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Autor Thema: Unter Vorbehalt zahlen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts?  (Gelesen 3067 mal)

  • Beiträge: 40
Hallo zusammen,

schon jemand das gesehen?
Wann soll was entschieden werden? Weiß das jemand?

Rundfunkbeitrag nur noch unter Vorbehalt zahlen
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Kai Steinle
Stand: 01.09.2015

Zitat
Es ist denkbar – wenn auch nicht wahrscheinlich – dass der neue Rundfunkbeitrag, der seit 1. Januar 2013 gilt, vom Bundesverfassungsgericht wieder gekippt wird. In diesem Fall können Sie ihr Geld, immerhin 210 Euro im Jahr, zurückfordern, wenn Sie jetzt die richtigen Maßnahmen ergreifen. [...]

weiterlesen unter
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/recht/news/305067-rundfunkbeitrag-nur-noch-unter-vorbehalt-zahlen


Edit "Bürger":
Ergänzt um Titel und Zitat


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. September 2015, 15:24 von Bürger«

P
  • Beiträge: 4.011
Geld das unter Vorbehalt bezahlt wird, ist leider dauerhaft weg.
Der Grund ist einfach.

Sollte irgendwann ein Gericht feststellen, das die Art und Weise grundgesetzwidrig ist, dann sind folgende Punkte einzeln oder auch in Summe  möglich.

A:
Das Geld ist weg, weil verbraucht. Neues Geld kommt nicht, weil keiner mehr bezahlt. -> Somit bekommt auch der, welcher unter Vorbehalt gezahlt hat, sein Geld nicht zurück.

B
Das Geld ist weg, weil die Zeit so weit vorangeschritten ist, dass die ersten Zahlungen unter Vorbehalt bereits verjährt sind, und somit nicht mehr zurück zu zahlen wären. Beispiel:
Zahler A zahlt 6 Jahre lang unter Vorbehalt. Dann fällt die Entscheidung, im günstigen Fall bekommt er das Geld von 3 Jahren zurück, welche noch nicht verjährt sind, sofern nicht Punkt A passiert.

C
Das Gericht entscheidet, das die Regel noch Bestand hat bis XX.XX.XXXX weil die Folgen sonst unübersehbar sind -> in so einem Fall bekommt der Zahler unter Vorbehalt gar nichts zurück, sondern maximal der Zahler, welcher sich rechtlich abgesichert hat mittels Klagen.

D
Das Gericht entscheidet, dass alles so bleibt wie es ist.
Der Zahler unter Vorbehalt hat Pech und wird weiter abgezockt.
Der Nichtzahler hat hier zwei Möglichkeiten -> mit dem Geld Deutschland dauerhaft den Rücken zu wenden oder ein Gericht in der EU aufsuchen ;-) oder mit vielen weiteren, welche nicht gezahlt haben dafür sorgen dass es eine R*ion  gibt.


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  • Moderator
  • Beiträge: 11.746
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Ich pflichte den Ausführungen von PersonX bei.

Ergänzend noch dies:

Wann soll was entschieden werden?

"Wann" steht noch in den Sternen...
..und "was"?

...na z.B. Verfahren wie diese ;)

REVISION vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Az. 6 C 7.15)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14068.0.html
 
Es geht weiter: Verfassungsbeschwerde an das BVerfG Karlsruhe (Az. AR 1409/15)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12931.msg91101.html#msg91101
+ ergänzende Informationen u.a. unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12931.msg102282.html#msg102282

bzgl. der Grundrechts-/ Verfassungswidrigkeit des sog. "Rundfunkbeitragsstatsvertrags" (RBStV).



Ich würde Ausführungen wie diese (Zitat):
Zitat
[...] Man muss nämlich gegen den Erhebungsbescheid Widerspruch einlegen und dann nur noch unter dem Vorbehalt der Rückforderung bezahlen. Gleichzeitig beantragt man die Aussetzung der Entscheidung über den Widerspruch, bis das Bundesverfassungsgericht entscheidet. Zahlen muss man bis dahin aber trotzdem.
allerdings durchaus hinterfragen.

