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Autor Thema: Zuständigkeit Finanzamt  (Gelesen 12816 mal)

a
  • Beiträge: 148
Re: Zuständigkeit Finanzamt
#15: 06. April 2016, 23:42
Nee ist mir leider nicht bekannt.
Den ganzen Schriftverkehr mit Kommentaren findet man:

http://www.zwangstv.de/



Edit "Bürger @alle:
Der Thread hier driftet seit geraumer Zeit erheblich vom Kern-Thema ab, welches da lautet
Zuständigkeit Finanzamt
Bitte zum eigentlichen THEMA zurückkehren - oder der Thread wird geschlossen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Nicht in Foren aufregen sondern sich an die Verursacher wenden. An die Parteien, Fraktionen, Politiker, Institutionen... Unbequeme Fragen stellen, Antworten verlangen. Webauftritte, Facebook, Kontaktformulare, Abgeordnetenwatch.. Die Fragen sollen für alle sichtbar sein. Niemand soll behaupten können, er hätte ja von nix gewusst.

e
  • Beiträge: 24
Re: Zuständigkeit Finanzamt
#16: 08. April 2016, 14:05
Folgende fiktive Antwort kommt vom fiktiven Finanzamt Berlin Pankow/Weißensee:

Zitat
Allgemein kann ich Ihnen jedoch erklären, dass eine Übersendung eines Vollstreckungsersuchens in keinem Fall erfolgen wird. Dafür gibt es auch keinen Grund.
Gerne teile ich Ihnen auch noch einmal mit, dass Rundfunkbeiträge gemäß § 10 (6) RBStV im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt werden. Das Finanzamt wird gemäß § 5a des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung in Verbindung mit § 4 Buchst. b) des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes (VwVG) als Vollstreckungsbehörde zur Betreibung von öffentlich-rechtlichen Forderungen für den rbb tätig. Die Vollstreckung richtet sich dabei gemäß § 5 (1) VwVG nach den Vorschriften der AO.

Wie kann man hier weiter vorgehen?


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a
  • Beiträge: 148
Re: Zuständigkeit Finanzamt
#17: 08. April 2016, 23:38
Ich kann keine Rechtsberatung geben!

Würde aber auf das vom FA zitierte § 2 Abs (4) Das Verwaltungsverfahrensgesetz gilt nicht für die Tätigkeit des Senders Freies Berlin.
hinweisen. Der rbb ist zwar nicht der SFB, aber vom Sinn passt es schon. Man kann ja, wenn man das "zitieren" möchte etwas mit Landesrundfunkanstalt formulieren. Ansonsten nur §
Ich würde außerdem darauf hinweisen, dass der BS als nicht rechtsfähige Organisation keine rechtskräftigen Bescheide erlassen kann, die dadurch auch niemals Bestandskraft erlangen könnten und weder er, noch die LRA Behördenstatus haben und somit nach Art 35 GG keinerlei Amtshilfe in Anspruch nehmen können, die Vollstreckung somit trotz Anweisung des Berliner Senats rechtswidrig ist.
Auch dass das FA nach von im genannten § 4 Buchst. b) des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes (VwVG) als Vollstreckungsbehörde anzusehen ist, nichts daran ändert, dass es Amtshilfe, auch in der Rolle als Vollstreckungsbehörde, nur anderen Behörden gegenüber leisten darf und somit als Vollstreckungsbehörde nur ihnen verpflichtet und berechtigt ist und BS so wie LRA keine Behörde sind.

Bin mir nicht ganz sicher aber der vom FA zitierte §4 Buchst. b)
b) die Vollstreckungsbehörden der Bundesfinanzverwaltung, wenn eine Bestimmung nach Buchstabe a nicht
getroffen worden ist.
Könnte auch bedeuten, dass die Landesfinanzbehörde hier gar nicht zuständig ist, obwohl die Landesbehörde zwar in Steuerangelegenheiten im Auftrage des Bundes handelt.. sie aber nicht Bundesbehörde sondern Landesbehörde/ Landesfinanzverwaltung ist

Auch auf "§ 1 Vollstreckbare Geldforderungen" (find den Namen des §1 schon interessant) des vom FA genannten Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes (VwVG) würde ich verweisen, dass dem nach in
(1) Die öffentlich-rechtlichen Geldforderungen des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen
des öffentlichen Rechts werden nach den Bestimmungen dieses Gesetzes im Verwaltungswege vollstreckt.

Nach dem Namen des § sind ja nur Bund und bundesunmittelbare Forderungen zur Vollstreckung zugelassen. Und zumindest der BS ist keine juristische Person und bundesunmittelbar ist keiner von beiden.

