Dass dieser Staat in seiner gesetzgebenden Funktion gestützt auf die machgeilen Politiker der Parteien in den 16 Landesparlamenten und im Bundestag in Berlin, einschließlich des Bundesrates und die EU mit dazu, nicht für uns Bürger und seine freiheitlichen demokratische Ordnung arbeiten, dürfte bekannt sein.
Man darf nicht denken, dass Gesetzesänderungen in dem Fall das BDSG so zu verstehen sind, es wird einfacher oder es werden Texte gekürzt bzw. gestrichen. NEIN es wird immer komplizierter und hinterlistiger, so dass jede Möglichkeit den Bürger zu benutzen und zu bestrafen in allen Ebenen des Lebens wirksam werden.
Mit den Daten des Bürgers werden heute Geschäfte gemacht, ob mit Einwilligung oder ohne spielt nicht die Rolle. Und die Datenkrake D-Staat einschließlich der EU, denen geht es nicht um Sicherheit, es geht nur um wirtschaftlichen Erfolg unter voller Kontrolle aller finanzieller Möglichkeiten des ruhigstellen jener Menschen, die nicht oder nicht mehr am Wirtschaftssystem teilhaben.
Wobei doch abzusehen ist, wie lange dieser Wohlstand noch auf welchem Niveau Bestand haben wird. Da können solche Dieselskandale oder die Rohstoffverknappung ganz schnell unannehmlichkeiten zur Folge haben. Nicht zuletzt können damit unsere Daten ganz schnell in die falschen Hände geraten. Genau das ist offentsichtlich im erneuten Meldedatenabgleich.
Uns wird vorgespielt, die Daten gehen an die jeweilige LRA und in Wirklichkeit landen die Daten per Standleitung beim BS in einem Rechenzentrum, einem nicht rechtfähigen Unternehmen, einer nicht definierten oder genannten Stelle, bei einem Inkassodienstleister in Köln. Dieser Dienstleister BS wiederum gibt jetzt zukünftig die Daten von Bürgern an dritte Inkassodienstleister weiter, weil diese Bürger nicht mit dem Datenhandel und diesem RF einverstanden sind, weil sie den Rundfunk und die aufgezwungene Datenwellen in Ihrer Wohnung nicht nutzen.
Glaub auch nur ein einziger Bürger der dieses Forum liest, dass die Daten bei einem dritten Inkassounternehmen, welches die Daten in Ihre Datenbanken eingepflegt, diese Daten nach Fallabarbeitung und Beendigung sicher gelöscht werden? Das verbieten doch die Finanzgesetze nach denen bei Umsatzdaten eine Aufbewahrungsfrist einzuhalten ist.
So eine Aussage wäre genau so verlogen, wie die der LRA und des BS jetzt schon in Ihren RBStV, dass nicht benötigte Daten nach 3 Jahren gelöscht werden oder wurden. Nichts wurde gelöscht, jetzt werden die Daten erneut abgeglichen und dann lässt sich die Veränderung verfolgen, wer z.B. in einer andere Straße/Ort gezogen ist und nicht angemeldet ist, wer z.B. geschieden ist, denn diese Person könnte jetzt mit einer neuen Wohnadresse auffällig werden und zur Zwangsgebühr herangezogen werden. Ob sich der Meldedatenabgleich noch stoppen lässt, bei so wenig öffentlichem Interesse?