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Autor Thema: Urteil vom VG Köln, Höhe des Streitwerts  (Gelesen 2794 mal)

T
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Urteil vom VG Köln, Höhe des Streitwerts
Autor: 11. September 2015, 13:11
Hallo,

Person A hat sein (erwartetes) Urteil vom VG Köln bekommen. Das Urteil erläutert auf 22 Seiten das jeglicher Angriffspunkt nichtig ist und alles verhältnismäßig ist. Was ein Armutszeugnis.
Person A hat wundert sich jedoch über die Festsetzung des Streitwerts. Dieser liegt bei über 1.000€.
Begründung:
Mit Rücksicht auf Bedeutung der Sache für den Kläger ist der Streitwert angemessen.
Da zukünftig Beiträge zu zahlen sind wurde dieser auf das dreifache der ausstehenden Beiträge festgelegt.

Person A ist sich nicht bewusst, welche Konsequenz der übertrieben Höhe Streitwert hat. Leitet sich dadurch etwas ab? Muss dieser bei einer weiteren Klage als Sicherheit hinterlegt werden? Sollte gegen diese Festlegung Beschwerde eingelegt werden?

Danke


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Re: Urteil vom VG Köln, Höhe des Streitwerts
#1: 11. September 2015, 16:01
Könnte der Beschluss bitte noch anonym als Scan vollständig eingestellt werden.

Allgemein, richten sich nach dem Streitwert die Kosten, so also auch die Kosten für die Gegenseite, welche diese sodann gelten machen kann. War ein Anwalt der Gegenseite mit vor Ort, berechnet dieser seine Kosten nach dem Gegenstandswert der Klage, also genauer nach einer Tabelle, in welche Steht, mit welcher Zahl diese seine Kosten multiplizieren darf. Diese Kostenrechnung wird dann zum Gericht übermittelt, welche diese "prüft" liest und daraus die Kosten für die unterlegene Partei bestimmt.

Insofern hat die Festsetzung eines Streitwerts sehr wohl Auswirkung auf das was kommen möge.

Anmerkung:
Wichtig Gegenstandswert und Streitwert sind in Sachsen wahrscheinlich nicht das Gleiche.
Bei einer Verhandlung sprach der Richter, es ging um eine Befreiung von der Rundfunksbeitragspflicht, dass
der Gegenstandswert festgesetz wird auf xxx, und das Gerichtsverfahren gerichtskostenfrei sei. Es sprach nicht von einem Streitwert. Und erklärte das in Falle einer Befreiung das immer so gemacht würde, dass dieser auf 3x des eigentlichen Betrags festgesetzt wird.

---OFT, bezieht sich nicht auf die Fragestellung ---

Können unsere Richter wirklich Recht sprechen?
http://rundfunkbeitragsklage.de/info/

Zitat
[...]
Die Bundesrepublik Deutschland hat jedoch ein Problem und zwar ein Sicherheitsproblem. Gefährdet ist nämlich die freiheitliche demokratische Grundordnung und damit das Grundgesetz und die Grundrechte.
[...]
Der Bundestag und die Landesparlamente erlassen Gesetze gegen das Grundgesetz und die Grundrechte, die Verwaltungen vollziehen diese verfassungswidrigen Gesetze, die Polizeien setzen sie mit Zwang gegen die körperliche Unversehrtheit und das Leben durch und die Gerichte geben diesem Treiben den Segen der »Rechtsprechung«.

[...]
Wehrt sich der Bürger, Grundrechtsträger und Souverän, wird er regelmäßig darauf verwiesen, er habe kein Recht zur unmittelbaren Abwehr, sondern könne ja kostenpflichtig bei den Tätern klagen, man lebe schließlich in einem Rechtsstaat.

Am Ende steht der Verlust der Grundrechte, die Abkehr des Bürgers von dem für ihn scheinbar untauglichen Grundgesetz und die öffentlichen Gewalten fühlen sich durch die so herbeigeführte politische Teilnahmslosigkeit legitimiert.

Im Grunde basiert die Bundesrepublik Deutschland auf einer Diktatur von Juristen und ihren Helfern, welche alle juristischen Mindeststandards außer Kraft setzen und all dies dem Bürger als Rechtsstaat verkaufen.
[...]

Angeblich gibt es keinen Staatsfunk, aber die Ländern nehmen sich ein Recht, welches ihnen das Grundgesetz nicht verleiht,
[...]


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. September 2015, 16:12 von PersonX«

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Re: Urteil vom VG Köln, Höhe des Streitwerts
#2: 11. September 2015, 16:26
Ich werde nochmal mit Person A sprechen und um einen Scan bitten.
Die genaue Formulierung lautet: Wert des Streitgegenstandes.

Person A konnte leider nicht bei der Verhandlung dabei sein, bzgl. der Gegenseite: f. d. Beklagten: Niemand, ordnungsgemäße Ladung wird festgestellt.

Es war also kein Anwalt vor Ort, beim einreichen der Klage musste der Standardbetrag (ca. 105€) bezahlt werden.
Kommen auf Person A daher noch weitere Kosten (neben den tatsächlichen ausstehenden Gebühren) hinzu?
Hat jemand Erfahrung mit Widerspruch gegen den Streitwert? So wie sich das Urteil liest, wird grundsätzlich alles abgeschmettert.


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Re: Urteil vom VG Köln, Höhe des Streitwerts
#3: 11. September 2015, 17:12
Die Suchworte hier und auch fürs Netz lauten Kostenfestsetzung und Kostenbescheid.

eine erste Leseempfehlung hier,
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9799.msg78992.html#msg78992

Wie allgemein gegen die Festsetzung des Streiwerts vorgegangen wird, scheint noch nicht aussreichend thematisiert zu sein.
Eine Person X denkt zumindest, das die Festsetzung deutlich überhöht ist, weil jeder Bescheid ein Einzelereignis ist und auch einzeln mittels Widerspruch und Klage angefochten werden kann. Der Streitwert kann somit nicht größer sein, als der Betrag, um welche es geht.

Aber Achtung, es kann sein, das eine Berufung erst "zugelassen" wird, wenn der Streitwert größer als X sei, das sollte geprüft werden.
Wichtig zu einer weitern Beruteilung wäre halt ein insoweit vollständiges Urteil.
 


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Re: Urteil vom VG Köln, Höhe des Streitwerts
#4: 14. September 2015, 01:18


Aber Achtung, es kann sein, das eine Berufung erst "zugelassen" wird, wenn der Streitwert größer als X sei, das sollte geprüft werden.
Wichtig zu einer weitern Beruteilung wäre halt ein insoweit vollständiges Urteil.

hai
Person D hat eine Menge Berufungsurteile gelesen in denen der Streitwert Peanuts war, u.a. auch im Bereich R-Beitrag im 30 euro Bereich - wesentlich ist nicht die Summe, sondern die sogenannte "grundsätzliche Bedeutung" der Rechtssache


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