Zusammengefasst:
Person A hat sich bemueht, und die Gruende mit sinn angegeben.
Zum einen bieten sich fuer das VG verwaltungsrechtliche Gruende,
z.b. das fehlende Verwaltungszwangsverfahren zur Anmeldung, die fehlende Bearbeitung des WIederspruchs von Person A, die unzureichende Form der Bescheide, die UNklaheit was der BS ueberhaupt ist
Alles dies sind Gruende, anhand derer das VG, falls es gewillt ist, dem BR auf die Finger zu klopfen und zu sagen:
So geht es nicht. BEscheide muessen ordentlich ausgestellt sein, an REcht ist sich zu halten.
Vermutlich werden diese Gruende nichts bringen, sichern aber primaer eine Klage vor dem VG ab - eben weil es Gruende sind, anhand derer das VG zustaendig ist.
Die Gruende gegen die Verfassung und hoehers Recht stammen zumeist aus dem Forum, und sind in erster Linie Revisionsgruende bzw. vorhanden, um das Verfahren Ruhen lassen zu koennen.
Bezeichnent im Falle der Person A ist noch der Haertefallantrag sowie die Tatache, das Person A in einer WG wohnt und es daher sehr seltsam ist, warum Person A zahlen soll und nicht die diversen Mitbewohner.
Beides fuehrt zu sehr unverstanedlichen Rechtsfolgen.
Mal sehen was das VG Muenchen dazu sagt,
vermutlich wird es wie alle anderen VGs auch die Klage abbuegeln.