Ich interpretiere diese Aussage dahingehend, dass vorgeschlagen wird, es im Widerspruchsverfahren gegen den FestsetzungsBESCHEID gar nicht erst bis zu einem WiderspruchsBESCHEID und somit auch nicht bis zu einer KLAGE kommen zu lassen und diese dann "ruhendstellen" zu lassen...
...sondern stattdessen schon eine Aussetzung des WIDERSPRUCHsverfahrens zu beantragen - aus den faktisch gleichen Gründen, nämlich "ausstehender höchstinstanzlicher Entscheidungen".

Ob dies eine Option sein könnte?
Ich bin da skeptisch...




ALTERNATIV wäre ggf. zu prüfen, inwiefern der
- Antrag auf Aussetzung des Widerspruchsverfahrens
kombiniert werden könnte mit einem
- Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung"
...und wie die Landesrundfunkanstalten darauf reagieren würden.

Ich befürchte zwar, dass die Landesrundfunkanstalten in diesen Fällen wohl einer Aussetzung der Vollziehung (oder auch einer Aussetzung des Widerspruchsverfahrens) nicht zustimmen würden. Aber vielleicht macht "Versuch kluch..." ? ;)

Falls sowohl einer
- Aussetzung des Widerspruchsverfahrens
als auch einer
- Aussetzung der Vollziehung
zugestimmt würde, hätte dies den Charme, dass jegliche Klagegedanken/ Klagekosten usw. erst einmal in weite Ferne rücken und somit die Hemmschwelle des Widerstands enorm gesenkt werden würde.
Das wäre natürlich genial...!


Es steht aber zu befürchten, dass eben aus vorgenannten Gründen die LRA alles an juristischen Spitzfindigkeiten aufbieten werden, es nicht zu einer solchen Kaskade kommen zu lassen...


Einer Zahlung unter Vorbehalt nach einem offiziellen VERWALTUNGsakt = FestsetzungsBESCHEID stünden wiederum die Aussagen von u.a. akademie.de entgegen, dengemäß eine Zahlung unter Vorbehalt bei öffentlichen Abgaben nicht möglich sei. "Öffentliche Abgabe" sei es spätestens dann, wenn ein Verwaltungsakt = FestsetzungsBESCHEID die Forderung auf die VERWALTUNGsrechtliche Ebene hebt...

Insofern sehe ich hier schon noch Klärungsbedarf.

Siehe hierzu bitte u.a. auch unter
Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.0.html

Beachte hierbei aber auch die Kommentare am Ende des Threads bzgl. der
Widersinnigkeit einer "Zahlung unter Vorbehalt"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.msg56595.html#msg56595


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. September 2015, 15:55 von Bürger«
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  • Beiträge: 1.130
  • Gegen die Wohnungssteuer
    • OB
Ganz ehrlich gesagt kommt mir dieser Hinweis so vor, die noch unentschlossenen
und ängstlichen davon abzuhalten nicht zu zahlen und sie in falscher
Sicherheit zu wiegen. Es wird Ihnen der Eindruck vermittelt etwas unternommen
zu haben gegen das ungerechte System, aber der Geldfluss, und damit die
Hauptschlagader wird nicht unterbrochen.

Der einzig richtige Weg das System zum Einsturz zu bringen ist, alle
rechtlichen Mittel auszuschöpfen und vor allem nicht zahlen solange
es nur irgendmöglich ist. Und dann das selbe Spiel von vorn zu beginnen
bis es eine höchstrichterliche oder gar politische Entscheidung gibt.

Der letzte Absatz weist besonders darauf hin.

Zitat
Man muss nämlich gegen den Erhebungsbescheid Widerspruch einlegen und dann nur noch unter dem Vorbehalt der Rückforderung bezahlen. Gleichzeitig beantragt man die Aussetzung der Entscheidung über den Widerspruch, bis das Bundesverfassungsgericht entscheidet. Zahlen muss man bis dahin aber trotzdem.

Nein muss man eben nicht. Dann soll doch der Gerichtsvollzieher das Geld abholen.
Auch wenn es ein paar Euro mehr kostet. Aber bis dahin kann sehr viel Zeit vergehen
und in dieser steht dem System das Geld nicht zur Verfügung. Und nach der ersten Runde
folgt die zweite usw...

Alles andere ist verschwendete Freizeit.


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