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Autor Thema: Es geht weiter: Verfassungsbeschwerde an das BVerfG Karlsruhe  (Gelesen 97725 mal)

M
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Es wäre so einfach das ganze Gesetzeskonform  umzusetzen....Man bietet ein minimales Angebot und finanziert das ganze über den Bundeshaushalt. Leider können sich mit einem solchen Modell nicht so viele Leute selbst bereichern, was wohl der Hauptgrund für die Existenz des aktuellen Systems ist.


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Es wäre so einfach das ganze Gesetzeskonform  umzusetzen....Man bietet ein minimales Angebot und finanziert das ganze über den Bundeshaushalt. Leider können sich mit einem solchen Modell nicht so viele Leute selbst bereichern, was wohl der Hauptgrund für die Existenz des aktuellen Systems ist.

Wir lehnen den Zwangsbeitrag ab! Wir sollten uns für die, die uns den Rundfunkbeitrag aufzwingen, nicht auch noch BESSERE Methoden und Varianten überlegen, wie die ihre Propaganda- und Indoktrinationsinhalte BESSER FÜR ALLE an den Menschen bringen können. Mit Verlaub, das geht zu weit.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. April 2015, 03:23 von Bürger«

M
  • Beiträge: 10
Oh, ich spreche keineswegs davon den aktuellen Apparat durch Steuern zu finanzieren, wenn überhaupt etwas benötigt wird, ist das maximal 1% des aktuellen Apparates. Leider glaube ich nicht das es auch nur Ansatzweise in diese Richtung gehen wird, dazu reicht einfach mein Vertrauen in die deutsche/europäische Politik/Gerichtsbarkeit nicht mehr.

Damit will ich nicht sagen das die ganze Mühe umsonst ist, denn irgendein Ziel kann nur erreicht werden wenn genug wahlberechtigte für das Thema sensibilisiert sind.


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G
  • Beiträge: 1.548
Wenn die Steuerfinanzierung in der Art und Weise erfolgte wie beim Solidaritätszuschlag, wenn man auf der Steuerbescheinigung eines Spitzenverdieners eine Position "Rundfunkzuschlag  ------EUR  12600,--" finden würde, wären die Streitwerte für die Rechtsanwälte plötzlich interessant. Aber das gilt es ja zu vermeiden, sonst ist Schluß mit dem Selbstbedienungsladen ÖRR.


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p
  • Beiträge: 9
bin auch mit einer spende dabei


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Könnt ihr abschätzen bis wann mit einem Urteil zu rechnen ist?


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Könnt ihr abschätzen bis wann mit einem Urteil zu rechnen ist?
So etwas dauert, ich schätze noch zwei Jahre.


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Könnt ihr abschätzen bis wann mit einem Urteil zu rechnen ist?
So etwas dauert, ich schätze noch zwei Jahre.

Das kostet knapp 20 Milliarden Euro  ::)


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

G

Gast

Ich habe weiter oben vernommen, dass auf Wunsch von RA Bölck - um ersteinmal eine Entscheidung vom BVerwG im Falle "maxkraft24" abzuwarten - die weitere Bearbeitung der Verfassungsbeschwerde am BVerfG zurückgestellt wurde. Da ich nicht genau weiß, ob dies auch die Antwort auf meine folgende Frage ist, bin ich so frei und stelle sie hiermit:

Was bedeutet es konkret in diesem Fall, dass die Verfassungsbeschwerde im Allgemeinen Register (AR) des BVerfG's geführt wird? Wieso wurde diese in's AR aufgenommen?


VIII. Allgemeines Register (AR)

Eingaben, mit denen der Absender weder einen bestimmten Antrag verfolgt noch ein Anliegen geltend macht, für das eine Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts besteht, werden im Allgemeinen Register erfasst und als Justizverwaltungsangelegenheit bearbeitet.

Im Allgemeinen Register können auch Verfassungsbeschwerden registriert werden, bei denen eine Annahme zur Entscheidung (§ 93a BVerfGG) nicht in Betracht kommt, weil sie offensichtlich unzulässig sind oder unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts offensichtlich keinen Erfolg haben können (s. oben V.).

Begehrt der Einsender nach Unterrichtung über die Rechtslage eine richterliche Entscheidung, so wird die Verfassungsbeschwerde in das Verfahrensregister übertragen und weiterbehandelt (§ 64 Abs. 2 GOBVerfG).


Bevor großartige Spekulationen losgehen kann evt. UnerhÖrt diese Info aus 1. Hand geben(?)


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  • Moderator
  • Beiträge: 11.797
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...nun, eine offizielle Stellungnahme von RA Bölck ist mir zwar nicht bekannt, aber den Ausführungen von unerhÖRt folgend, wurde das schon mal thematisiert unter
Musterverfahren VG Berlin (Az. 27 K 310.14) > an Klage festhalten?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14256.msg99559.html#msg99559

"Anstoß" war eine Behauptung des VG Berlin, welche sich im Wesentlichen ebenfalls auf obige Auszüge aus den BVerfG-Regularien bzgl. "Allgemeins Register" berief, jedoch offensichtlich nicht um die tatsächlichen Hintergründe bemühte...

