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Autor Thema: Vollstreckungsandrohung ohne Urteil  (Gelesen 7936 mal)

S
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Vollstreckungsandrohung ohne Urteil
Autor: 21. Oktober 2015, 12:56
Ich hab da mal ne Frage.
Da Person A die ganze Sache ja anfangs etwas blauäugig betrachtet hat und nicht wusste das die Gemeinde gegen vorgeht, hat sie bestimmt schlimme Fehler gemacht. Sprich Briefe der GEZ mal zurück gesendet, mal etwas bezahlt und schlußendlich igrnoriert, also in den Papiermüll entsorgt.
Nun hatte sie eine Vollstreckungsvorankündigung von ihre Gemeinde, gegen die sie erstmal Wiederspruch eingelegt hat. Geschickt wurde dieser Brief von der Gemeinde mit Blitz-Kurier, ganz normal als Einwurfbrief. Nach dem Wiederspruch hat Person A nun einen Brief von ihrer Gemeinde erhalten, der vermutlich an ihre Bank ging und sie ne Kopie sozusagen hat. Dieser hat als Überschrift Forderungspfändung/Zahlungsverbit/Überweisungs- und Einzugsverfügung. Das hieße eigentlich das die A´s Konto Pfänden bzw. Sperren wollen. Darf die Gemeinde das ohne richterlichen Beschluss????
Wie verhält sich Person A jetzt richtig?
Es war wieder nur ein normaler Einwurfbrief mit Blitz-Kurier.
Übrigens ist bis jetzt Person A´s Konto noch offen.
Ach und ja A hat viel gelesen, ist sich nur unsicher.
Gruß
Sven

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P
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Re: Vollstreckungsandrohung ohne Urteil
#1: 21. Oktober 2015, 13:17
Zitat
habe ich bestimmt schlimme Fehler gemacht.
Hier auch, bevor gefragt wird, erst lesen, verstehen roten Hinweis oben rechts beachten. Fragen nur in A Form

Zitat
Darf die Gemeinde das ohne richterlichen Beschluss?

In der Verwaltungsvollstreckung wird kein Richter mehr gefragt, dass dieser einen Titel unterschreibt.
Eine LRA/BS stellt sich diesen Titel T1 selbst aus.
Sendet diesen dann an eine Person A und hofft dass Person A zahlt ohne zu wissen ob Person A diesen Titel T1 auch erhalten hat.
Also ohne Rückmeldung einer Person A und ohne Zahlungseingang geben diese den Vorgang nach Versand einer weiteren Mahnung M1 in die Vollstreckung.

Der Ablauf:

Vollstreckung V1
Es wird ein Ersuchen (Vollstreckungsersuchen) VE1 wegen Amtshilfe an ein Amt (Amtsgericht/Städtische Behörde) gesendet.
Inhalt der Bitte ist: Es möge eine Vollstreckung durch geführt werden, weil ein Titel T1 vorliegt. Das ist eine Behauptung und diese wird durch die ersuchte Behörde nicht mehr geprüft.

So der allgemeine Ablauf.

Ob das so richtig sei, siehe Urteil Tübingen 9.9.2015

Rundfunkbeiträge – Gläubiger und Vollstreckungsbehörde (LG Tübingen 9.9.15)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15766.0.html


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S
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Re: Vollstreckungsandrohung ohne Urteil
#2: 21. Oktober 2015, 13:37
Danke erstmal für die schnelle Reaktion und ich bin wirklich bemüht hier im Forum viel zu lesen und das gelesene wiederum auch zu verstehen. Also darf der Kollege vom Amt erstmal das Konto von A pfänden obwohl Person A eigentlich gar keine Post erhalten hat. Na okay... A wird denn mal in der Gemeinde anfragen ob sie sich mit der Geschichte aus Tübingen auseinandergesetzt haben und ob denen klar ist, dass sie das mal zu unterlassen haben.

Vielen Dank nochmal

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K
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Re: Vollstreckungsandrohung ohne Urteil
#3: 21. Oktober 2015, 13:44
Moin Sven,

Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen.
Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden.
Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.


und immer wieder: es gibt keine Wiedersprüche. Man kann immer wieder widersprechen; also einen Widerspruch einlegen.  8)

Gruß
Kurt

PS: um Vollstreckung ersuchte Behörden (Gemeinde, Finanzämter, Zoll) brauchen sich NICHT mit Tübingen& Co. auseinanderzusetzen/gesetzt haben
Der "Kollege vom Amt" darf "eigentlich" Konto von Person XYZ nicht pfänden - aber er tut es.
 


