Ziel ist nicht (nur), die Zahlung
so lange wie möglich hinauszuzögern, sondern die Zahlung möglichst
komplett, dauerhaft und rechtswirksam zu verweigern.
Eine Pfändung kommt einer - wenn auch verspäteten, so doch aber nicht mehr vermeidbaren - Zahlung gleich. Pfändbar wären die Beträge lt. Verwaltungsvollstreckung bis zu 30 Jahre.
Darauf sollte man es also besser nicht ankommen lassen.
Einzig Widerspruch und Klage gegen die ursächlichen Bescheide können eine zukünftige Pfändung wirkungsvoll verhindern.Genaugenommen ist der Rechtsweg mit Widerspruch und Klage
die Möglichkeit, die Zahlung am längsten und "legalsten" zu verweigern und seine Rechte dauerhaft zu wahren.
Wer pfändbar ist oder zukünftig pfändbar sein könnte, dem sei das Ignorieren also nicht empfohlen, sondern stattdessen der (noch dazu erst recht Verwaltungsaufwand verursachende) Rechtsweg von Widerspruch und Klage.
Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen 
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine weiteren allgemeinen Fragen/ Thesen/ Diskussionen, sondern allenfalls spezielle Fragen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.