Ich habe mal mehrere Straftatsbestände mir angeschaut, u.a. auch diesen. Deine privaten Daten dürfen nicht verkauft werden, damit jemand daraus finanzielle Vorteile zieht bzw. Betrug im großen Stil begeht. Zb. Das Arbeitsamt gibt Deine Daten ohne Dein Wissen an einen Zuhälter. 1. Ist es sittenwidrig 2. Muss Dein Einverständnis eingeholt werden, da Zuhälter ja nicht bekannt sind dafür, angesehene Bürger des Staates zu sein. Dasselbe gilt für Firmen wie Creditreform, BS bzw. jeder anderen dubiose Organisation.
Nun, es kümmert nicht, denn die tun es ja trotzdem. Und auch der Zuhälter Fall oben, ist lt. Medien keine Fiktion (sollte man den Medien in diesem Falle vertrauen). Das war aber nur ein Beispiel, um es anschaulich zu machen. Dh. eine Frau bekam ein Stellenangebot als Prostituierte.
@ Alpha667
die tun es ja trotzdem, das ist genau das große Problem. Schreibt man eine Firma an weil Werbung zugesandt wurde mit der wirklich niemals ein Kontakt bestand, dann kommt das Argument "haben oder wir empfehlen sich in die Robinsonliste einzugetragen".
1.) Was soll diese Ausrede, da gleicht doch niemand die Daten mit der Robinsonliste ab. Zumal die Anforderung an diese Liste Geld kostet wenn die Firma nicht Mitglied in dem Verband ist.
2.) Inzwischen gibt es 2 Robinsonlisten. Die eigentlich uns ursprünglich aus der Firma Schubert in Heilbronn entstanden DDV-Robinsonliste (DDV = DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e. V.) Diese Firma hat früher Adressen gesammelt und verhöckert. Nun haben die eine ganz freundliche Internetadresse
www.ichhabediewahl.de. Heißt also wer nicht wählt sich dort einträgt und damit erfasst wird, der wird sowie so erfasst, hat eh Pech der bekommt dann den Briefkasten zugemüllt.
Nun im Zuge des freien Postverkehrs sind ja außer der Post Firmen welche die Post sozusagen günstiger befördern am Markt und diese Firmen haben inzwischen ja auch Adressbestände gesammelt. Das läuft über den Scanner und das merkt doch niemand, wenn in der Firma der Datenschutzbeauftragte sowas nicht unterbindet.
www.robinsonliste.de Dieser Club ist aus der Firma QUADRESS GmbH entstanden. Diese Firma hat eine Software zur Datenpflege sich Bereiniung und Vervollständigung und Aktuallisierung von Datenbeständen in Unternehmen (Datenbanken usw.).
Und über diese Schiene vermute ich stark ist die Firma an einen sehr großen Datenbestand gekommen. Und jetzt wirbt man mit der heilen Welt "Gemeinnützige Einrichtung für Verbraucherschutz" Gehts noch schlimmer? Heißt für den Verbraucher er weis ja nicht wo muss ich mich überall eintragen, damit ich wirklich geschützt werde. Die oberste Frechheit ist, dass der Eintrag in der Liste zeitgesteuert gültig ist. Nach 5 Jahren musst dich wiederum bemühen, damit ist bei diesen Firmen schon mal gewährleistet, dass Ihr Adressebestand gepflegt wird weil man ja das sozusagen selbst macht.
Ich habe folgendes gemacht. Den Vordruck, die PDF-Datei habe ich selbst manipuliert und diese Zeitangabe herausgelöscht. Das merkt doch der Dussel, der die Daten zum Erfassen bekommt nicht, aber ich habe den Nachweis wenn Werbung eintrifft, dass ich mich wehren kann, weil ich was Gegenteiliges Beweisen kann. Die hätten ja mein ausgefüllte Formular nicht annehmen müssen. Habe ich auch bezüglich der Abtretung der Fotorechte bei der Gesundheitskarte so gemacht. Meine Rechte von meinem Foto liegen immer noch bei mir. Hat niemand bemerkt, dass der Datenschutzblock unten an der Unterschrift nur 2 statt 5 Zeilen waren.
Das Adressgeschäft ist ein riesen Markt. Da gibt es Firmen im hintersten Buschland von D die Erfassen Adressen aus Telefonbüchern für wenig Geld und dann landet das material bei einem Werbeunternehmen. Das wiederum geht zu einer Firma und sagt wir haben eine Werbestrategie mit soviel Adressen und damit verdienen die dann Ihr Geld. Deshalb heißt es ist überall Achtsamkeit wahren.
Dazu auch:
"Hehlerei bisher nur bei gestohlenen „Sachen“ strafbar
Der bereits existierende § 259 Abs. 1 StGB zur Hehlerei lautet verkürzt:
Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen […] hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Erweiterung auf Daten
Um zeitgemäß zu bleiben, wolle man diesen Straftatbestand nun entsprechend auf gestohlene Daten erweitern.
Jörg-Uwe Hahn, der Vorsitzende der Justizministerkonferenz, dazu:
Das Strafrecht muss mit der Digitalisierung Schritt halten."
Ob das Gesetz in Kraft trat weiß ich momentan nicht, Quelle:
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/illegaler-datenhandel-hehlerei-von-daten-soll-strafbar-werden/
Der Link und die Internetseite ist privater Natur! Vorsicht! Überall sitzen die Geschäftemacher. Gesundheits- und Medizinseiten genau so ein Problem.
Die Strafen im Bereich Daten kann man vergessen. In erster Linie ist der Datenschutzbeauftragte des Landes derjenige der Strafen zu verhängen hat. Aber eine Behörde bestraft keine andere. Die Straftatbestände nach dem StGB sind wie von Dir erwähnt nicht darauf ausgerichtet.