Aber um hier jegliche Spekulationen zu vermeiden:
Vielleicht könnte RA Bölck tatsächlich mal eine Stellungnahme dazu abgeben, da dies ja bei ähnlichen Argumentationen anderer Verwaltungsgerichte durchaus von Belang sein könnte...?


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

U
  • Beiträge: 235
  • Verfassungsbeschwerde eingereicht; RA Bölck
Das ist schon ein starkes Stück, wie das hier vom VG Berlin ausgelegt wird...
Natürlich ist der Hintergund der Aufnahme in das AR, die Klage zurückzustellen; dies wurde nicht vom BVerfG verfügt, sondern war der Wunsch von Hr. RA Bölck.

Zitat aus meiner Verfassungsbeschwerde:

Zitat
"Nach § 33 (1) BVfGG wird beantragt, das Verfahren so lange auszusetzen, bis die derzeit bei mehreren OVG'en anhängigen Berufungsverfahren (z.B. HmbOVG, 4 Bf 203/14; OVG NRW, 2 A 2423/14; VGH B-W, 2 S 1943/14) erledigt sind.
Für die Entscheidung über diese Verfassungsbeschwerde können die Entscheidungen der OVG'e / VGH'e von Bedeutung sein, da diese sich mit der Frage zu befassen haben, ob die Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe verfassungswidrig ist. Deshalb sind diese Entscheidungen abzuwarten - insb. auch im Hinblick darauf, ob eine Vorlage nach Art. 100 (1) GG erfolgen wird."


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. August 2015, 11:08 von Bürger«
Der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerverschwendung?

Beide schaden der Allgemeinheit, aber nur die Steuerhinterziehung ist eine Straftat!

G
  • Beiträge: 380
Meines Erachtens könnte bzw. müsste das BVerfG den Vorgang im Prinzip dem EuGH vorlegen, da der RBStV möglicherweise gegen EU-Recht verstößt. Ein Mal bislang haben sie das gemacht, das war im Zusammenhang mit dem Anleihenkaufprogramm der Europäischen Zentralbank http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/ezb-anleihekaufprogramm-karlsruhe-reicht-euro-streit-an-eu-richter-weiter/9447158.html.


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"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

j
  • Beiträge: 265
Es wäre so einfach das ganze Gesetzeskonform  umzusetzen....Man bietet ein minimales Angebot und finanziert das ganze über den Bundeshaushalt. Leider können sich mit einem solchen Modell nicht so viele Leute selbst bereichern, was wohl der Hauptgrund für die Existenz des aktuellen Systems ist.

Wir lehnen den Zwangsbeitrag ab! Wir sollten uns für die, die uns den Rundfunkbeitrag aufzwingen, nicht auch noch BESSERE Methoden und Varianten überlegen, wie die ihre Propaganda- und Indoktrinationsinhalte BESSER FÜR ALLE an den Menschen bringen können. Mit Verlaub, das geht zu weit.
Ich muss diesem Beitrag entschieden Wiedersprechen.

So radikal geht es in einem Rechtsstaat, in einer Demokratie und in der Politik einfach nicht.

Auch wenn ich eine Finanzierung des oer- Rundfunks nicht als Staatsaufgabe sehe, und Ard, ZDF & Co. am liebsten von heute auf morgen Pirvatisieren wuerde, so muss man doch verstehen wie der Ablauf in solchen Entscheidungen in Deutschland ist.
Und da ist nur eines:
Eine radikale Reform bzw. eine Abschaffung wird es nicht geben, und diese Stimmen aus dem Lager der Beitragsgegner bringen nur dem Beitragsservice Argumente.
Der Vorwurf lautet dann: Die wollen die ARD und das ZDF abschaffen, damit ihr nurnoch RTL2 anschauen koennt.
Geht man mit diesem Argument bei Menschen jenseits der 50 hausieren, dann ist klar wie die Stimmung dort aussieht.
Die kennen es nicht anders, und Rundfunkbeitraege zahlt man halt, weil das verhindert Dinge wie das 3. Reich und unabhaenige Medien sind so wichtig, etc.

Von unserer Seite aus hilft nur ein duales Vorgehen:

Beschreitung des rechtlichen Weges bis vor die hoechsten Instanzen, um die aktuelle Regelung auf Basis der Wohnung zu Fall zu bringen - und zu hoffen, das es wieder zu einem System zurueck fuehrt, wo man von der GEZ zwar pauschal als Schwarzseher verdaechtigt wird, die GEZ aber keine rechtliche handhabe hat, jeden zum zahlen der Beitraege zu zwingen.

