatsächlich die Wohnung gewaltsam öffnen wollen könnte das auch die Presse interessieren, da es sich doch um eine recht seltene Eskalationsstufe handelt. Der öffentliche Rundfunk hat durch ähnlich hartes Vorgehen in anderen Fällen schon massiv an Ansehen verloren, und wird evtl. seine Schergen zurückpfeifen wenn sich weiterer Imageverlust abzeichnet.

Tja, was wirklich hilfreich für Person A wäre, wäre eine wirkliche Hilfestellung aus diesem Forum mit konkreten Ansagen was und was nicht möglich ist und in denen nicht das Wort "einlesen" vorkommt. Denn das habe ich schon getan und trotzdem kann ich Person A nichts wirklich empfehlen außer schlussendlich zu zahlen...

Zitat
Warum genau hat fiktive Person A denn bislang nicht gezahlt.

Weil Person A diesen Beitrag aus verschiedenen Gründen nicht zahlen will, was in einem Forum namens gez-boykott bestimmt nachvollziehbar ist. Aber das Forum hat es sich offenbar zum Sinn gemacht Zeit zu schinden, jedoch die Gebühren schlussendlich trotzdem zu zahlen. Denn Sinn dahinter habe ich nicht wirklich verstanden...


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Unser Gegner ist sehr mächtig und hat bislang die Unterstützung aller drei Staatsgewalten. Ein einfaches Instrument, mit dem man die Zahlung verhindern kann gibt es nur theoretisch (die Nichtigkeit). Die gesamte Staatsgewalt hat sich gegen uns verschworen. Gegen einen derart mächtigen Gegner vorzugehen erfordert unendliche Geduld, einen unbeugsamen Willen, starke Nerven, viel Fleiss, Durchhaltevermögen und nicht zuletzt Spass an der Auseinandersetzung mit Behörden.
Aber bitte sei unser David und schleudere den Stein der den Gegner für immer besiegt.


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Aber das Forum hat es sich offenbar zum Sinn gemacht Zeit zu schinden, jedoch die Gebühren schlussendlich trotzdem zu zahlen. Denn Sinn dahinter habe ich nicht wirklich verstanden...

Das würde so nicht stimmen.

Das Problem beim Rechtsweg ist, dass keine Person A darauf Einfluss hat, wie schnell etwas vor Gerichten geht. Und weil viele Sachen von der jeweils nächsten Instanz abhängen, muss man - schon um nicht zu viel Kapital zu riskieren - das Ganze langsam machen. Denn andere sind viel weiter, und so muss darauf hingearbeitet werden, aus den vorangegangenen zu lernen.
Oder aber es müssen deutlich über 30% aus der Bevölkerung die Zahlung mit Verweis auf die Verfassungswidrigkeit einstellen.

Das zweite Problem ist, dass viele Personen zwar den ersten Schritt gehen, mit Widerspruch und Klage, aber dort dann aufhören. Also Klage zu schnell vorschnell verloren, weil die VGs voneinander abschreiben - mehr wohl auch nicht. Somit macht sich die Justiz zum Büttel des Rundfunks und der Politik, statt den Bürgern gegen diesen Abgabenwahn gegen den Staat zu helfen. Man könnte auch sagen, die Gerichte der ersten Instanzen bis hin zum Bundesverwaltungsgericht sind von der Politik gekauft und vom Rundfunk geschmiert.
Kommt es an dieser Stelle dann zur Vollstreckung, ist Hilfe fast nicht möglich. Weil es Auftragsempfänger machen, welche sich zum staatlichen System zugehörig fühlen und wahrscheinlich über diesen Unsinn nicht selbst nachdenken sondern nur Regeln anwenden.

Der andere Fall ist, wenn noch nicht einmal Widerspruch eingelegt werden konnte, weil Bescheide gar nicht zugegangen sind. In solchen Fällen wird aktuell aus Sicht der Person X das Recht zu Lasten der Bürger ausgelegt und massiv verletzt.

Das Problem dabei ist dann, dass die Bürger selbst zu wenig darüber wissen, wie eine Verwaltungsvollstreckung (Regeln) ablaufen sollte. In den Fällen, wo der GV oder eine Vollziehungsdame der Stadt eine Wohnungsdurchsuchung ankündigt, sollten zuvor zumindest irgendwelche Schreiben vorhanden sein, auf welche zudem eine passende Reaktion notwendig gewesen wäre.

Dazu kommt, dass Schreiben teilweise ignoriert oder falsch gelesen werden.  Teilweise weil Werbung vermutet wurde, auch entsorgt wurden oder halt ähnliches.

Die nach den Regeln Handelnden erklären jedoch immer, dass Sie nach Ihren Regeln das nicht zu prüfen haben, dazu wären wohl die Gerichte zuständig. Bei akuter Vollstreckung ohne Bescheid wahrscheinlich ein Verwaltungsgericht mit einem Antrag nach § 123 VwGO. Das kann mündlich zur Niederschrift erfolgen, dabei sollte natürlich auch gleich die Frage gestellt werden, wie der Antrag richtig zustellen ist, dass dieser gegen diese Vollstreckung wirkt und diese hemmt bis zur Klärung der Frage, ob die rechtlichen Voraussetzungen zur Vollstreckung überhaupt vorliegen.

