Und: Nach dem Bescheid ist vor dem Bescheid, denn das Spiel kann ja wieder von vorne beginnen, schließlich behandelte der beklagte Bescheid ja Zeiträume der Vergangenheit...
Ist das so? Bei einer fiktiven Person B wurde der Streitwert um das dreifache erhöht, da sie den Rundfunkbeitrag grundsätzlich in Frage stelle und sich ihre Klage daher nicht nur auf den genannten Betrag von Jan. 2013 - jetzt reduzieren ließ, sondern auch in Zukunft liegende Bescheide angeht. Wenn Person B das Gericht also so blöde kommt, dann möchte B im Nachhinein auch für den gesamten Zeitraum ihr Geld wiederhaben, falls die höchsten Gerichte für uns entscheiden!
Durch diese Festsetzung des Gerichts haben sich die Gerichtskosten von Person B beim VG auf 208,-€ angehoben. Da der Streitwert sich bei B im Endeffekt nicht um mehr als 200€ Differenz(!) auswirkt, kann B auch keine Streitwertbeschwerde erheben. Sollte Peson B dieses trotzdem in Frage stellen, müsste ein weiteres Gericht über die Rechtmäßigkeit des Streitwerts urteilen, was wiederum Kosten generieren würde.
Das haben die schon ganz toll ausbaldowert. Egal wie man handelt, es artet gleich in hohen Kosten aus...
"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22