Der andere Weg ist ein politischer, und hier ist es nur hilfreich, die Ungerechtigkeiten des aktuellen Systems aufzuzeigen, klar zu machen das der heutige OeR- Rundfunk ueberholt ist und viele Teile der Bevoelkerung nicht mehr erreicht, und das Argument der unabhaengigen und freien Medien damit zu entkraeften, das man ja garnicht ARD & ZDF abschaffen will, sondern nur deren Finanzierung aendern. Ebenso ist es wichtig, klar zu stellen das die Sendungen zur Information bei weitem in der Minderheit sind, und man keine Lust hat mit seinen Gebuehren Fussballmillionaere zwangszufinanzieren.
Am Ende geht es nur, wenn man politisch klar macht, was fuer ein Laden das OeR geworden ist - alleine das der BR ueber Tochtergesellschaften Inhalte produziert, bestellt, vermarktet, etc. ist im Grunde Kooruptionsanfaellig bis zum geht nicht mehr. 22 Fernsehprogramme und Dutzende Radiosender braucht kein Mensch.
Man muss nur klar machen, was das heute fuer ein Laden ist, und wie es besser geht - man braucht eine Alternative.

Und da waere in meinen Augen eine Finanzierung aus Steuermitteln und eine Ausschreibung nur von Informationssendungen und den dahinter stehenden Netzen eine sinnvolle Sache.

Aktuell zahlen alle Deutschen 9 Mrd. Euro fuer diesen Sumpf, um wirklich das Informationsbeduerfnis abzudecken reicht wahrscheinlich deutlich weniger als 1 Mrd.

Und wenn man das politisch auf die Agenda bringt, wird sich das OeR ganz schnell auf eine Position bringen, die den Menschen doch die Wahl laesst.
Alternativ ist immer noch eine Verschluesselung moeglich.

Damit habe ich kein Problem - ich schaue nicht, ich zahle nicht, das ist dann fair.
Aber zahlen obwohl ich nicht schaue, das ist weit weg von allem was bisher in Deutschland recht und bilig war.



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  • Beiträge: 342
Geht man mit diesem Argument bei Menschen jenseits der 50 hausieren, dann ist klar wie die Stimmung dort aussieht.
Die kennen es nicht anders, und Rundfunkbeitraege zahlt man halt, weil das verhindert Dinge wie das 3. Reich und unabhaenige Medien sind so wichtig, etc.
Genau diese Erfahrungen mache ich auch. Heftiger Gegenwind nach dem Motto: Die Privaten senden nur Müll.... was natürlich Quatsch ist.

Zitat
Aktuell zahlen alle Deutschen 9 Mrd. Euro fuer diesen Sumpf, um wirklich das Informationsbeduerfnis abzudecken reicht wahrscheinlich deutlich weniger als 1 Mrd. 
Alternativ ist immer noch eine Verschluesselung moeglich.

Es gibt einige interessante Modelle dazu, wenn man nur will. Information, also Rundfunk-Nachrichten sind von der Allgemeinheit zu bezahlen.
Der Rest ist ein Unterhaltungsgemisch, das verschlüsselt werden kann. Da kann sich dann jeder nach Belieben bedienen.
Interessanterweise werden verschlüsselte Sendungen als frei zugänglich bezeichnet.




Edit "Bürger":
Hier bitte nicht weiter in Allgemein-Diskussionen abschweifen, sondern beim Kern des Themas bleiben...
Es geht weiter: Verfassungsbeschwerde an das BVerfG Karlsruhe
Danke für die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. August 2015, 09:38 von Bürger«
"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

  • Beiträge: 7.402
Als kleiner Einschub zu
Zitat
Interessanterweise werden verschlüsselte Sendungen als frei zugänglich bezeichnet.
----------------
Evtl. bedarf es auch einer näheren Ergründung der Definition für "frei empfangbar"?

Festhalten darf man, daß etwas dann "frei empfangbar" ist, wenn jeder Bürger die Möglichkeit hat, Sendungen frei zu empfangen und nicht bspw. aufgrund eines "Sendeloches" gar keine Chance dazu hat.

Die EU sagt selbst, daß etwas auch dann "frei empfangbar" ist, wenn es nur gegen Bezahlung "verwertet" werden kann; so weit, so logisch.

Wenn der Bürger also etwas gar nicht empfangen kann, ist es zwangsweise nicht "frei empfangbar", eine verschlüsselte Sendung ist ja für den Bürger dennoch "frei empfangbar", nur daß er ohne den Schlüssel dafür, um das zu entschlüsseln, nix verwerten kann?

Würde ein Bürger eine derartig verschlüsselte Sendung erst gar nicht empfangen können, wäre sie wiederum nicht "frei empfangbar"?

Mit dem kommenden DVBT2 ändert sich eh alles, weil spätestens dann jeder, "der in Röhre gucken möchte", neue Geräte dafür benötigt.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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