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

S
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Re: Vollstreckungsandrohung ohne Urteil
#4: 21. Oktober 2015, 14:24
Mahlzeit Kurt,

genau das ist eben das was verwirrt. Jede Sache ist doch immerwieder unterschiedlich und beim einlesen in die Materie kommen so viele Fragen auf. Also der Kollege vom Amt nicht pfänden. Na denn sagt Person A das meiner Bank und die hat gefälligst mein Konto offen zu halten. Zumal dieser einfach Brief bei Herrn XYZ natürlich nie angekommen ist. Ich kann mir echt gut vorstellen das bei so einer nervigen Angelegenheit viele kippen und doch zahlen. Kostet ja ne Menge Zeit.

Gruß
Sven


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Re: Vollstreckungsandrohung ohne Urteil
#5: 21. Oktober 2015, 16:10
und die hat gefälligst
Sorry, aber bei DEM Tonfall bzw. DER Wortwahl stellt doch jeder auf stur?

Und bitte immer auch stets Verständnis für die Lage jenes Bürgers aufbringen, der Dir gegenüber tätig wird oder werden muß, sofern der selber nicht pampig wird. Immerhin macht der Ton die Musik.

Es ist auch immer unzweckmäßig, Behauptungen über Sachverhalte aufzustellen, die man selber nicht belegen kann.

Es ist auch immer gut, sich das Ordnungsbehördengesetz des eigenen Bundeslandes durchzulesen, sofern vorhanden.
-> Der EuGH ist die höchste rechtliche Instanz/Behörde der ganzen EU, deren Mitglied die Bundesrepublik Deutschland ist. Im Normalfall untersagt dieses Ordnungsbehördengesetz Vorgänge, die höhere Behörden als unzulässig eingestuft haben.
-> Auch Rundfunkunternehmen bewegen sich nicht im rechtsfreien Raum, weder national, noch international.
-> Die EU-Kommission ist auch eine Behörde, nicht irgend eine, sondern die höchste basis-recht-setzende Behörde; deren Rechtsakte sind mittelbar oder unmittelbar rechtsverbindlich, werden aber schon mal durch den EuGH präzisiert, im Gültigkeitsbereich als unmittelbar geltend eingestuft und insofern erweitert, der der inhaltliche Teil der EuGH-Urteile und Beschlüsse in gesamteuropäisches Recht Eingang findet.
->Die derzeit gültigen Richtlinien über audio-visuelle Mediendienste wurden nicht in den derzeit gültigen Rundfunkstaatsverträgen verarbeitet; jene, die verarbeitet wurden, waren im Jahre der Verabschiedung der derzeit gültigen Rundfunkstaatsverträge bereits eu-seitig außer Kraft gesetzt. Ganz klar, daß hier ein Bruch der EU-Verträge vorliegt, die auch die Bundesrepublik Deutschland mit beschlossen hat.
->Gemäß nationalem Ordnungsbehördengesetz sind Rechtsakte höherer Behörden vorrangig anzuwenden, ergo sind örtliche Mitarbeiter einer Ordnungsbehörde an dieses höhere Recht unmittelbar gebunden.
-> Kraft EU-Recht ist Rundfunk Wettbewerbsrecht; kraft Richtlinie 2010/13/EU, (jene im März 2010 in Kraft gesetzte Richtlinie, die die in den Rundfunkstaatsverträgen genannte Richtlinie außer Kraft setzt), ist die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken zwingend auf den Rundfunk anzuwenden, sofern das Verhältnis zwischen Unternehmen und Verbraucher betroffen ist.
-> Wer hier als Mitarbeiter einer Ordnungsbehörde meint, BS oder Rundfunkanstalten "Amtshilfe" leisten zu müssen, begeht klaren Rechtsbruch und ist dafür belangbar, sofern er sich nicht vorher davon überzeugt hat, daß eine individuelle Vertragsgrundlage zwischen Unternehmen und Bürger besteht.


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S
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Re: Vollstreckungsandrohung ohne Urteil
#6: 22. Oktober 2015, 16:13
Nein ich bin immer höflich, pinguin. Möchte ja auch höflich behandelt werden.
Naja nichts desto trotz wurde mein Konto gesperrt und der nette Herr vom Amt ist im Urlaub. Na mal sehen ob die Kassenmädels was tun dürfen. Die Abteilung Pfändung bei meiner Bank ist nicht zu erreichen. Juhu die Achterbahnfahrerei geht los und ich bin gespannt wie diese ausgeht.


