Hallo Zusammen,
vorab muß man sagen, daß Person A mit dem rechtlichen Wirrwarr nix am hut hat und sich auskennt. Person A hat sich auch schon durchs Forum gelesen und jetzt glüht und raucht der Kopf, ohne großartig schlauer zu sein.
Seit geraumer Zeit konnte Person A mit Erfolg dem Geldsauger-BS die Beiträge verweigern, in dem auf vermeindlich zugestellte Briefchen nicht reagiert wurde. Klappte auch lange Zeit so, doch inzwischen sieht es so aus, daß der BS den OGV aus dem Landkreis mit ins Boot geholt hat und Person A bei ihm vor ca. 2 Monaten Widerspruch eingelegt hat. Dann war erst mal Ruhe.
Am Samstag den 29.08.2015 lag dann erneut ein netter Brief vom OGV bei Person A im Briefkasten. Damit es keine Mißverständnisse durch falsche Fachbegriffe oder der gleichen aufkommen, habe ich das Briefchen mal eingescannt und teilweise ausgeschwärzt.
Jetzt geht Person A doch ziemlich das Pfeifferl und würde gerne ...
a) einer Vollstreckung entgehen
b) keine Vermögensauskunft machen
c) keine Einträge bei der Schufa ect. generieren
hier mal die ersten 3 Seiten des Briefes, im nächsten Post die anderen 2 Seiten.