Autor Thema: Standardfall mit einer kleinen Abweichung  (Gelesen 7404 mal)

Offline Robert

  • Beiträge: 25
Standardfall mit einer kleinen Abweichung
« am: 30. Dezember 2009, 18:00 »
Hallo zusammen!

Nach längerer Pause hab ich mal wieder Zeit gefunden hier vorbeizuschauen. Es freut mich zu sehen, wie sich das Forum weiterentwickelt hat.
An der Stelle möchte ich auch mal wieder was beitragen, nämlich mein eigenes Erlebnis mit der GEZ, in der Hoffnung, dass es dem ein oder anderen weiterhilft.
Das Ganze fing an wie der klassische Standardfall. Es klingelt, ich bin nicht zu Hause, also werden Verwandte befragt, die wohl in einer "Komm ich jetzt ins Fernsehen"-Laune, alles bereitwillig beantwortet haben. Der Beauftragte hat also in dem Fall den Ruf seiner LRA benutzt, um an Informationen zu kommen. An dem Punkt hätte einfach eine Zwangsanmeldung erfolgen können, denn bestimmte Informationen hatte man ja bereits. Stattdessen wurde aber ein Zettel hinterlassen mit der Aufforderung diesen auf jeden Fall zurückzusenden (die klassische Anmeldung eben).
Nachdem ich mich in die Thematik eingearbeitet hatte, wagte ich es bei der angegebenen Telefonnummer auf dem Schreiben anzurufen. Wie mir erst später klar wurde, war da der Leiter des entsprechenden Beauftragtenbüros dran. An der Stelle muss ich ganz klar sagen, einen solchen Anruf sollte man tunlichst vermeiden, auch wenn ich es damit durch Glück geschafft hab, die Angelegenheit erst mal vom Tisch zu bekommen. Das Gespräch war zwar recht kurz, aber nicht so wie ich mir das vorgestellt hab:
"Ich halte keine anmeldepflichtigen Geräte bereit!"
"Okay, dann vergessen sie mal das Schreiben."
Stattdessen wurde das mit "keine anmeldepflichtigen Geräte" ignoriert (ist im Zweifelsfall für die Beauftragten sowieso eine Lüge). Da er wusste, dass ich gerade eine Ausbildung mache war für ihn die wichtigste Frage die nach dem Bafög. Die hab ich wahrheitsgemäß mit "Nein, ich bekomme kein Bafög" beantwortet. An dem Punkt war das Gespräch dann eigentlich schon vorbei. Warum?
Hätte ich Bafög bezogen, so wäre mein monatliches Einkommen vermutlich über der magischen Grenze von aktuell 287 EUR (wenn ich richtig informiert bin). Da ich zu diesem Zeitpunkt weiterhin die Wohnung meiner Eltern als Hauptwohnsitz angegeben hatte und diese fleißig Gebühren zahlen, war die Sache klar. Denn als Haushaltsangehöriger mit einem entsprechend niedrigen Einkommen ist man grundsätzlich befreit auch ohne Antrag. Die Belohnung für die ganze Mühe kam wenig später ... die üblichen drei Werbeschreiben von der GEZ, die man beruhigt entsorgen kann.

Mein Fazit aus der ganzen Geschichte:
  • Wenn man eine Ausbildung macht und Bafög bezieht sollte man auf keinen Fall eine Befreiung beantragen (damit erhält die GEZ nur entsprechende Informationen, denn wo keine Geräte sind, muss auch nichts befreit werden) selbst wenn man mehr Bafög bezieht kann man mit dem Argument "meine Eltern füttern mich halt durch" sein "Einkommen" entsprechend klein reden
  • Auf keinen Fall beim Beauftragtenbüro anrufen, es ist echt schwierig aus so einem Gespräch heil herauszukommen (lieber alles schriftlich machen, wie hier im Forum an einigen Stellen empfohlen wird)
  • Unbedingt mit der Verwandtschaft, mit Bekannten usw. über das Thema reden, denn Vielen ist nicht bewusst, dass der "amtliche" Ton, den die Beauftragen so gerne benutzen, total fehl am Platz ist (gerade jetzt wo scheinbar die Bild-Zeitung eine Kampagne gegen die GEZ startet, ist ein solches Gespräch leichter zu führen)
  • Möglichst gut über das Thema informiert sein, lieber aus dem Stegreif den RGebStV zitieren können, als auf eine Lüge der Beauftragten hereinzufallen

