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Autor Thema: Nicht erhalt. Bescheide/ verjährte Gebühren/ Rechtsansicht VG Stgt, VGH Manh  (Gelesen 15345 mal)

D
  • Beiträge: 244
Mich würde die Begründung interessieren. Wo kann man Fehler finden und wie verhindert man sie zukünftig ?

Einen bestandskräftigen Bescheid aufzuheben, machen die nicht einfach mal so.


Edit "Bürger":
Bitte den Thread von Beginn an lesen - dort stehen die Begründungen des Klägers und auszugsweise des VGH Mannheim.
Die Begründungen des BVerwG siehe bitte oben unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25689.msg176034.html#msg176034
"Bestandskräftig" können die Bescheide ja noch gar nicht sein, weil es eben schon an deren Zugang/ Bekanntgabe fehlt.
Genau dies ist ja Verfahrensgegenstand.
Angesichts der ständigen Rechtsprechung des BFH scheint hier nicht die Begründung des Klägers "fehlerhaft" oder "unzureichend" zu sein, sondern vielmehr einfach die ständige Rechtsprechung des BFH ignoriert zu werden, nach dem Motto "Der Rundfunk hat immer (Sonder-)recht."


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Januar 2020, 23:09 von Bürger«

F
  • Beiträge: 10
Verfassungsbeschwerde Bundesverfassungsgericht im Anhang.

Es klingt jetzt bestimmt wie ein schlechter Krimi, aber es gibt keine Fehler die gemacht wurden, außer die der Gerichte!

Daher läuft jetzt auch eine Bundesverfassungsbeschwerde.

Es wurde der Zugang bestritten.
Es wurden Gründe für ein atypisches Zustellungsproblem dargelegt.
Es wurde mit Kenntnis den Bescheiden (bzw. deren ersatzweise zugesandten Kopien) widersprochen.

"Der Fehler":
Das Gericht kam ohne Nachweise - mit Indizien - zu dem Entschluss, dass die Sendung angekommen sein muss, da diese nicht zurück zum Absender kam. (Schutzbehauptung)
So das VG Stuttgart und bestätigt nach Anhörung vom VGH Mannheim.
(Bei der Anhörung äußerten die Richter sich pro der Begründung - Urteil fiel contra aus)

Das BVerwG meinte, dass der VGH Mannheim alle Indizien gewürdigt hätte und somit die Beurteilung des Zugangs ohne Nachweis anhand der Würdigung aller Indizien korrekt bestätigte.

Ich würde das als Willkür bezeichnen oder rechtliches Versagen in mehreren Instanzen oder die Deckung einer syndikatartigen Machenschaft.

Die Bundesverfassungsbeschwerde mit allen Infos anbei (61 Seiten)


Edit "Bürger":
Danke. Anhang/ Veröffentlichung muss geprüft werden.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Mai 2020, 19:09 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.727
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Querverweis aus aktuellem Anlass ;) in einem anderen, aber jedenfalls in Teilen wohl vergleichbaren Verfahren:

Vollstr.-Einstellg. wg. fehl. Voraussetz./ fehl. Zugangsnachw. von Briefpost
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33720.0

Da speziell zum eingangs erwähnten Urteil bereits ein etwa ein Monat älterer Thread besteht
Urteil des VGH Baden-Württemberg 2 S 114/17 Zugangsfiktion Bekanntgabefiktion
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25318.0
wird hiesiger Thread vorerst und bis zu neueren Erkenntnissen über das weitere Verfahren für die Diskussion geschlossen.
Hinweise über die weitere Entwicklung bitte an die Moderatoren.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Juli 2020, 03:02 von Bürger«
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