Hallo Zusammen,
vielen Dank für eure Antworten, besonders die von Bürger war sehr hilfreich.
Also es sind tatsächlich zwei unterschiedliche Aktenzeichen, das war für Person A sehr verwirrend, dass beide Schreiben am selben Tag zugestellt worden sind, und die Formulierung war jetzt auch nicht sonderlich eindeutig.
Der fiktive Beschluss (eingestelltes Verfahren) scheint sich wirklich auf den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu beziehen.
Aufgrund der Formulierung (zurückgenommener Antrag) musste Person A wohl den "ermäßigten" Beitrag von 17,50 EUR zahlen, wie es in dem Schreiben der Justizkasse hieß.
Bisher fielen diese und 105 EUR an.
Person A hat jetzt dem Gericht mitgeteilt, dass auf ein Festhalten an den Feststellungsbegehren hinsichtlich der zu erwartenden Kosten verzichtet wird und die Klage sich auf die Anfechtung der Bescheide beschränken soll.
Damit wird das Verfahren wohl weiterlaufen, der Ausgang kann sich aber schon vorgestellt werden.
Bürger hast Recht, evtl. bringt die Klage doch was. Abwarten.
Person A hat dem BS das Schreiben des WDR kopiert mit dem Auszug mit der ausgesetzten Vollziehung rüber gefaxt mit der Anmerkung, weitere Schreiben doch zu unterlassen.
Bei unserer Justiz kann man schon mal den Überblick verlieren, mal sehen, wie das weiter geht. Danke noch mal.
Person Of Interest
Ich bin dafür, dass wir dagegen sind. GEZ nein Danke.
Klagen und sich wehren statt zahlen, für unser aller Recht.