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Autor Thema: Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)  (Gelesen 24296 mal)

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@ Alpha667

Aber man sieht doch, dass es keinen interessiert, wer was darf und wer nicht. Wenn GEZ als Gläubiger an irgendeine Stadtkasse, etc. herantritt, werden diese tätig und müssen anscheinend auch nicht prüfen, welche Art und Weise von Forderungen, gerechtfertigt ist und welche nicht. Die Stadtkassen geben es an einen GV und selbst der muss gar nix prüfen.
Die sehen sich ALLE nur als "AUFTRAGSERTEILTE DURCHFÜHRENDE". (Ist ja wie beim Bund. Auftrag erhalten, nicht nachdenken, durchführen und am Schluss nur noch Meldung machen)
Über die GEZ sagt man doch:"Es ist keine Behörde, im eigentlichen Sinne aber eine Einrichtung mit behördenähnlichem Charakter/Rechten." Sorry, ich selbst sehe da auch nicht mehr durch.

Wenn ein Vermieter beispielsweise, seine Miete einfordern muss, dann geht er doch letztlich auch übers Amtsgericht und den GV, wenn nix mehr geht. Der Vermieter ist auch keine Behörde, fordert aber sein Recht verständlicherweise ein, wenn sein Vertrag nicht erfüllt wird. Und ich glaube, dass genau aus diesem Grund so mit der GEZ-Sache verfahren wird.


@tokiomotel

Irgendwo habe ich gelesen, dass wenn man die angebrachte Wegfahrsperre, in irgendeiner Art und Weise ignoriert oder umgeht, man widerum riskiert eine weitere Geldstrafe oder auch Freiheitsstrafe zu bekommen. Die Maßnahme wird ja angekündigt und in der steht dann auch , was man darf und was nicht. Wenn der Ventilwächter angebracht wird, bekommt man ja zusätzlich noch einen Aufkleber ans Fz und da steht dann zusätzlich der Hinweis, was ab sofort erlaubt ist, etc.
Also ist der Radwechsel auch eine Form von Manipulation. So kommt dann Eins aufs Andere. Ersatzrad ist auch keine Lösung, denn das ist ja nur da, um kurzfristig ein vollwertiges Rad zu ersetzen. Ich kenne wenige Leute, die ein fünftes Vollrad rumliegen haben. Winterreifen, im Sommer und umgekehrt, ist auch keine Lösung.


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Wenn ein Vermieter beispielsweise, seine Miete einfordern muss, dann geht er doch letztlich auch übers Amtsgericht und den GV, wenn nix mehr geht. Der Vermieter ist auch keine Behörde, fordert aber sein Recht verständlicherweise ein, wenn sein Vertrag nicht erfüllt wird. Und ich glaube, dass genau aus diesem Grund so mit der GEZ-Sache verfahren wird.

Genau wie ein Vermieter zB. "müsste" GEZ auch vorgehen, also 2 Mahnungen senden, dann Mahnbescheid beantragen, dann kann der Schuldner dazu Stellung nehmen oder zB. die Forderung als nicht korrekt zurückweisen, dann würde das verhandelt. Wenn Gericht dem Gläubiger Recht gibt, kann dieser natürlich dann GV etc. losschicken. Aber GEZ&Co. machen das ja alles ohne Verhandlung, ohne Richterentscheid etc.
Es gibt keine behördenähnliche Firmen, entweder Behörde oder nicht.


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B
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Was wohl der ADAC als größter deutscher Automobilclub dazu sagt?

Ein GEZ-Kritischer Bericht seitens des ADAC würde die Thematik weiter aufwühlen und noch mehr Leute dazu bringen, das System zu hinterfragen!

Wer ist rhetorisch begabt, einen konstruktiven Brief an den ADAC zu verfassen?

Oder wir bombardieren den Club alle gleichzeitig! Damit wird er sich auch mit dem Thema auseinandersetzen müssen, da des deutschen liebstes Kind angegriffen wird!  :-\


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c
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So ihr lieben,

für die Skeptiker habe ich mal eine PDF zusammengestellt. Hier wird deutlich, dass das Fahrzeug von Person A einfach mal so gepfändet wurde. Es ist ein sehr gut erhaltenes Fahrzeug deren Wert ein Vielfaches der Beitragsgebühr übersteigt.

Ein Vollstreckungsersuchen der GEZ hat Person A nie zuvor bekommen und musste von ihr gesondert von der Stadt angefordert werden.

Das Anhängen von Dokumenten wird einen hier sehr schwer gemacht und 200 kb sind deutlich zu wenig....


