Ich kann keine Rechtsberatung geben!
Würde aber auf das vom FA zitierte § 2 Abs (4) Das Verwaltungsverfahrensgesetz gilt nicht für die Tätigkeit des Senders Freies Berlin.
hinweisen. Der rbb ist zwar nicht der SFB, aber vom Sinn passt es schon. Man kann ja, wenn man das "zitieren" möchte etwas mit Landesrundfunkanstalt formulieren. Ansonsten nur §
Ich würde außerdem darauf hinweisen, dass der BS als nicht rechtsfähige Organisation keine rechtskräftigen Bescheide erlassen kann, die dadurch auch niemals Bestandskraft erlangen könnten und weder er, noch die LRA Behördenstatus haben und somit nach Art 35 GG keinerlei Amtshilfe in Anspruch nehmen können, die Vollstreckung somit trotz Anweisung des Berliner Senats rechtswidrig ist.
Auch dass das FA nach von im genannten § 4 Buchst. b) des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes (VwVG) als Vollstreckungsbehörde anzusehen ist, nichts daran ändert, dass es Amtshilfe, auch in der Rolle als Vollstreckungsbehörde, nur anderen Behörden gegenüber leisten darf und somit als Vollstreckungsbehörde nur ihnen verpflichtet und berechtigt ist und BS so wie LRA keine Behörde sind.
Bin mir nicht ganz sicher aber der vom FA zitierte §4 Buchst. b)
b) die Vollstreckungsbehörden der
Bundesfinanzverwaltung, wenn eine Bestimmung nach Buchstabe a nicht
getroffen worden ist.
Könnte auch bedeuten, dass die Landesfinanzbehörde hier gar nicht zuständig ist, obwohl die Landesbehörde zwar in Steuerangelegenheiten im Auftrage des Bundes handelt.. sie aber nicht Bundesbehörde sondern Landesbehörde/ Landesfinanzverwaltung ist
Auch auf "§ 1
Vollstreckbare Geldforderungen" (find den Namen des §1 schon interessant) des vom FA genannten Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes (VwVG) würde ich verweisen, dass dem nach in
(1) Die öffentlich-rechtlichen Geldforderungen
des Bundes und der
bundesunmittelbaren juristischen Personen
des öffentlichen Rechts werden nach den Bestimmungen dieses Gesetzes im Verwaltungswege vollstreckt.
Nach dem Namen des § sind ja nur Bund und bundesunmittelbare Forderungen zur Vollstreckung zugelassen. Und zumindest der BS ist keine juristische Person und bundesunmittelbar ist keiner von beiden.
In diese Richtung würde ich argumentieren mit Screenshots Impressum BS und Justitiar SWR weiter oben sowie abweichende Meinung Richter ... siehe auch oben und S 22 des Geschäftsberichtes des BS dass er Vollstreckungen anbietet.
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e1691/Geschaeftsbericht_2014.pdfwenn man alle Briefe noch hat, kann man zB.. mit der Software bctester die Quadratischen QR Codes neben der Anschriftadresse auslesen und damit nachweisen, das Briefe mit Briefkopf
NUR BS die gleiche Kundennummer für den Post Dienst
Premium Adress (das bedeutet das fette
P bei der Anschrift) wie auch Bescheide. Somit erwiesen ist, dass der BS der Versender ist und nicht die als Alibi zusätzlich aufgedruckte LRA. Denn nur diese ist Gläubiger.
Noch eins weiter kann man die Bildersuche bei Google bemühen und Schreiben aus ganz Deutschland suchen, den QR code auslesen und so nachweisen, dass die selbe Kundennummer des Service
Premium Adress in Bayern, NRW, Berlin etc alle Briefe verschickt und somit keine LRA ist. Alle LRA können ja nicht die gleiche Kundennummer haben bzw eine LRA nicht überall Bescheide hinschicken.
Die werden sich zwar taub, stumm, unwissend und blöd stellen und
um eine Klage wirst du wohl nicht herum kommen.
Da Herstellung und Inverkehrbringen gefälschter Urkunden, Falschbeurkundung und die Beihilfe dazu Straftaten sind (siehe StGB) sowie etliche andere wie Nötigung, Erpressung, Fälschung beweiserheblicher Daten, Täuschung etc Kann man auch einen kostenlosen Straf
ANTRAG bei der Staatsanwaltschaft stellen. Aber so formulieren dass es keine Unterstellung ist sondern, da dies und das passiert ist, mir dieses und jenes vorliegt, bitte ich zu prüfen ob Straftat usw
Das obere Schreiben könnte man auch noch als Dienstaufsichtsbeschwerde an dem Amtsleiter richten.
Wird zwar leider nicht viel helfen da FA Anweisung vom Senat hat und Staatsanwaltschaft weisungsgebunden ist. Aber es macht Arbeit und nervt.. sie werden sensibilisiert.
Und man weiß ja nie, wie es irgendwann mal kommen wird, man hat etwas in der Hand und wenn man es veröffentlicht (geschwärzte Namen) können Andere daraus lernen/ helfen/ Fehler vermeiden.
Hier macht's auch die Masse. Wenn irgendeine Fraktion z.B. mal die Anfrage im Landesparlament stellt "wie viele" und dann kommt als Antwort 3 ist das nicht so durchschlagend wie wenn die Antwort 3491 lautet.
Ich glaube wir können das Problem nur beseitigen, indem
wir als Masse die Verantwortlichen in ihre Schranken weisen.
Auf jeden Fall würde ich so oft wie möglich, so viele Abgeordnete und Fraktionen anschreiben wie möglich. Facebook, Webseiten, Abgeordnetenwatch usw. Sich beschweren, Antworten auf unbequeme Fragen fordern und auch ruhig auf die Nicht Wahl der Partei hinweisen. Bei einem werden sie noch lachen aber ab 30 werden sie unrugig, bei 100 Bürgern noch unruhiger und bei 1000 noch noch unruhiger. Schlicht die Masse macht es !Zusammengefasst: das FA kann nicht zuständig sein.