---
Es wäre wohl auch möglich kurzfristig umzuziehen.
Der Gerichtsvollzieher sollte zum Beispiel auch dann nicht mehr zuständig sein, wenn der Schuldner in einen anderen Bereich umzieht. Solange der GV oder so eine Vollziehungsdame aber einen vom Richter unterschrieben Wisch zum Wohnungsöffnen hat, wird er/sie das wohl auch bei der alten Wohnung machen, wenn dort Anhaltspunkte vorliegen, dass der vermeintliche Schuldner dort wohnt.

Ob das rechtmäßig sei oder nicht, steht ganz wo anders und hilft Person A im aktuellen Notfall auch nicht.


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Es wäre wohl auch möglich kurzfristig umzuziehen.
Der Gerichtsvollzieher sollte zum Beispiel auch dann nicht mehr zuständig sein, wenn der Schuldner in einen anderen Bereich umzieht. Solange der GV oder so eine Vollziehungsdame aber einen vom Richter unterschrieben Wisch zum Wohnungsöffnen hat, wird er/sie das wohl auch bei der alten Wohnung machen, wenn dort Anhaltspunkte vorliegen, dass der vermeintliche Schuldner dort wohnt.

Tatsächlich bezieht Person A zum 01.01.2017 eine neue Wohnung in einem anderen Kreis und meldet diese dann auch zügig zum Hauptwohnsitz an. Problem ist allerdings, dass A die alte Wohnung bis Ende Februar noch gemietet hat.

Ob das rechtmäßig sei oder nicht, steht ganz wo anders und hilft Person A im aktuellen Notfall auch nicht.

Tja, irgendwie schlimm, dass man anscheinend akut nichts gegen derartige Unrechtmäßigkeiten unternehmen kann. Armes Deutschland...


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Zitat
Tatsächlich bezieht Person A zum 01.01.2017 eine neue Wohnung in einem anderen Kreis und meldet diese dann auch zügig zum Hauptwohnsitz an. Problem ist allerdings, dass A die alte Wohnung bis Ende Februar noch gemietet hat.

Weil es im beschrieben fiktiven Fall hier ja kein GV ist prüfen ob die aktuelle Stadt dort auch zuständig wäre, falls nicht dann könnte die aktuelle Stadt ja dann dort Amtshilfe anfordern. ;-)

Die Kette könnte ja so aussehen:

LRA -> "beauftragt" -> Beitragsservice -> versucht Amtshilfe über -> aktuelle Stadt (macht sich wahrscheinlich irgendwie selbst zum Gläubiger) -> versucht Amtshilfe über -> neue Stadt

Das wäre denkbar, aber ebenso -> aktuelle Stadt gibt es zurück, weil nicht mehr zuständig.

Weil das aber mit dem Umzug noch etwas in der Zukunft liegt, kann es natürlich passieren dass die Dame zeitiger vor der Türe steht, als gewünscht. Wie gesagt, Hilfe gegen Verwaltungsvollstreckung gibt es scheinbar vor dem Verwaltungsgericht, dort können alle Anträge zur Niederschrift gegeben werden. Zu fragen wäre halt welche Anträge das genau sei müssen, wahrscheinlich aber einer nach § 123 VwGO. Das sollte das jeweilige Verwaltungsgericht mitteilen. Natürlich könnte davor noch dort gefragt werden ob Sie zuständig für solche Fälle sind. -> Aussagen dazu immer schriftlich geben lassen.

Zitat
Tja, irgendwie schlimm, dass man anscheinend akut nichts gegen derartige Unrechtmäßigkeiten unternehmen kann. Armes Deutschland...

Kann man wohl, zumindest wird jeder damit schlauer. Also lernen wie das Grundgesetz zur Verteidigung gegen den Staat anzuwenden sei.

Falls Person A also mehr Zeit braucht und noch keinen Kontakt zu dieser Dame hatte, dann einfach mal fragen wieso Sie zuständig sei und nach welchem Recht.

Beispiel wie das aussehen kann:

https://rundfunkbeitragsklage.de/musterschreiben-rundfunkbeitrag-aufforderung-zur-offenlegung-der-gesetzlichen-grundlagen-gegenueber-staedten-und-gemeinden/

Falls die Rechtsgrundlagen bereits benannt sind, dann vielleicht so

https://rundfunkbeitragsklage.de/musterschreiben-rechtsmittel-an-die-staedte-und-gemeinden-gegen-die-gesetzwidrige-beitreibung-von-oeffentlich-rechtlichen-forderungen-der-rundfunkanstalten-auf-der-grundlage-der-zivilprozessordnung-d/

oder so

https://rundfunkbeitragsklage.de/musterschreiben-rechtsmittel-an-die-staedte-und-gemeinden-gegen-die-gesetzwidrige-beitreibung-von-oeffentlich-rechtlichen-forderungen-der-rundfunkanstalten-welche-keine-steuern-sind-auf-der-grundla/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. November 2016, 13:58 von PersonX«

 
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