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Was Person A sehr oft im Forum liest ist, dass von einem Gerichtsvollzieher die Rede ist. Ein Vollzugsbeamter wie in meinem Fall ist etwas anderes. Der Gerichtsvollzieher hat von Hause aus weniger Mittel einen Betrag zu Pfänden und hält sich oft an die "Regeln"...

Der Vollzugsbeamte untersteht der Stadt und damit keiner weiteren Behörde von der er kontrolliert wird. Dem zufolge kann ein Vollzugsbeamter machen was er will ohne das er bei Rechtsvergehen belangt werden kann.

Ihr könnt die Stadt mit gültigen Gesetzen zuschreiben und Beschwerde einreichen, es wird in sehr wenigen Fällen zu einem Erfolg führen. (zumindest in Erfurt) Im  Fall von Person A muss Sie nachweisen, ob ein gültiger Verwaltungsakt vorlag (offensichtlich nicht) und dann kann Person A die Abschlepp gebühren zurück fordern.

Weiterhin überlegt  Person A eine Strafanzeige zu stellen. In den meisten Fällen halten die Behörden und Justiz zusammen, von daher werden sie keinen ANLASS zur Handlung erkennen und die Strafanträge ablehnen.

Wer ist nun der Dumme? Ich denke Person A....


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Super wäre auch, wenn jemand mal einen gültigen Verwaltungsakt hier verlinken könnte. Es gibt viele Menschen denen das wirklich weiter hilft, sofern überhaupt mal ein gültiger bekannt wurde. Mir bis jetzt noch nicht....


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Super wäre auch, wenn jemand mal einen gültigen Verwaltungsakt hier verlinken könnte.

Es gibt nicht "den" Verwaltungsakt schlechthin, sondern viele verschiedene Arten von Verwaltungsakten. Welche gesetzlichen Voraussetzungen Verwaltungsakte erfüllen müssen, ist Gegenstand des allgemeinen Verwaltungsrechts. Sofern Du mehr darüber lernen möchtest, wäre es sinnvoll, zum Einstieg ein Lehrbuch zu diesem Themengebiet zu lesen.

Im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag gibt es hinsichtlich des Festsetzungsbescheides unterschiedliche Argumente für dessen Nichtigkeit. Diese beziehen sich jedoch vorwiegend auf formale Aspekte wie beispielsweise die Erkennbarkeit der erlassenden Behörde. Letztlich handelt es sich dort jedoch nur um Nebenkriegsschauplätze. Richtig interessant wird es erst bei Fragen über die Rechtmäßigkeit der Beitragsfestsetzung, und hier insbesondere beispielsweise um die Fragen, ob der Rundfunkbeitrag europarechtskonform ist oder ob die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Beitragseigenschaft der Abgabe erfüllt sind.


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Super wäre auch, wenn jemand mal einen gültigen Verwaltungsakt hier verlinken könnte. Es gibt viele Menschen denen das wirklich weiter hilft, sofern überhaupt mal ein gültiger bekannt wurde. Mir bis jetzt noch nicht....

Ich habe hier einen Verwaltungsakt, bzw. was ich vermute einer zu sein. Vom Straßenverkehramt, bzw. dem Kreis XX-XX.

Es wurde per "gelben Brief" zugestellt. Es ist nur eine Adresse, ein Logo (nicht 3-4 wie bei GEZ) und eine Organisation angegeben (Kreis XX-XX), sowie finden sich E-mail, Zimmer Nr, Durchwahl, Name.. des SB. Aber auch hier keine Unterschrift...


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anne-mariechen

Richtig interessant wird es erst bei Fragen über die Rechtmäßigkeit der Beitragsfestsetzung, und hier insbesondere beispielsweise um die Fragen, ob der Rundfunkbeitrag europarechtskonform ist oder ob die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Beitragseigenschaft der Abgabe erfüllt sind.

@ Knax

durchaus richtig. Will aber nochmals darauf hinweisen der Weg zur Gerichtsbarkeit nach Europa, ist in keinster Weise mit einem VG-Verfahren in D vergleichbar. und der Preis ist auch heiß. Der kleinste Fehler wird hier mit Ablehnung bestraft. Die Europa-Herren sind doch genau so bequem, wie unser Rechtshampelmann aus dem Saarland, der nur diese Menschen lieb hat, die nix gegenteiliges zu dieser Justiz sagen. Dieser rote Parteidiener ist bei allen anderen auf Sündenbocksuche die anderer Meinung, außer bei sich selbst.

