Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Manchmal frage ich mich ...  (Gelesen 8472 mal)

  • Beiträge: 7.295
Manchmal frage ich mich ...
Autor: 30. September 2015, 10:48
... ob Richter an Gerichten selber von BS und Co behelligt werden oder hier automatisch von der "Beitrags"zahlung befreit sind, so daß diese als Privatperson gar nicht von der Problematik betroffen sind?

Hat es bei denen wirklich nur Personen, die allesamt persönlich pro Rundfunk sind, daß in vielen Fällen solche Urteile zustande kommen?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

v
  • Beiträge: 1.196
Re: Manchmal frage ich mich ...
#1: 30. September 2015, 11:03
Ein Richter dem an seiner Karriere liegt, wird sich hüten, (politisch) unbequeme Urteile zu sprechen...
...und für ein Richtergehalt sind 17,50€ wahrscheinlich lächerlich.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Re: Manchmal frage ich mich ...
#2: 30. September 2015, 12:34
@pinguin,

würden die 17,50 € ein % meines netto Lohn betragen und das würde auch ein Richter treffen, würde er gaaaanz schnell
neben mir auf der Klägerbank sitzen!
Ohmanoman


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

  • Administrator
  • Beiträge: 5.111
  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Re: Manchmal frage ich mich ...
#3: 30. September 2015, 12:41
Es gibt z. B. Leute, die netto 700€ nach hause tragen. Insbesondere Alleinerziehenden in wenig gut bezahlten Jobs wie z. B. Frisörin auf dem Lande im Osten. Sich die Füße einen Monat lang platt drücken, um gleich 2,5% vom Netto an die Rundfunkfürsten abzudrücken! Ob das Kind vielleicht eine warme Mahlzeit weniger im Monat bekommt, mit kaputten Schuhen zur Schule latscht oder zu hause kalt ist, interessiert die Nimmersatten sicher nicht. Solidarprinzip nenne die das! Unverschämt!


@pinguin,

würden die 17,50 € ein % meines netto Lohn betragen und das würde auch ein Richter treffen, würde er gaaaanz schnell
neben mir auf der Klägerbank sitzen!
Ohmanoman


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

a

anne-mariechen

Re: Manchmal frage ich mich ...
#4: 30. September 2015, 13:59
Es gibt z. B. Leute, die netto 700€ nach hause tragen. Insbesondere Alleinerziehenden in wenig gut bezahlten Jobs wie z. B. Frisörin auf dem Lande im Osten. Sich die Füße einen Monat lang platt drücken, um gleich 2,5% vom Netto an die Rundfunkfürsten abzudrücken! Ob das Kind vielleicht eine warme Mahlzeit weniger im Monat bekommt, mit kaputten Schuhen zur Schule latscht oder zu hause kalt ist, interessiert die Nimmersatten sicher nicht. Solidarprinzip nenne die das! Unverschämt!
@pinguin,
würden die 17,50 € ein % meines netto Lohn betragen und das würde auch ein Richter treffen, würde er gaaaanz schnell
neben mir auf der Klägerbank sitzen!
Ohmanoman

Das sind alles keine begründeten Argumente, dass der Rundfunkbeitrag rechtswidrig oder zu hoch ist.

Das heran ziehen von Argumenten aus benachteiligten Gesellschaftsschichten ist zwar berechtigt wird doch missbraucht. Letztlich ist es in beiden Fällen doch nur jammer mit Argumenten auf der Politik, die sowohl die Gesetze für den Rundfunk und die Sozialgesetze eigentlich zu verantworten hat. Es gibt heute sogut wie keinen Wirtschaftlichen, Gesellschaftlichen, den staatlichen sowieso den der Staat durch wen auch immer beeinflussend und kontrolliert. Dient nur der Statistik und der Staat muss planen können. Dümmer gehts nimmer.

3 Millionen H4-Empfänger wurden entmündigt und kalt gestellt, so dass Sie sich nicht mehr materiell wehren können. Diesen Menschen wird nicht einmal ein gebrauchter alter Notebook für 100,-Euro als Hilfsmittel zur Teilhabe am Leben zugestanden, weil sich daraus eine Gefahr der Meinungsbildung entwickeln könnte. Aber von diesen Menschen wird verlangt, sie sollen pro Monat 10 Bewerbungen schreiben. Stehen diese Adressen in der wöchtenlichen Werbung der Discounter?

