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Autor Thema: Ist die alte Betrachtung des BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS noch heute angebracht?  (Gelesen 20967 mal)

L
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Bitte unterscheide zwischen dem Angebot, das das Grundgesetz verpflichtend vorschreibt[...]

Hab ich da was verpasst? Oder meinst Du etwas anderes als ich?


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Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C. Filges [sieht] im Einheitsjuristen ein ganz wesentliches Qualitätsmerkmal der deutschen Juristenausbildung Q: Wikipedia

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Hab ich da was verpasst?
Weiß ich nicht; man verpasst so vieles im Leben, wo sich später aber herausstellt, daß es gut war, es verpasst zu haben.

Zitat
Oder meinst Du etwas anderes als ich?
Kann ich Dir leider so lange nicht sagen, wie ich nicht weiß, was Du meinst.


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Hab ich da was verpasst?
Weiß ich nicht; man verpasst so vieles im Leben, wo sich später aber herausstellt, daß es gut war, es verpasst zu haben.
Manches, durchaus. Aber wer wichtige Dinge verpasst, bekommt manchmal dann eine verpasst.


Bitte unterscheide zwischen dem Angebot, das das Grundgesetz verpflichtend vorschreibt[...]
Zitat
Kann ich Dir leider so lange nicht sagen, wie ich nicht weiß, was Du meinst.
Siehe Zitat vom 14. September 2015, 16:22. Wo steht im GG drin, dass die ÖR verpflichtet sind ihre "Angebote" zu senden?
Oder anders formuliert: Welches "Angebot" wird wo im GG verpflichtend vorgeschrieben?

Meintest Du allerdings damit, dass das BVerfG sich da etwas zusammengestrickt hat, was eigentlich dem Willen der Gründerväter des GG diametral entgegen steht, dann verstehe ich das Zitat.


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