Wäre schon eine Anregung, Paragrafen, Argumente je Bundesland zu sammel für Verwaltungsakte. Hier kommen viele Mitstreiter herein und kennen nicht die unterschiede worauf sie in einem Bundesland achten sollten. Vielleicht sollten wir mal die Justiz in den Bundesländern anfragen, wie nach Ihrer Meinung so ein Verwaltungsakt juztizgerecht auszusehen hat.


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Wer ist rhetorisch begabt, einen konstruktiven Brief an den ADAC zu verfassen?

Oder wir bombardieren den Club alle gleichzeitig! Damit wird er sich auch mit dem Thema auseinandersetzen müssen, da des deutschen liebstes Kind angegriffen wird!  :-\

Die ADAC motorwelt Redaktion wurde mit dem Thema konfrontiert und auch die Rechtsabteilung um Stellungnahme gebeten. Bin gespannt, was daraus wird.


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anne-mariechen

Super wäre auch, wenn jemand mal einen gültigen Verwaltungsakt hier verlinken könnte. Es gibt viele Menschen denen das wirklich weiter hilft, sofern überhaupt mal ein gültiger bekannt wurde. Mir bis jetzt noch nicht....

@ creative100
hier habe ich Dir was zum VW-Recht .... jedenfalls lesenswert, rechtmässiger VA,  fehlerhafter VA und der muss es ja Wissen VG Stuttgart . Justiz . BWL . de. http : // haakh-online punkt de / avr.php ... am besten runter ziehen ..... die Scripte sind grafisch aufbereitet zum besseren Verständnis.


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@ creative100
hier habe ich Dir was zum VW-Recht .... jedenfalls lesenswert, rechtmässiger VA,  fehlerhafter VA und der muss es ja Wissen VG Stuttgart . Justiz . BWL . de. http : // haakh-online punkt de / avr.php ... am besten runter ziehen ..... die Scripte sind grafisch aufbereitet zum besseren Verständnis.

Danke @anne-mariechen ich werde nachlesen. Und hier noch etwas gut verständliches aber, leider nur ein Auszug der zumindest ein vorzüglicher Ansatz für's Verständnis ist... Ich will keine Werbung machen, doch verstehe ich als Rechts leihe was dort geschrieben steht.

http://www.alpmann-schmidt.de/Downloads/Leseproben/999297_web.pdf


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Nun nach Anne M.´s Link ist der sog. "Becheid" den ein Mr. Z erhielt, kein gültiger Verwaltungsakt.... da mangelt es an 3-4 Sachen: Aber das war ja klar.

Creative, überprüfe "Bescheide" auch, falls diese ebenfalls ungültig sind, hat Person A gute Karten.


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Antwort ist schnell da gewesen: Um keine Urheberrechtsverletzung zu begehen, hier ddie Antwort im übertragenen Sinne:

Man nimmt meine Anregung, das Thema Pkw-Pfändungen aufgrund von Vollstreckugsersuchen seitens des Rundfunk-Beitragsservice einmal im Rahmen eines Artikels aufzugreifen, gerne in deren Themensammlung auf.

Man erwähnt eines derer größten Probleme mit dem permanenten Platzmangel, mit dem die allmonatlich zu kämpfen haben. Denn der Themenplan für alle Themen rund um die Mobilität ist - auch dank der zahlreichen Anregungen derer Mitglieder - derart überfüllt, dass die oft Schwierigkeiten haben, die Beiträge bzw. Fragen zum geplanten Zeitpunkt unterzubringen. Die können daher nicht sagen, ob die den von mir gewünschten Beitrag unterbringen können. Auf jeden Fall liegt meine juristische Frage bezüglich einer eventuellen "Amtsanmaßung" der Fachabteilung zur Kenntnis und Stellungnahme vor.

Für mein konstruktives Interesse an deren Arbeit danken die mir.


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anne-mariechen

Nun nach Anne M.´s Link ist der sog. "Becheid" den ein Mr. Z erhielt, kein gültiger Verwaltungsakt.... da mangelt es an 3-4 Sachen: Aber das war ja klar.

Creative, überprüfe "Bescheide" auch, falls diese ebenfalls ungültig sind, hat Person A gute Karten.

@ Alpha667
die Schulungsunterlagen stammen von einem Richter (g. 1950) der am VG Stuttgart tätig ist oder war. So wird unserer Verwaltung Recht geschult und wie wird dieses Recht angewendet bzw. verfahren?
Na ja alle Richter an den VG-Gerichten hatten in Sachen RF-Beitrag einen anderen Lehrmeister Names Kirchhoff. Das ist sehr schade vielleicht sollten wir diese Unterlagen den Richtern an den VG in ganz D für Ihre Fortbildungspunkte aushändigen, einschließlich der Verwaltungsorgane wie GV's.


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