Ich habe keinen Arzt, keinen Politiker, keinen sonstigen gut verdienenden Menschen und ich könnte viele aufzählen erlebt, der sich solidarisch mit unserer gesamten Gesellschaft zeigt. Wenn diese Personen irgend etwas benötigen oder brauchen zücken Sie den Geldbeutel, denn damit lässt sich derzeit sozusagen alles kaufen. Solidarisch heißt für mich nicht mal 20 Euro zu spenden damit mein Gewissen rein ist. Wer denkt an die alten Menschen die 10 Jahre im Bett liegen und gepflegt werden müssen, denen ebenfalls Ihren RF-Beitrag eingezogen wird.

Es gibt das Fernsehen mit einer Jammersendung um zu Spenden mit achso wohlklingenden Namen und dann wird per Laufband gezeigt wer wieviel gespendet hat, nur damit denen die nicht spenden oder nicht spenden können gezeigt wird, sozusagen ins Gewissen zu reden, was für schlechte Menschen sie doch sind. Verargumentiert wird so ein Vorgang dann 50 mal am Abend von dem Moderator, damit ja noch mehr gespendet wird.

Um auf meine Antwort zum genannten Fall zurück zukommen. Wer 700,-- Euro netto verdient, davon 300,--Euro für Miete mit Nebenkosten und zusätzlich Heizkosten von 100,--Euro bezahlt, der kann sein Gehalt gufstocken ca. zw. 250 und 400 Euro.
Einzige Bedingung ist die Grundvoraussetzungen die hier erfüllt sein müssen z.b. in dem genannten Fall alleine wohnen, Wohnraumgröße  und vieler weiterer Kriterien die der Staat prüft und daran scheitern viele Anträge weil niemand so schnell sein Leben anpassen kann.

Und wer als Renter auf einer Onlineplattform 140 Pelzmäntel mit unterschiedlichen Ärmellängen verkauf betreibt ein Gewerbe und muss Steuer bezahlen.

Alle diese Verwaltungshengste und staatlichen Aufpasser unsere eigene Mitmenschen in unser aller Umfeld finden durch Ihre geglaubte Sicherheit, durch Ihre zugewiesen Aufgabe, dem Gegenwert Ihres Gehaltes, somit dem persönlichen Status, erstens Sie wären fehlerfrei, zweitens Sie machen alles richtig, drittens Sie haben mehr Rechte, weil Sie Macht und Zwang gegenüber anderen Menschen ausüben können und dürfen.

Und diese Argumente interessieren keinen Richter der Prüfen soll, ob der Rundfunkbeitrag einen Verstoß darstellt, weil die Person Ihr Gehalt nicht aufstockt und deshaöb trotzdem zum Beitrag heran gezogen wird. Der Richter sagt wenn er das tut, er habe das nicht zu prüfen Punkt aus amen Basta.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

a

anne-mariechen

Re: Manchmal frage ich mich ...
#5: 30. September 2015, 15:11
@pinguin,

würden die 17,50 € ein % meines netto Lohn betragen und das würde auch ein Richter treffen, würde er gaaaanz schnell
neben mir auf der Klägerbank sitzen!
Ohmanoman

Nur die Rechnung sieht ganz anderst aus.

Ein Richter der untersten Stufe R1 bekommt in BW ein Grundgehalt: 4.068.29 € ohne Zulagen etc.. Netto bleiben: 3014.35 € (Steuerjahr 2015).

Der RF-Beitrag von 17,50 Euro beträgt bei dem Nettogehalt 3.014,35 € von 0,5806%.
Der RF-Beitrag von 17,50 Euro beträgt bei dem Nettogehalt    700,00 € von 2,5000%.

Der RF-Beitrag belastet das Einkommen von 700,- Euro netto 4 mal so hoch im Vergleich zu einen Gehalt eines Richters der untersten Gehaltsstufe.

Soll ich jetzt noch die Personenzahlen der Typisierung benennen, wieviele Richter dieses Gehalt bekommen und wieviele Personen mit 700 Euro leben müssen?

Das ist richterliche Gerechtigkeit, die haben doch alle einen an der Waffel.

