Hi Zusammen,
Person A bekommt einen Brief einer GV.
Der Inhalt könnte so aussehen (
https://www.dropbox.com/sh/143slnl4zelht36/AACgazVQIYrfeSvuSeWVmqHGa?dl=0)
Der Werdegang bis zu diesem Zeitpunkt wäre wie folgt:
- Briefe des BS unkenntlich gemacht und mit Aufkleber zurückgesendet.
- Auf Gütlichen Einigungsversuch der GV mit einer Belehrung und Ablehnung reagiert (natürlich mit dem Hinweis, dass Zahlungswilligkeit besteht, wenn die Forderung und der Gläubiger einwandfrei nachgewiesen werden, etc.)
-> Keine Reaktion es wären als nächstes weitere Drohungen und eine Vorladung zur Vermögensauskunft eingetroffen.
- Diese wäre schriflicht zurückgewiesen worden, mit erneuter belehrung über Rechte/Pflichten der GV, erneute aufklärung der Rechtslage, und ein Urteil angehängt welches darlegt, dass kein Vollstreckbarer Titel vorliegt.
-> Daraufhin wäre dieses Schreiben eingetrudelt.
Natürlich hat Person A Alle Briefe in Kopie bei sich und könnte durch Versand "Eigenhändig mit Rückschein" auch die Zustellung zweifelsfrei nachweisen.
In den Briefen selber wurde von der GV nie auf das Geschriebene von Person A eingegangen.
Immer nur weiter gedroht.
Der Plan ist jetzt Folgender:
Person A schreibt die Zurückweisung noch einmal an das Amtsgericht (bezogen auf die Eintragung ins Verzeichnis) und legt erneut dar, dass kein Vollstreckbarer Titel vorliegt, sowie erhebliche Formfehler vorliegen und bittet gleichzeitig um Aussetzung der Vollstreckung.
(Rechstbelehrung hing ja dem Schreiben an!)
Gleichzeitig wäre wohl die Anzeige der GV fällig!
Will nur kurz abchecken ob mein Gedachter Weg den man gehen könnte richtig wöre, da ich denke, wenn Person A Weiterhin Schriftverkehr mit der GV hält wird diese sowieso nicht drauf reagieren...
Hätte Sie ja bisher auch nicht...
Danke für eure Mühe!
Grüße aus Villy