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Autor Thema: Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft Zwangsvollstreckung  (Gelesen 49521 mal)

A

Ambanja

Hallo Zusammen,

vorab muß man sagen, daß Person A mit dem rechtlichen Wirrwarr nix am hut hat und sich auskennt. Person A hat sich auch schon durchs Forum gelesen und jetzt glüht und raucht der Kopf, ohne großartig schlauer zu sein.

Seit geraumer Zeit konnte Person A mit Erfolg dem Geldsauger-BS die Beiträge verweigern, in dem auf vermeindlich zugestellte Briefchen nicht reagiert wurde. Klappte auch lange Zeit so, doch inzwischen sieht es so aus, daß der BS den OGV aus dem Landkreis mit ins Boot geholt hat und Person A bei ihm vor ca. 2 Monaten Widerspruch eingelegt hat. Dann war erst mal Ruhe.

Am Samstag den 29.08.2015 lag dann erneut ein netter Brief vom OGV bei Person A im Briefkasten. Damit es keine Mißverständnisse durch falsche Fachbegriffe oder der gleichen aufkommen, habe ich das Briefchen mal eingescannt und teilweise ausgeschwärzt.

Jetzt geht Person A doch ziemlich das Pfeifferl und würde gerne ...

a) einer Vollstreckung entgehen
b) keine Vermögensauskunft machen
c) keine Einträge bei der Schufa ect. generieren

hier mal die ersten 3 Seiten des Briefes, im nächsten Post die anderen 2 Seiten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. September 2015, 03:36 von Bürger«

A

Ambanja

hier die letzten 2 Seiten des Briefes.

Der OGV würde wohl gerne Geld sehen und würde auf eine Ratenzahlung eingehen, welcher Person A mit einem lachenden Auge (dann wäre erst mal wieder Ruhe) und einem weinenden Auge (die kommen ja bald wieder und fordern erneut).

Wie soll Person A denn jetzt weiter vorgehen ?



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Es kommt darauf an, welche Vorgeschichte Person A hat.
Wurde allen Bescheiden widersprochen, oder wurde die Vogel-Strauss-Taktik angewandt?


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A

Ambanja

es wurde die Vogel-Strauss-Taktik von Person A vollzogen


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Dann bleiben nun 2 fiktive Möglichkeiten.

1. Dem Amtsgericht erklären, dass man nie etwas erhalten hat. Dazu gibt es schon sehr viele Vorlagen hier im Forum ("Erinnerung gegen die Zwangsvollstreckung gem. §7666 ZPO"). Gleichzeitig auch dem GV dies mitteilen. -> Vorteil kostenlos. Falls das vom AG abgelehnt wird, könnte man noch Beschwerde beim LG einraichen (kostet was).
2. Verwaltungsgericht. Gleiches Argument, aber Antrag auf Eilrechtsschutz stellen. Auch hierzu gibt es schon Vorlagen. Aber bitten den Thread "Antrag auf Eilrechtsschutz Fallstricke" beachten! Wobei das bei dem fiktiven Schreiben hier schon erledigt ist. Denn die Vermögensauskunft wurde schon anberaumt.

Edit: Der GV ist aber hier noch hinterm Mond. Die eidesstattliche Versicherung gibt es nicht mehr. Evtl. kann man im Schreiben an das AG auch den Punkt mit annehmen. Es gibt nur noch die Vermögensauskunft... . Der Opa das Hundes der Nachbarin meinte dazu nur "Das Ersuchen ist doch hinfällig." Ob das so stimmt? Evtl. kann jemand ein anderer Nachbar hier noch etwas dazu beitragen.

Wenn der OGV mit sich reden läßt, stellt er erstmal die Vollstreckung ein, bis das AG geantwortet hat. Falls er das nicht macht, bleibt nur der schnelle Weg über das VG mit dem Antrag auf Eilrechtsschutz. Die LandesRundvogelAngestalt schickte in einem anderen Fall sofort ein Blättchen an den OGV, mit der Aufforderung die Vollstreckung einzustellen.


Edit "Bürger":
Hervorhebungen zwecks schnellerer Erfassbarkeit


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. September 2015, 01:13 von Bürger«

A

Ambanja

zu deutsch, Person A schreibt "formlos" an das Amtsgericht, daß es a) keine eidesstattliche Versicherung mehr gibt b) Person A nie Beitragsbescheide bekommen hat.