Viele Grüße
Robert


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Offline Deali

  • Beiträge: 382
Re: Standardfall mit einer kleinen Abweichung
« Antwort #1 am: 31. Dezember 2009, 01:05 »
Mein Fazit aus der ganzen Geschichte:
  • Wenn man eine Ausbildung macht und Bafög bezieht sollte man auf keinen Fall eine Befreiung beantragen (damit erhält die GEZ nur entsprechende Informationen, denn wo keine Geräte sind, muss auch nichts befreit werden) selbst wenn man mehr Bafög bezieht kann man mit dem Argument "meine Eltern füttern mich halt durch" sein "Einkommen" entsprechend klein reden
  • Auf keinen Fall beim Beauftragtenbüro anrufen, es ist echt schwierig aus so einem Gespräch heil herauszukommen (lieber alles schriftlich machen, wie hier im Forum an einigen Stellen empfohlen wird)
  • Unbedingt mit der Verwandtschaft, mit Bekannten usw. über das Thema reden, denn Vielen ist nicht bewusst, dass der "amtliche" Ton, den die Beauftragen so gerne benutzen, total fehl am Platz ist (gerade jetzt wo scheinbar die Bild-Zeitung eine Kampagne gegen die GEZ startet, ist ein solches Gespräch leichter zu führen)
  • Möglichst gut über das Thema informiert sein, lieber aus dem Stegreif den RGebStV zitieren können, als auf eine Lüge der Beauftragten hereinzufallen

Viele Grüße
Robert

Danke Robert!

Du wirst es im Leben sehr weit bringen! Gerade hier melden sich so unendlich viele Studenten die eigentlich nicht in solche Fallen tappen sollten.
Gebt das Euren Kommilitonen bekannt, Anmelden kann man später noch, wer nicht angemeldet ist braucht nicht "befreit" zu werden.

Gruß

Deali  8)

Hallo Mods, dies gehört auf eine Startseite, immer an Position eins!


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Offline Hy-Driver

  • Beiträge: 12
Re: Standardfall mit einer kleinen Abweichung
« Antwort #2 am: 09. Januar 2010, 18:13 »
Mahlzeit,
Habe mich Selbständig gemacht. Kurze Zeit später der erste Brief der dreier Reihe. Ich schickte sofort eine Datenschutzerklärung an die GEZ, Einschreiben mit Rückschein. Keine Reaktion. Daraufhin eine E-Mail an der NDR mit Androhung einer Strafanzeige.
Einen Tag später Post vom NDR. Zwei Tage später Post von der GEZ mit Enschuldigung und Datenauskunft.

Seitdem nie wieder was von denen gehört oder einen Schergen gesehen.

Haben die was gelernt?
MfG

Reinhard


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Offline GEZ-Jungfrau

  • Beiträge: 87
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Re: Standardfall mit einer kleinen Abweichung
« Antwort #3 am: 10. Januar 2010, 01:01 »
Morjensen,

@Hy-Driver: Was genau meinst du bitte mit "Datenschutzerklärung"?



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Wenn du nicht stark bist - sei klug.
(Sun Tsu)

Offline Hy-Driver

  • Beiträge: 12
Re: Standardfall mit einer kleinen Abweichung
« Antwort #4 am: 10. Januar 2010, 17:55 »
Mahlzeit,
ich meinte die Datenschutzerklärung, welche Reinhard Mayer hier zum downloaden eingestellt hatte.
Also  - Auskunft über meine gespeicherten Daten
       - Herkunft dieser Daten
       - Verbot der Weitergabe dieser Daten an Dritte

Ich glaube wenn Sie meine Daten an einen Schergen weitergeben machen Sie sich strafbar. Denn Der ist ja selbständig und somit ein Dritter.
Und weil ich gleich mit Srafanzeige gedroht habe sind Sie wohl vorsichtiger.

