schön zu lesen ist dies:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=19803https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001232683unter 22:
" für alle Kunden gilt jedoch bundesweit dieselbe
Gläubigeridentifikationsnummer des Beitragsservice
DE3000100000001272. "
D.h., dass der BS sich als Gläubiger darstellt, obwohl die im Grunde genommen "Luft" sind.
http://www.vzhh.de/telekommunikation/121740/rundfunkbeitrag-und-sepa-muss-ich-unterschreiben.aspxZitat:
" ?
Jeder Gläubiger, der eine Forderung einzieht, hat eine bestimmte europaweit zuzuordnende Nummer, die Gläubiger-Identifikationsnummer (CID = Creditor Identification). Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice hat die Nummer
DE3000100000001272. Diese finden Sie auf Ihrem Kontoauszug und können
den Beitragsservice anhand dieser Nummer
identifizieren. "
Hiermit ist gesagt, dass die Gerichtsvollzieher, die nach der Nummer gegangen sind, den Gläubiger als Solches schon erkannt haben. Natürlich als falschen Gläubiger.
Der BS täuscht daher mit dieser Nummer und das dürfte doch ein klarer Rechtsverstoß sein.
Mr. X kommt gerade ins Grübeln???
Die sind doch nicht rechtsfähig, nicht parteifähig und Teil der Rundfunkanstalt. Wieso haben die dann in Bezug auf Forderungen der LRA gegenüber dem Bürger eine eigene
Gläubigeridentifikationsnummer
Das geht doch gar nicht. Das ist doch absolut nicht zulässig.
(( bei Mr. X ist doch abgebucht worden : nicht auf die Kto-Nr der LRA, die ja der Gläubiger sein sollte ,, nein auf die des BS ))
Der BS macht alles im Alleingang, da kennen die nichts, da kennen die keine Verwandten. Die spielen sich auf wie alle Götter der Welt zusammengenommen. Da war ja der oberste Richter in ner gewissen Zeit ein Waisenknabe dagegen.