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g
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Re: Vollstreckungsandrohung ohne Urteil
#7: 23. Oktober 2015, 10:34
In der Verwaltungsvollstreckung wird kein Richter mehr gefragt, dass dieser einen Titel unterschreibt.

Eine LRA/BS stellt sich diesen Titel T1 selbst aus.   

Das wird zwar so gemacht, wobei aber darauf hinzuweisen ist, dass der BS gar nicht dazu berechtigt ist. Dieser Verein macht das illegalerweise. Es steht geschrieben:  die LRA,, und wenn dort steht: die LRA, dann ist auch die LRA gemeint.
Der BS ist ja als solcher namentlich nicht mal genannt.

Und wie Pinguin schreibt, bedarf es der Klärung, ob die LRA, die über keine hoheitlichen Rechte verfügt ( zumindest ist derzeit dem Mr. X nichts bekannt, wo etwas stehen würde,, nichts, es ist nichts zu finden ) , sich diese Titel selbst ausstellen darf?
Macht die LRA ja sowieso nicht, da alles der BS im Alleingang macht, ohne Rücksicht auf Verluste.
Mal abgesehen davon, dass in diesem 15. RBStV ( der ja vielerseits berechtigterweise als rechtlich mehr als bedenklich gilt ) von Verwaltungsvollstreckung gesprochen wird.

Den Banken ist es egal. Die schrecken schon zusammen, wenn die Beitragsservice lesen und denken, das ist Gott der Allmächtige.
Selbst auf Hinweise diesbezüglich, dass der BS nicht rechtsfähig ist, reagieren die nicht. Die machen sich zum Handlanger eines diktatorischen Gefüges der Rundfunkanstalten.
Was sind Rundfunkanstalten denn ? Vermutlich doch eine Firma wie jede andere auch ohne Sonderrechte?


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A
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Re: Vollstreckungsandrohung ohne Urteil
#8: 23. Oktober 2015, 16:06
Mhm das heißt ich könnte alle Foderungen vom BS ignorieren?


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P
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Re: Vollstreckungsandrohung ohne Urteil
#9: 23. Oktober 2015, 16:29
Was passiert bei ignorieren?
-> ohne Reaktion passiert folgendes:
-> Annahme beim vermeintlichen Gläubiger:
-> die Post ist angekommen aus Sicht des vermeintlichen Gläubigers
-> weil die Post angeblich angekommen ist, aber keine Reaktion erfolgte
-> bedeutet das die stillschweigende Zustimmung
-> stillschweigende Zustimmung, aber trotzdem vergessen zu zahlen
-> der vermeintliche Gläubiger erstellt eine Mahnung und versendet diese
-> ohne Reaktion passiert folgendes:
-> die Post ist angekommen aus Sicht des vermeintlichen Gläubigers
-> weil Post angeblich angekommen ist, aber keine Reaktion erfolgte -> stillschweigende Zustimmung
-> stillschweigende Zustimmung, aber trotzdem vergessen zu zahlen
-> vermeintliche Gläubiger erstellt einen Antrag auf Amtshilfe und versendet diesen an ein Amt
-> Amt bekommt Antrag -> prüft diesen nicht -> gibt diesen an einen Aufgabenempfänger als Aufgabe weiter
-> Aufgabenemfänger -> prüft die Aufgabe nicht, sondern will diese ausführen

typische Aufgabenemfänger sind GV, Stadtkassenmitarbeiter, Finanzbeamter usw.

der jeweilige Aufgabenemfänger erstellt ein Schreiben und versendet dieses
--> keine Reaktion --> Versand erfolgt vielleicht nochmals in gelber Post

--> wer auf gelbe Post abfährt, hat hier den Jackpot, wer diese nicht braucht -->

Briefkasten entfernen irgendwo in der Kette könnte hilfreich sein ;-)





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Re: Vollstreckungsandrohung ohne Urteil
#10: 23. Oktober 2015, 16:34
Mhm das heißt ich könnte alle Foderungen vom BS ignorieren?
Es wird bezweifelt, daß es von einem User hier darauf eine klare Antwort geben wird.