MfG
Reinhard


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Offline René

  • #GEZxit
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  • Beiträge: 5.111
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Re: Standardfall mit einer kleinen Abweichung
« Antwort #5 am: 10. Januar 2010, 19:55 »
Datenschutz hat in Deutschland einen angeblichen hohen Stellenwert in allen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Schichten. Politik und Wirtschaft lassen uns nur so gerne daran glauben, dass der Datenschutz für Sie ein hohes Gut darstellt. Die Wahrheit steht allerdings diametral zu dieser Verblendung: Der Datenschutz wird nämlich tagtäglich mit den Füßen getreten, während wir glauben sollen, auf einer heilen Insel zu leben.

Auf jeden Fall hat jeder von uns das Recht, Auskunft über Art und Herkunft der gespeicherten Daten anzufordern und eine Weitergabe an Dritte zu widersprechen.

Personenbezogene Daten dürfen grundsätzlich nur für den Zweck verwendet werden, für den sie erhoben wurden. Punkt. Da gibt es nichts zu rütteln. Trotzdem wird in Deutschland dies jeden Tag tausende Male missachtet.

Darüber hinaus darf es nur das für die Aufgabenerfüllung erforderliche Minimum an personenbezogenen Daten erhoben werden. Im Falle der GEZ, Name, Geburtsdatum, Anschrift und selbstverständlich für die Abrechnung Art der zum Empfang bereitgehaltenen Geräte. Weitere Daten darf die GEZ weder nach dem jeweiligen Landes- noch dem Bundesdatenschutzgesetz erheben. Da wundert es mich, dass Schergen Auskunft über Familienmitglieder, Mitbewohner oder was auch immer verlangen. Das dürfen sie nach dem Gesetz nicht.

Die LRAs und die GEZ dürfen wohl diese minimalen personenbezogenen Daten an Schergen weitergeben. Die Daten werden eben lediglich für den Zweck verwendet werden, für den sie erhoben wurden und die Schergen sind nun die direkten Erfüllungsgehilfen der GEZ. Außerdem besagt das Datenschutzgesetz folgendes:

„Das Erheben, Verbreiten und Nutzen personenbezogener Daten ist ohne Einwilligung des Betroffenen nur zulässig, soweit ein Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet.“

Dazu zählen u. a.:

  • Geldwäschegesetz,
  • Kreditwesengesetz,
  • Außenwirtschaftsverordnung,
  • Sozialgesetze (bei Arbeitnehmern: Rente, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Mutterschutz, -SGB- usw.),
  • Aktiengesetz,
  • Wertpapierhandelsgesetz,
  • Telekommunikationsgesetz (TKG),
  • Gesetz über die Nutzung von Telediensten (TDG)
  • Gesetz zur digitalen Signatur (SigG),
  • Gesetz über den Datenschutz bei Telediensten (TDDSG),
  • auch die Paragraphen 3, 4 und 8 (Absatz 4) des Rundfunkgebührenstaatsvertrages
  • usw.

Also ziemlich gummiartig alles und ohne kräftigen Rechtsbeistand bei normalen Bürgern, ein aussichtsloser Kampf, wollte man wegen Datenschutz gegen die GEZ vorgehen.

Aber jeder von euch kann zumindest Auskunft über Art und Herkunft eurer gespeicherten Daten anfordern und im gleichen Zuge eine Weitergabe an Dritte widersprechen. Das ist euer gutes Recht!


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« Letzte Änderung: 10. Januar 2010, 19:58 von René »

Offline Hy-Driver

  • Beiträge: 12
Re: Standardfall mit einer kleinen Abweichung
« Antwort #6 am: 10. Januar 2010, 20:06 »
Mahlzeit.

aber es scheint ja so, dass meine Drohung ihren Zweck erfüllt.
Das Ganze ist jetzt schon zwei Jahre her.
Auf Strafanzeigen reagieren die wohl allergisch.

MfG
Reinhard


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