Hallo zusammen.
Ich möchte euch von einem neuen Ansatz berichten - zumindest so weit mir bekannt.
Wir wissen nun alle, dass die Verfassungskonformität landauf- und landab von den Gerichten bestätigt wird. Ich denke, das wird sich auch kaum ändern - ob das juristisch korrekt ist oder nicht, lasse ich außen vor.
Das Urteil des VG Ansbach vgl.
https://openjur.de/u/851527.html enthält einen interessanten Satz, der die Grundlage der neuen Argumentation bildet:
"Insoweit ist grundsätzlich jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen, weil sie einen gleichsam strukturellen Vorteil aus dessen Wirken zieht."
Und Bingo. Wenn dem so ist, dann muss der ÖR dafür Sorge tragen, dass er auch Gebühren von Zuschauern aus dem Ausland erhält oder, falls er sich dazu nicht in der Lage sieht, eine Reichweitenbegrenzung umsetzen. Das heißt in der Konsequenz eigentlich: Zurück zum analogen Fernsehen mit terrestrischem Signal. Nicht machbar. Nächste Option: Verschlüsselung der Sender und das wiederum wäre mit hohen Kosten verbunden. Und ob man die Menschen dazu zwingen kann, eine Karte zu kaufen die das Signal entschlüsselt, wage ich zu bezweifeln.
Ein weiteres Argument: Die ÖR argumentieren, dass der Rundfunkbeitrag nun gerechter sei. Wenn nun aber Abermillionen den ÖR im Ausland frei empfangen können, ohne dafür auch nur einen Heller entrichten zu müssen, dann ist das fernab jeder Gerechtigkeit und das Argument m. E. Schall und Rauch.
Person A hat mit genau dieser Argumentation Widerspruch eingelegt und seit Monaten nichts mehr gehört. Das mag sich ändern. Aber ich habe fast den Eindruck, die Rechtsabteilung der ÖR sucht nun nach plausiblen Gegenargumenten.