Person A (tatsächlich nicht ich
) kommt aus einem fernen Land und studiert in Deutschland bis voraussichtlich Ende dieses Jahres / Anfang nächsten Jahres. Person A hat mich um Hilfe gebeten für folgenden Fall:
Person A "schuldet" dem bayrischen Rundfunk knapp 500 Euro, ca die Hälfte davon soll jetzt eingetrieben werden via Ladung zur Vermögensauskunft. Das Schreiben des GV per Einschreiben an Person A enthält das Vollstreckungsersuchen des bayrischen Rundfunks (ohne Unterschrift, sondern mit "Bayerischer Rundfunk. Der Intendant").
Das Schreiben des GV endet mit den Worten:
"Der Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft kann vertagt werden, wenn Sie im Termin glaubhaft machen, dass Sie die Forderung des/der Gläubigers/in binnen einer Frist von zwölf Monaten vollständig tilgen werden oder der/die Gläubiger(in) einer Ratenzahlung nicht widerspricht (§ 802b ZPO)"Ich habe an folgende Optionen gedacht und bitte um unverbindliche Einschätzung in dieser Runde:
Option A) Person A geht zum Termin zur Vermögensabgabe, aber verweigert die Unterschrift wegen mangelnder Sprachkenntnisse (vermutlich würde dann ein neuer Termin gemacht werden evtl mit Dolmetscher?)
Option B) Person A ist zufällig krank und kriegt hoffentlich neue Termine nicht nicht allzu naher Zukunft. Evtl ließe sich das wiederholen bis zur Ausreise.
Option C) Person A bittet um Ratenzahlung. Sie bezahlt ein paar Raten und ist dann außer Landes (oder gäbe es Probleme bei der Ausreise?)
Angenommen die Verzögerungstaktik würde funktionieren: Was würde passieren, wenn Person A eines Tages wieder in die BRD einreist? Erst bei einem neuen Wohnsitz, der noch keine Zwangsgebühren entrichtet, würde die GEZ-Mafia aufmerksam werden auf Person A, oder?
Nähere Informationen (auch Schreiben mit geschwärzten Stellen) stelle ich gerne zur Verfügung (habe Erlaubnis von Person A).