In diese Richtung würde ich argumentieren mit Screenshots Impressum BS und Justitiar SWR weiter oben sowie abweichende Meinung Richter ... siehe auch oben und S 22 des Geschäftsberichtes des BS dass er Vollstreckungen anbietet.

https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e1691/Geschaeftsbericht_2014.pdf

wenn man alle Briefe noch hat, kann man zB.. mit der Software bctester die Quadratischen QR Codes neben der Anschriftadresse auslesen und damit nachweisen, das Briefe mit Briefkopf NUR BS die gleiche Kundennummer für den Post Dienst Premium Adress (das bedeutet das fette P bei der Anschrift) wie auch Bescheide. Somit erwiesen ist, dass der BS der Versender ist und nicht die als Alibi zusätzlich aufgedruckte LRA. Denn nur diese ist Gläubiger.
Noch eins weiter kann man die Bildersuche bei Google bemühen und Schreiben aus ganz Deutschland suchen, den QR code auslesen und so nachweisen, dass die selbe Kundennummer des Service Premium Adress in Bayern, NRW, Berlin etc alle Briefe verschickt und somit keine LRA ist. Alle LRA können ja nicht die gleiche Kundennummer haben bzw eine LRA nicht überall Bescheide hinschicken.

Die werden sich zwar taub, stumm, unwissend und blöd stellen und um eine Klage wirst du wohl nicht herum kommen.

Da Herstellung und Inverkehrbringen gefälschter Urkunden, Falschbeurkundung und die Beihilfe dazu Straftaten sind (siehe StGB) sowie etliche andere wie Nötigung, Erpressung, Fälschung beweiserheblicher Daten, Täuschung etc Kann man auch einen kostenlosen StrafANTRAG bei der Staatsanwaltschaft stellen. Aber so formulieren dass es keine Unterstellung ist sondern, da dies und das passiert ist, mir dieses und jenes vorliegt, bitte ich zu prüfen ob Straftat usw
Das obere Schreiben könnte man auch noch als Dienstaufsichtsbeschwerde an dem Amtsleiter richten.
Wird zwar leider nicht viel helfen da FA Anweisung vom Senat hat und Staatsanwaltschaft weisungsgebunden ist. Aber es macht Arbeit und nervt.. sie werden sensibilisiert.
Und man weiß ja nie, wie es irgendwann mal kommen wird, man hat etwas in der Hand und wenn man es veröffentlicht (geschwärzte Namen) können Andere daraus lernen/ helfen/ Fehler vermeiden.
Hier macht's auch die Masse. Wenn irgendeine Fraktion z.B. mal die Anfrage im Landesparlament stellt "wie viele" und dann kommt als Antwort 3 ist das nicht so durchschlagend wie wenn die Antwort 3491 lautet.

Ich glaube wir können das Problem nur beseitigen, indem wir als Masse die Verantwortlichen in ihre Schranken weisen.

Auf jeden Fall würde ich so oft wie möglich, so viele Abgeordnete und Fraktionen anschreiben wie möglich. Facebook, Webseiten, Abgeordnetenwatch usw. Sich beschweren, Antworten auf unbequeme Fragen fordern und auch ruhig auf die Nicht Wahl der Partei hinweisen. Bei einem werden sie noch lachen aber ab 30 werden sie unrugig, bei 100 Bürgern noch unruhiger und bei 1000 noch noch unruhiger. Schlicht die Masse macht es !

Zusammengefasst: das FA kann nicht zuständig sein.


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Re: Zuständigkeit Finanzamt
#18: 09. April 2016, 03:17
Zusammengefasst: das FA kann nicht zuständig sein.
Vorsicht mit solcherlei Behauptungen...


...
Da weder die LRA noch der BS eine Behörde sind, können sie demnach auch keine Amtshilfe anfordern und der BS schon gar nicht, weil er wegen seiner nicht Rechtsfähigkeit gar keine rechtswirksamen Bescheide erstellen dürfte und damit die Grundlage für eine Amtshilfe von vornherein fehlt.
Deswegen drucken sie auch die Adresse der LRA mit auf die Bescheide. Was aber eigentlich auch nix nutzt, da auch die LRA keine Behörde sind und somit auch weder Bescheide erstellen noch Amtshilfe anfordern dürften.

Dazu die Stellungnahme des Justiziar des SWR, Dr. Hermann Eicher (Ende 2012) unter Punkt 3
"Zudem stellen weder die öffentlich-rechtlichen Sender noch die GEZ eine Behörde dar."
http://www.ard.de/home/intern/presse/pressearchiv/252836/index.html

Daran hat sich auch bis heute nichts geändert.
...

Vorsicht:
Bevor diese ledigliche Aussage von SWR-Justitiar Eicher "hoffnungsweckende Tatsache" interpretiert/ hingestellt und weiterverbreitet wird, müsste diese erst noch tatsächlich auch gerichtsverwertbar begründet werden - und zwar am besten durch denjenigen, der diese Aussage getroffen hat - also SWR-Justitiar Eicher persönlich. Dazu bedürfte es einer sachlichen Anfrage.
Bis von dort keine fundierte Begründung der Aussage vorliegt, ist und bleibt diese Aussage ohne weitere rechtliche Relevanz.


Bitte im Forum nicht irgendwelche nicht näher belegten Äußerungen gleich als Tatsachen verbreiten.
Danke für die Berücksichtigung.

[...]

Näheres bitte erlesen und diskutieren unter
Ist eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt eine Behörde?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17453.msg119922.html#msg119922


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