Ja ich weis jetzt kommt der liebe so gestresste Beamte und sagt die Rechnung würde nicht stimmen, denn er muss ja seine Krankenversicherung und Beihilfe selbst bezahlen. Diese Jammerbrocken, dass Sie noch gewaltige Zulagen haben das verschweigen sie aber. Gut vielleicht beim nächsten mal wenn ich klagen werde rechne ich das dann ganz genau aus. Aber dann wird vom Richter der Argumentationspunkt in der Klage einfach überlesen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. September 2015, 15:23 von anne-mariechen«

v
  • Beiträge: 1.196
Re: Manchmal frage ich mich ...
#6: 30. September 2015, 15:33
...
Ja ich weis jetzt kommt der liebe so gestresste Beamte und sagt die Rechnung würde nicht stimmen, denn er muss ja seine Krankenversicherung und Beihilfe selbst bezahlen. Diese Jammerbrocken, dass Sie noch gewaltige Zulagen haben das verschweigen sie aber...

Beamte werden gemacht, indem man einem neugeborenen Säuglingen einen schweren Backstein auf den Bauch legt, damit dieser als erstes mal das Jammern lernt...  >:D

Munter bleiben!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Re: Manchmal frage ich mich ...
#7: 30. September 2015, 19:09
Der RF-Beitrag von 17,50 Euro beträgt bei dem Nettogehalt 3.014,35 € von 0,5806%.
Der RF-Beitrag von 17,50 Euro beträgt bei dem Nettogehalt    700,00 € von 2,5000%.
Der RF-Beitrag belastet das Einkommen von 700,- Euro netto 4 mal so hoch im Vergleich zu einen Gehalt eines Richters der untersten Gehaltsstufe.
Um Gerechtigkeit gegenüber der Frisörin walten zu lassen, müsste der Richter mindestens 75 Euronen Rundfunkbeitrag löhnen. Ob der werte Herr Richter dass dann als gerecht empfinden würde ? Wohl kaum, denn dann geht es ja schließlich an seine eigene Geldbörse und sein "schwer" verdientes Geld durch selbstverständlich durchweg "gerechte" Richtersprüche....
Nicht umsonst sind auch die Richter heiße Verfechter des asozial gleich geschalteten Beitrages in gleicher Höhe für alle.
Sorry, natürlich nicht für alle. Eine WG mit 6 Vollverdienern zahlt pro Nase nicht mal 3 Euronen.
Wahnwitz pur und die Frisörin zahlt.... ich könnte k.....


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
You can win if you want

U
  • Beiträge: 1
Re: Manchmal frage ich mich ...
#8: 30. September 2015, 19:23
Hallo zusammen unten der Link zu einer gerichtlichen Rundfunkbeitragsklage, welche ab mind. 10.000 Mitstreiter startet (Streitgenossenschaft).
Es sollten sich mindestens 10.000 Bürger gegen diese Zwangs-Propaganda-Abgabe zusammenfinden und die veranschlagten 10 € beitragen für eine Klage bis zur letzten Instanz und gegen staatliche
gelenkte Propaganda, Täuschung und Steuerung der Bürger und einen weiteren Weg gegen dieses Unrecht zu bestreiten. Für eine unabhängige und freie (Medien)Welt ohne Zwangsabgaben.
Information und Anmeldung unter
                        http://rundfunkbeitragsklage.de/info/


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 7.295
Re: Manchmal frage ich mich ...
#9: 30. September 2015, 22:43
Um Gerechtigkeit gegenüber der Frisörin walten zu lassen, müsste der Richter mindestens 75 Euronen Rundfunkbeitrag löhnen. [...]
Nee, das wäre eindeutig zu viel; es bräuchte ein nutzungsabhängiges System. Wer viel nutzt, zahlt viel, wer wenig nutzt, zahlt wenig, wer gar nix nutzt, zahlt nix.

