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Autor Thema: Schnelle Hilfe - Finanzamt kontert plötzlich mit neuem Urteil  (Gelesen 15713 mal)

  • Beiträge: 7.388
Wie ist der RBB an Deine Daten gelangt?
Warst Du dort schon immer "Kunde", oder hat Deine für Dich zuständige "Gemeinde" ohne Dein Wissen personenbezogene Daten von Dir an diese oder wen auch immer weitergegeben?

Gemäß einem aktuellen EuGH-Urteil, (C-201/14), dürfen die das nicht.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

L
  • Beiträge: 10
Danke für Deine Nachricht und das Urteil! Natürlich habe ich keine Ahnung wie die "Behörde" (ist der RBB überhaupt eine Behörde?) an meine Daten gelangt hat... Die Person A hat mit ihrem Ehepartner in der Wohnung gewohnt. Der Ehepartner hat die Rundfunkbeiträge bezahlt - er hat die Anmeldung beim GEZ vorgenommen (oder auch nicht). Nachdem sich das Ehepaar getrennt hat, ist der Ehepartner ausgezogen. Das Vollstreckungsersuchen betrifft explizit die Person A.
Das FA gibt mit seiner Antwort der Person A zu verstehen, sie soll einen NAchweis darüber erbringen, dass sie die Leistungsbescheide nicht erhalten hat   ::)
Da die Person A "A" gesagt hat, muss sie jetzt auch "B" sagen und vor Gericht gehen, sonst wenn sie jetzt zahlt, wird es so interpretiert, dass die Person A doch zugibt, dass sie die Leitungsbescheide erhalten hat...


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R
  • Beiträge: 1
Person M hat auch so ein Antwortschreiben erhalten auf seinen Einspruch gegen die Vollstreckungsmaßnahmen erhalten und hat sich, Urteil  VG 27 K 211.12 mal zusenden lassen und hängt es hier an.

Zitat
"..., da der Verlust einer größeren Zahl von Postsendungen ohne erkennbaren Grund doch äußerst unwahrscheinlich ist."

Diese Beweisführung... einmalig!  (#)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Oktober 2015, 22:30 von Bürger«

L
  • Beiträge: 118
Auch wenn zwischenzeitlich der Anhang zu sehen ist:
OVG Berlin-Brandenburg · Beschluss vom 23. Juni 2015 · Az. OVG 11 S 45.14
https://openjur.de/u/829811.html

Ein Urteil mit genau diesem Wortlaut.
Laut den Richter hat der Zufall ein Erinnerungsvermögen. Faszinierend. Dann sollte es doch mit dem 6er + Zusatzzahl demnächst klappen.

Denen sollte man mal dies vorlegen:
http://www.welt.de/wirtschaft/article13558939/Tausende-Briefe-und-Pakete-kommen-nie-an.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. November 2015, 20:53 von Bürger«
Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C. Filges [sieht] im Einheitsjuristen ein ganz wesentliches Qualitätsmerkmal der deutschen Juristenausbildung Q: Wikipedia

99,9% aller Urteile zur GEZ bezeugen den Copy&Paste-Einheitsjuristen.

Deutsche Gerichte: Pay 2 Win
Rundfunkbeitrag: Urteile im Namen des GOLDES!

I
  • Beiträge: 3
Da Person C nun auch so einen Brief erhalten hat, mit Berufung auf VG 27 K 211.12 und einem Beschluss OVG BB v. 23.06.2015.

Gibt es dazu Neuigkeiten, wie Person C reagieren kann?
Person C hat leider niemals ein Schreiben des BS erhalten.

Bei den beiden Urteilen, kann man genauso gut eine Glaskugel nutzen...


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E

Emge Phil

FG Berlin-Brandenburg (7 V 7177/15) - Einstellung, fehlender Bekanntgabenachweis
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18702.0.html


Edit "Bürger":
Hinweis > Eine weitestgehend aussichtsreiche Bezugnahme auf Entscheidungen des FG Berlin-Brandenburg setzt voraus, dass betreffende fiktive Fälle sich ebenfalls entweder in dessen oder im Wirkungskreis eines anderen mit der Vollstreckung von "Rundfunkbeiträgen" beauftragten Finanzamts befindet bzw. sich das jeweils zuständige Vollstreckungsgericht an diesbezügliche Entscheidungen des BFH gebunden fühlt. Bei Amts-/ Land- und Verwaltungsgerichten ist dies nach bisheriger Kenntnis bislang regelmäßig leider nicht der Fall.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. August 2016, 22:48 von Bürger«

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Emge Phil

Edit "Bürger":
Hinweis > Eine weitestgehend aussichtsreiche Bezugnahme auf Entscheidungen des FG Berlin-Brandenburg setzt voraus, dass betreffende fiktive Fälle sich ebenfalls entweder in dessen oder im Wirkungskreis eines anderen mit der Vollstreckung von "Rundfunkbeiträgen" beauftragten Finanzamts befindet bzw. sich das jeweils zuständige Vollstreckungsgericht an diesbezügliche Entscheidungen des BFH gebunden fühlt. Bei Amts-/ Land- und Verwaltungsgerichten ist dies nach bisheriger Kenntnis bislang regelmäßig leider nicht der Fall.


Der Thread nennt ausdrücklich das Finanzamt als Vollstreckungsstelle (d. h. Berlin od. Bremen, für Hamburg liegt die Sache etwas anders, vgl. http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bsharprod.psml?showdoccase=1&doc.id=STRE201571082&st=ent)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. August 2016, 22:48 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.745
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Beachte aus immer wiederkehrendem Anlasse auch das unter
hochinst. Urteile > Bestreiten/Nachweis Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.0.html
neu hinzugefügte
BFH-Urteil von 1989 zur Nichtanwendbarkeit von Anscheinsbeweisen sowie der Unzumutbarkeit von Nachforschungen seitens des Adressaten zwecks "Glaubhaftmachung" des Nicht-Zugangs von Verwaltungsakten
Beachte jedoch auch, dass sich insbesondere die Amts-, Land- und Verwaltungsgerichte bislang augenscheinlich (noch?) nicht (alle) an diese höchstinstanzliche BFH-Rechtsprechung gebunden fühlen...


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