Hallo,
eine fiktive Person C hat bis zum heutigen Stand alles nachvollzogen wie angegeben.
Nach einem halben Jahr immer noch kein Widerspruchsbescheid, nur das übliche blabla vom BS das Anliegen wäre geklärt wenn nicht innerhalb von 4 Wochen Info käme. Diese 4 Wochen hätten am 16.10. geendet, 2 Wochen vorher ging die Info raus, dass Person C weiterhin den rechtmittelfähigen Widerspruch fordert und nochmal auf die Aussetzung der Vollstreckung hingewiesen wie schon im Widerspruchsschreiben.
Jetzt kam eine Mahnung, mit der Androhung der Vollstreckung, zuständig Stadtkasse. Dieses Schreiben ist datiert vom 2.10. und war heute 14.10. im Briefkasten mit der Forderung bis zum 16.10. zu zahlen. (Was für eine Frechheit). Person C ist jetzt verunsichert wie sie darauf und bei wem reagieren soll? Denn Vollstreckung, Lohnpfändung, negativer Schufa-Eintrag etc. muss unbedingt vermieden werden, soweit kann Person C leider nicht gehen. Darum hier einige Fragen.
1) Soll Person C nochmal reagieren beim BS oder der Rundfunkanstalt, beide stehen oben rechts und links im Kopf des Briefes oder muss man auf den Vollstreckungsbescheid warten um weiter reagieren zu können?
2) Ist dann schon ein negativer Schufa-Eintrag möglich?
Wäre dankbar für Hilfe.