Die Alternative wäre nur ein System a la Solizuschlag via Bundesrecht, wobei die Mittel daraus schon in die Landeskasse fließen dürfen, die ihrerseits damit nach einzuhaltenden Kriterien ihren öffentlich-rechtlichen Landesrundfunk stützen darf. Staatsferne ist damit aber auch nicht garantiert.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

a

anne-mariechen

Re: Manchmal frage ich mich ...
#10: 01. Oktober 2015, 09:47
...
Ja ich weis jetzt kommt der liebe so gestresste Beamte und sagt die Rechnung würde nicht stimmen, denn er muss ja seine Krankenversicherung und Beihilfe selbst bezahlen. Diese Jammerbrocken, dass Sie noch gewaltige Zulagen haben das verschweigen sie aber...

Beamte werden gemacht, indem man einem neugeborenen Säuglingen einen schweren Backstein auf den Bauch legt, damit dieser als erstes mal das Jammern lernt...  >:D

Munter bleiben!

@ volkuhl

Natürlich habe ich die positive Information aufgenommen, dass Sie mit Ihrer Petition zur Anhörung von der Bremer Bürgerschaft eingeladen wurden. Das ist sicher Ihrem Engagement persönlichen anzurechnen und deshalb mein Dank an Sie.

Wenn ich meinen Heli jetzt nicht schon winterfest gemacht hätte würde ich zu dem Termin kommen. Aber Spaß bei Seite.

Bezogen auf diesen Vergleichsfall muss man ein paar Exceldiagramme der Gegenüberstellung erstellen, um visuell aufzuzeigen welcher Missbrauch zu Lasten der weniger verdienenden betrieben wird. Nur die visuelle Darstellung macht Eindruck. Der Mensch ist doch zu faul um zu lesen, also muss man es Ihm auf anderem Wege aufzeigen, dass er es kapiert. Siehe dazu die visuelle Darstellung der Richtergehälter auf der Internetseite Richterbesoldung unter Musterberechnungen - Grafische Darstellung

Ich habe im Grunde nichts gegen die Berufsgruppe der Beamten. Was mir auf den Geist geht, ist dieser Missbrauch den diese Personengruppe sich bedient. Bedenken wir das Beispiel stellt das Verhältnis der Besoldungsgruppe R1 bei Richter dar. Bei der höchsten Gruppe R8 sprechen wir von einem Grundgehalt von 9.929,60 € Brutto das entspricht 5.995,28 € NETTO.

Und das frechste kommt ja jetzt, dass diese Berufsgruppe RECHT spricht, nicht nur über alles Mögliche was hier in diese Staatskonstrukt sich solche Weißen ausgedacht haben, nein Sie entscheiden selbst wie sich in Zukunft Ihr Gehalt angemessen festzustellen ist. Lesen Sie hier auf der Internetseite http://www.richterbesoldung.de/cms/index.php?id=662 Karlsruhe (das Bundesverfassungsgericht) schafft klare Verhältnisse bei der Besoldung.

Und bitteschön wer schafft in diesem Land klare Verhältnisse beim Mindestlohn, wenn der Arbeitgeber bei jeder Stunde Arbeit die angeblich versprochene Bonuszahlung zum Nimmerleinstag, die er verspricht irgendwann eh nie ausschütten möchte, vorher schon von den 8,50 euro abziehen darf. Genau wer kein Geld hat, kann nicht klagen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

a

anne-mariechen

Re: Manchmal frage ich mich ...
#11: 01. Oktober 2015, 10:03
Um Gerechtigkeit gegenüber der Frisörin walten zu lassen, müsste der Richter mindestens 75 Euronen Rundfunkbeitrag löhnen. [...]
Nee, das wäre eindeutig zu viel; es bräuchte ein nutzungsabhängiges System. Wer viel nutzt, zahlt viel, wer wenig nutzt, zahlt wenig, wer gar nix nutzt, zahlt nix.

Die Alternative wäre nur ein System a la Solizuschlag via Bundesrecht, wobei die Mittel daraus schon in die Landeskasse fließen dürfen, die ihrerseits damit nach einzuhaltenden Kriterien ihren öffentlich-rechtlichen Landesrundfunk stützen darf. Staatsferne ist damit aber auch nicht garantiert.

