Fragen bitte immer in anonymer A Form. (ich, mir, meines usw. hier die passendenen fiktiven Formen A, B, C usw.)
Der BS stellt vermehrt auf solche Schreiben als erste Antwort um.
Diese ist jedoch nicht rechtsverbindlich und als Antwort in einem Widerspruchsverfahren wenig tauglich.
Denn diese erfüllt keine Merkmale eines Schreibens welches Abhilfe schaffen soll.
siehe Ablauf Widerspruchsverfahren --> darüber wurde hier im Forum bereits öfters geschrieben
http://www.rechtslexikon.net/d/widerspruchsverfahren/widerspruchsverfahren.htmhttp://www.widerspruch.org/widerspruchsverfahren/Es beginnt mit der Einlegung des Widerspruch
s und endet, wenn diesem nicht abgeholfen wird, -mit dem Widerspruchsbescheid. Vgl. Suspensiveffekt.
Abhilfe -> ist maximal die Aufhebung des Bescheids. Beim Festhalten an einem Bescheid, also der Nicht Abhilfe-> läuft das Widerspruchsverfahren automatisch weiter.
Aber der BS/LRA will immer mit solchen Schreiben die Bürger dazu bringen zu zahlen und Ihr recht aufzugeben.
Der BS ist auch ein falscher Ansprechpartner. Deshalb ein Fax an eine LRA.
Falls eine LRA bekannt ist, passend eintragen.
Sehr geehrte "LRA", sehr geehrte Damen und Herren vom Beitragservice,
vielen Dank für Ihre erste Antwort. Diese Antwort stellt keine rechtlich zulässige Abhilfe im Widerspruchsverfahren da. Wie Sie jedoch mitgeteilt haben leiden Sie bereits an Überlastung durch viele Anfragen und erstellten dieses Schreiben deshalb. Ihr aktuelles Schreiben wird deshalb hier als Eingangsvermerk des Widerspruchs vom XX.XX.XXXX bei Ihnen am XX.XX.XXXX verwahrt.
Sie gehen leider in Ihrem Schreibem vom XX.XX.XXX zusätzlich davon aus, dass damit ein Widerspruchsverfahren ohne rechtlich notwendige Abhilfe einfach eingestellt werden kann. Dem kann nicht zugestimmt werden, weil Sie bisher keine Abhilfe leisten konnten, teilen Sie bitte bis XX.XX.XXXX mit, an welche Stelle bzw. an welchen Mitarbeiter der übergeordneten Widerspruchsbehörde Sie den Vorgang jetzt zur weiteren Bearbeitung abgegeben haben, damit dort nach dem jeweiligen Bearbeitungsstatus gefragt werden kann.
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Alternativ wird der rechtlich zuständigen Stelle erlaubt, die Bescheidung eines Widerspruchbescheids solange ruhen zu lassen, bis ein unabhängiges Gericht -z.B. Name eines unabhängigen Gerichts hier eintragen- über den verfassungsgemäßen Zustand der aktuellen Regelung geurteilt hat.
--> hier könnten jetzt bereits die bereits anhängigen Klagen bei vielen Gerichten auf gelistet werden ---
---optional Ende ---
Mit freundlichen Grüßen
Person A