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Autor Thema: Nach verlorener Klage: Zahlung unter Vorbehalt oder Berufung auf Zeit?  (Gelesen 3305 mal)

h
  • Beiträge: 4
Hallo an alle Mitstreiter,

eine hypothetische Person A hat die Klage vor dem Verwaltungsgericht einer fiktiven Stadt O in Niedersachsen erwartungsgemäss verloren und steht nun etwas ratlos da. Eine Fortführung des Verfahrens kommt wegen sehr begrenzter finanzieller Mittel und des zu erwartenden Ausgangs nicht in Betracht. Person A würde sich da eher http://rundfunkbeitragsklage.de/info/ anschliessen. Auch eine Klage nach EU-Recht scheint da aussichtsreicher. Deswegen erwartet die Person in Zukunft eine Zahlungsaufforderung.

Was wären hier die theoretischen Möglichkeiten?
  • Berufung gegen die Klage einlegen, um etwas Zeit zu gewinnen?
  • Wäre dafür schon ein Anwalt nötig?
  • Könnte die Berufung schadlos und fristgerecht wieder zurück genommen werden?

Oder doch Zahlen?
  • Geht das noch unter Vorbehalt angesichts evtl. noch anhängiger Verfahren?

http://www.akademie.de/wissen/gez-rundfunkbeitrag-vorbehalt-anzeige verweist explizit darauf, das Zahlung unter Vorbehalt nach verlorenem Prozeß nicht mehr möglich ist. Stimmt das so uneingeschränkt?

Herzlichen Gruß
 


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Z
  • Beiträge: 1.568
Nach verlorenem Prozeß gibt es nur zwei Möglichkeiten: Weiterklagen oder zähneknirschend den strittigen Betrag begleichen.

Aber: Der zu begleichende Betrag könnte ja auch mangels Konto direkt bei der Rundfunkanstalt in bar probiert werden, einzuzahlen...

Und: Nach dem Bescheid ist vor dem Bescheid, denn das Spiel kann ja wieder von vorne beginnen, schließlich behandelte der beklagte Bescheid ja Zeiträume der Vergangenheit...


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B
  • Beiträge: 422
Und: Nach dem Bescheid ist vor dem Bescheid, denn das Spiel kann ja wieder von vorne beginnen, schließlich behandelte der beklagte Bescheid ja Zeiträume der Vergangenheit...

Ist das so? Bei einer fiktiven Person B wurde der Streitwert um das dreifache erhöht, da sie den Rundfunkbeitrag grundsätzlich in Frage stelle und sich ihre Klage daher nicht nur auf den genannten Betrag von Jan. 2013 - jetzt reduzieren ließ, sondern auch in Zukunft liegende Bescheide angeht. Wenn Person B das Gericht also so blöde kommt, dann möchte B im Nachhinein auch für den gesamten Zeitraum ihr Geld wiederhaben, falls die höchsten Gerichte für uns entscheiden!

Durch diese Festsetzung des Gerichts haben sich die Gerichtskosten von Person B beim VG auf 208,-€ angehoben. Da der Streitwert sich bei B im Endeffekt nicht um mehr als 200€ Differenz(!) auswirkt, kann B auch keine Streitwertbeschwerde erheben. Sollte Peson B dieses trotzdem in Frage stellen, müsste ein weiteres Gericht über die Rechtmäßigkeit des Streitwerts urteilen, was wiederum Kosten generieren würde.
Das haben die schon ganz toll ausbaldowert. Egal wie man handelt, es artet gleich in hohen Kosten aus...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. November 2015, 01:12 von Bürger«
"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

Z
  • Beiträge: 1.568
Wurde eine Feststellungsklage erhoben?
Dann nochmal den genauen Klageantrag lesen und das Urteil zu den einzelnen Klageanträgen.
Normalerweise klagt man ja auf Aufhebung des Bescheides. Der wurde nicht aufgehoben und für gültig erklärt, aber der nächste könnte ja unwirksam/rechtswidrig sein.
Bei einer abgewiesenen Feststellungsklage wollte das Gericht eben nichts feststellen.

Das bedeutet, daß die Widersprüche auf den nächsten Bescheid wie gewohnt ablaufen aber der Klageantrag beim nächsten mal anders formuliert werden muß.


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G
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OT:
Wurde eine Feststellungsklage erhoben?
Nein, es wurden nur die ergangenen Bescheide angefochten.
Wochenend-Lektüre mit klitzekleinem Klage-Erfolg
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15877.msg105558.html#msg105558
Der Streitwert wurde wegen "offensichtlich absehbaren Auswirkungen auf künftige Geldleistungen oder noch zu erlassende, auf derartige Geldleistungen bezogene Verwaltungsakte" verdreifacht.


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"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

 
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