@pinguin

solange der Rundfunk eine Grundversorgung ist und bleibt kann es keine Nutzungsabhängigkeit des Beitrages geben. Wie soll das gehen. Die zweiten Alternative kann wie von Dir schon gesagt nicht die immer in der Rechtssprechnung hervorgestellten Unabhängigkeit des Rundfunks vom Staat sichern. Selbst bei einer durch Steuern finanzierten Regelung ist immer der Staat beteiligt und deshalb Wissen wir ja selbst wie man betrogen wird.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 7.295
Re: Manchmal frage ich mich ...
#12: 01. Oktober 2015, 10:39
solange der Rundfunk eine Grundversorgung ist
Es ist schon lange keine Grundversorgung mehr, denn dafür braucht es keine Tausende von Sendern.

'Ne Basisversorgung sind im Höchstfalle 2 Sender, nämlich ein bundesweiter wie ZDF und für jedes Bundesland ein eigener Regionalsender, nämlich das, was heute die sog. Dritten sind. In letzter Konsequenz aber derart verändert, daß tatsächlich jedes Bundesland einen eigenen Landessender hat.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

a

anne-mariechen

Re: Manchmal frage ich mich ...
#13: 02. Oktober 2015, 09:49
solange der Rundfunk eine Grundversorgung ist
Es ist schon lange keine Grundversorgung mehr, denn dafür braucht es keine Tausende von Sendern.

'Ne Basisversorgung sind im Höchstfalle 2 Sender, nämlich ein bundesweiter wie ZDF und für jedes Bundesland ein eigener Regionalsender, nämlich das, was heute die sog. Dritten sind. In letzter Konsequenz aber derart verändert, daß tatsächlich jedes Bundesland einen eigenen Landessender hat.

Erzähle das mal dem Bundesverfassungsrichtern oder dem Europäischen Parlament in der Form einer Klage. Das ist eine persönliche Meinung die 70% der RF-Nutzer nicht so sehen. Alles andere selbst Urteile vor dem EuGH dauern bis ein Land oder die EU Regelungen geschaffen oder umgesetzt werden viele viele Jahre. Bis dahin bin ich vielleicht gestorben und so ein 6.000,- Euro Pensionsbezieher ehemaliger Funktionär des Rundfunks sitz auf dem Kreuzfahrtschiff lässt sich die Sonne auf seinen Allerwertesten brutzeln und schwingt abends zu James Last Melodien das Tanzbein.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

S
  • Beiträge: 403
Re: Manchmal frage ich mich ...
#14: 02. Oktober 2015, 21:30
solange der Rundfunk eine Grundversorgung ist
Es ist schon lange keine Grundversorgung mehr, denn dafür braucht es keine Tausende von Sendern.

'Ne Basisversorgung sind im Höchstfalle 2 Sender, nämlich ein bundesweiter wie ZDF und für jedes Bundesland ein eigener Regionalsender, nämlich das, was heute die sog. Dritten sind. In letzter Konsequenz aber derart verändert, daß tatsächlich jedes Bundesland einen eigenen Landessender hat.

Erzähle das mal dem Bundesverfassungsrichtern oder dem Europäischen Parlament in der Form einer Klage. Das ist eine persönliche Meinung die 70% der RF-Nutzer nicht so sehen. Alles andere selbst Urteile vor dem EuGH dauern bis ein Land oder die EU Regelungen geschaffen oder umgesetzt werden viele viele Jahre. Bis dahin bin ich vielleicht gestorben und so ein 6.000,- Euro Pensionsbezieher ehemaliger Funktionär des Rundfunks sitz auf dem Kreuzfahrtschiff lässt sich die Sonne auf seinen Allerwertesten brutzeln und schwingt abends zu James Last Melodien das Tanzbein.

Die derzeitige Form der Grundversorgung verstößt gegen Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes wodurch die allgemeine Handlungsfreiheit geschützt wird. Durch eine Zwangsabgabe ist diese betroffen. Ein Eingriff muss dem sogenannten Übermaßverbot genügen, also verhältnismäßig sein ...

Sind 90 Rundfunksender noch verhältnismäßig? Insbesondere bei der Betrachtung, dass die sog. Grundversorgung längst von anderen Medien übernommen wurde? Wo bewegen wir uns denn hier? Möglicherweise innerhalb eines Mediums wo die Hoheitsrechte einer LRA nicht existent sind? Falls nicht könnte auch ich für diesen Beitrag hier Gebühren erheben. Denn eine LRA ist in diesem Medium auch nichts weiter als ein Nutzer.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

 
Nach oben