- Rundfunkrecht ist Europarecht ist Wettbewerbsrecht;
- im Wettbewerbsrecht hat keinerlei Pflicht für einen Bürger, Waren oder Dienstleistungen zu bestellen oder ohne seine vorherige ausdrückliche Bestellung zu bezahlen;
- da Europarecht jedes nationale Recht der europäischen Mitgliedsländer bricht, werden mit dem Wortlaut der Staatsverträge nur jene Bürger angesprochen, die aktiv Rundfunk konsummieren;
- da BS und Co in den Rundfunkstaatsverträgen nicht genannt ist, kann er nicht jene Stelle sein, insofern kommt zwischen Bürger und BS ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zustande, wenn sich der Bürger bei denen meldet;
- nicht ohne Grund wurden seitens der EU die Bestimmungen über Rundfunk mit den Bestimmungen über unlautere Geschäftspraktiken in der aktuell gültigen Richtlinie 2010/13/EU über audio-visuelle Mediendienste verknüpft;
- die in der aktuell gültigen Richtlinie 2010/13/EU über audio-visuelle Mediendienste festgelegten Bestimmungen wurden nicht im derzeit noch gültigen Rundfunkstaatsvertrag verarbeitet; -> es wurde in den derzeitigen Rundfunkstaatsverträgen bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Rundfunkstaatsverträge eu-seitig außer Kraft gesetztes Recht als Grundlage verwendet;
- die Bestimmungen der aktuellen Rundfunkstaatsverträge mißachten geltendes EU-Recht und stellen damit einen Bruch der EU-Verträge dar;
- gleichwohl offenbar in der aktuell gültigen Richtlinie 2010/13/EU über audio-visuelle Mediendienste kein Datum der Umsetzung genannt ist, ist jede Richtlinie umgehend nach Publizierung im EU-Amtsblatt in nationales Recht einzuarbeiten;


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Re: Vollstreckungsandrohung ohne Urteil
#11: 23. Oktober 2015, 16:37
-> bedeutet das die stillschweigende Zustimmung
Aber nicht im Wettbewerbsrecht und nicht im EU-Recht. -> Nicht-Reaktion darf nicht als Zustimmung gewertet werden; schau mal einfach in die von den aktuellen Rundfunkstaatsverträgen nicht erfasste aktuell gültige Richtlinie 2010/13/EU über audiovisuelle Mediendienste, (oder in mein Europathema), und nimm' alle darin genannten anderen Richtlinien zur Kenntnis.


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Re: Vollstreckungsandrohung ohne Urteil
#12: 23. Oktober 2015, 16:44
muss geändert werden, damit es besser zu verstehen ist

bedeutet das die stillschweigende Zustimmung === bedeutet das die stillschweigende Zustimmung aus Sicht des vermeintlichen Gläubigers


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Re: Vollstreckungsandrohung ohne Urteil
#13: 23. Oktober 2015, 16:57
bedeutet das die stillschweigende Zustimmung aus Sicht des vermeintlichen Gläubigers
Die Vermutung, daß ein vermeintlicher Gläubiger die Nichtreaktion eines Bürgers als stillschweigende Zustimmung werten könnte, ist im europäischen Recht ohne Bedeutung.

Im Wettbewerbsrecht bedarf es der ausdrücklichen, einem Tätigwerden eines Unternehmens vorangehenden Beauftragung durch den Bürger.


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M
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Re: Vollstreckungsandrohung ohne Urteil
#14: 23. Oktober 2015, 17:12
- Rundfunkrecht ist Europarecht ist Wettbewerbsrecht

Und: Rundfunkrecht ist Sonderrecht ... dazu Christian Brenner (www.jurawelt.com/sunrise/media/mediafiles/13820/tenea_juraweltbd17.pdf) "...Zur Sicherung der Demokratie ist ein staatsfreier und vielfältiger Rundfunk erforderlich. Zur Sicherung von Vielfalt im Rundfunk ist in den Augen des Bundesverfassungsgerichts und sogar der Europäischen Union ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk nicht nur gerechtfertigt, sondern wird sogar gefordert. Damit nimmt der Rundfunk eine Sonderstellung in der Rechtsordnung (Sondersituation des Rundfunks) ein..."

Danke pinguin, Danke PersonX und Danke Kurt!
Weitermachen und http://rundfunkbeitragsklage.de/ hat 29 von 100 geschafft...

mit solidarischen Grüssen aus Ostbrandenburg
MMichael
(leider erst ab Montag wieder online ....


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