Euch ist aber schon klar, warum der Satz gilt: "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus"?
Sollte sich die Rundfunkfinanzierung als verfassungswidrig ergeben, so müßte die Versorgungsanstalt zukünftig vermehrt über Werbung finanziert werden.
Das Werbebudget der Werbetreibenden ist aber begrenzt.
Kein Unternehmen gibt nicht plötzlich mehr Geld für Werbung aus, nur weil sich die Zahl der Werbekanäle erhöht hat, wenn es nicht der Meinung wäre, daß es ihm nützt.
Das bedeutet, daß der gleichbleibend große Werbekuchen neu verteilt wird, zum Nachteil der Privatsender, denn weniger Werbung bei gleichen Sendekosten gefährdet das Finanzierungs-/Geschäftsmodell.
Insofern ist es den Privatsendern ganz recht, wenn alles beim alten bleibt, deshalb gibt es im Privatsenderbereich (Radio-Fernsehen) keinen Widerstand.