zu spät, Person A hat heute Alles verschickt.
Sollte Person A den LG Tübingen Beschluß vom 9.9.2015, 5 T 162/15 als Info an das VG/AG hinterher schicken ?
Das fiktive VG/AG wird mit größter Wahrscheinlichkeit die Argumentation mit dem BGH Beschluss vom 06.11.2015 entkräften. Deshalb ist es wichtig mit dem Az. 5 T 162/15 zu argumentieren, da dieser den BGH Beschluss vom 11.06. auseinander nimmt und die Grundlage für die Argumenation zu Gunsten des BS entkräftet (Schwäbische Richter werden immer symbadischer).
Meine Wenigkeit hat in ihrer Beschwerde an ein fiktives AG gezielt Stellen, vom LG Tübingen Beschluss (Az. 5 T 162/15) vom 09.09.2015, die für den eigenen Fall revelant sind, zitiert. Ob es für Person A sinnvoll ist das Az. 5 T 162/15 nachzusenden ist ungewiss, da mir die Prozedur der Fallbearbeitung bei fiktiven Gerichten nicht bekannt ist, bzw. ob das Gericht ein nachträgliches Hinzufügungen von Informationen in die Beschwerde billigt. Hier sind Erfahrungen anderer Personen gefragt. Möglich, dass ein nachträgliches Hinzufügen i.O. ist, solange dies innerhalb der Frist geschieht.
Was ich mit Sicherheit zu meinem fiktiven Fall ausführen kann ist, dass die erste Beschwerde (Argumentation mit LG Tübingen Az. 5 T 296/14 Beschluss vom 08.01.2015) vom fiktiven Vollstrekungsgericht u.a. mit folgender Begründung abgewiesen worden ist:
"[...] Die Entscheidung das LG Tübingen ist hier nicht einschlägig, da kein Zweifel an der Parteienidentität besteht. Die Rechtsprechung des Landgerichtsbezirks Tübingen ist ferner im Landgerichtsbezirk Nürnberg-Fürth nicht maßgeblich."
Das ist falsch, da im Rubrum der "ARD ZDF Beitragsservice..." als vermeitlicher fiktiver Gläubiger geführt wird und somit definitiv Zweifel an der Parteienidentität besteht. Deshalb zitiert meine Wenigkeit explizit relevante Stellen, damit sich das fiktive Gericht nicht herausreden kann -> Argumente, die gegen einen selbst verwendet werden können mit dem neuen Beschluss entkräften.
Ein Post wird folgen, sobald der Beschluss zu meinen Gunsten entschieden wird.