Der OGV läßt nicht wirklich mit sich reden, Person A hätte eigentlich eine Beerdigung beizuwohnen und hat andere Sorgen als den OGV usw. aber den Termin läßt er trotzdem weiter bestehen.


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In dem Beispiel könnte das zeitl. dann sehr knapp werden, da das AG auch ein wenig braucht, bis da was voran geht. Wenn der OGV hier nicht zu überzeugen ist, dann evtl. der Weg über das VG. Vorlagen gibt es im Forum, aber es sollte hier der Punkt mit der eidesstattlichen Versicherung noch mit angebracht werden, sagt der Onkel vom Hockeytrainer (plus natürlich, dass nie Schreiben vom BeratungsService gekommen sind). Bei Person U ging das mit dem OGV ratzfatz, nachdem der Antrag im VG eingereicht wurde. Das Schreiben sollte aber NICHT formlos sein, meinten die Damen im Blumenladen!


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A

Ambanja

gerne würde Person A dem VG und dem OGV (er bekommt eine Kopie?) einen Antrag auf Eilrechtsschutz zukommen lassen, aber Person A hat durch den Todesfall viel wirres Zeugs im Kopf und will nichts falsch formulieren.
Person A hat jetzt schon nach Vorlagen gesucht, war aber nicht in Stande diese im Forum/www zu finden.

Gibts denn eine "Allround"-Vorlage zum Downloaden/kopieren, welche dann nach den Einzelheiten von Person A angepasst werden kann ?

Die Kosten für den Antrag auf Eilrechtschutz belaufen sich auf 52,xx Euro, wenn Person A das richtig gelesen hat ?


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  • Beiträge: 133
Hier gibt es einen Anhang:
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.msg57151.html#msg57151
Zudem könnte auch Punkte anderer Klagen etc. mit in das fiktive Schreiben aufgenommen werden.


Und die weitere  hilfreiche Infos:
Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980


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A

Ambanja

Person A den Antrag jetzt mal ein wenig umgeschrieben und hofft, daß man das so absenden kann.

Person A kann leider kein "Rechtsdeutsch", weiß nicht wirklich auf was es genau ankommt bei den Formulierungen und kennt sich damit auch nicht wirklich aus, daher ist Person A auf das Forum und deren sachkundigen User angewiesen.

Hiermit auch mal ein fettes DANKE von Person A an die sachkundigen und netten User hier !



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A

Ambanja

Guten Morgen,

so wie es aussieht, hatte wohl noch keiner Zeit den von Person A umgeschriebenen Antrag kurz zu überfliegen ?  :-\

Person A rennt die Zeit davon, heute wäre der letzte "Barzahltermin" gewesen, am Dienstag den 15.09.2015 ist dann der Termin für die Vorladung zur Abgabe der Vermögensauskunft beim Hr. OGV ... lohnt (reicht die Zeit noch?) es jetzt noch den Antrag beim VG einzureichen oder soll Person A klein Beigeben ?

Thema "klein Beigeben":

In dem Fall würde Person A dem Hr. OGV und der Märchenfabrik gerne in kleinsten Raten den bis dato offenen Betrag mit Zähneknirschen zahlen, Person A vermutet aber, daß der Hr. OGV dann auf ein Lastschriftverfahren beharrt, welchen Person A natürlich nicht zustimmen will/kann um die Bankdaten nicht preis zu geben.
Wie sieht da die rechtliche Lage aus, muß Person A dem evtl. Lastschriftverfahren zustimmen oder geht auch Barzahlung bzw. Überweisung per PayPal oder ähnliches ?



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g
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hai
der Antrag von Person A ist schlüssig und kann dergestalt @VG eingereicht werden.

es ist auf jeden Fall anzuraten, dem OGV auch kurz Mitteilung über den Antrag zu geben. und ein Hinweis: dem Antrag kommt i.d.R. zwar aufschiebende Wirkung zu, jedoch ist das im Fall R-Beiträge nicht so, weil es sich um öffentliche Abgaben handelt. Daher wird das Gericht den BR bitten, den Vollzug einstweilig auszusetzen, "um dem Gericht die nötige Zeit zu geben",  das wird der BR nach Erfahrungswerten auch machen.



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Ambanja

Also reicht Person A per Einschreiben mit Rückantwort den Antrag beim VG und dem Hr. OGV ein oder reicht es beim OGV per Email ne Info abzugeben ?

Danke vorallem für deine Antwort



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Vorab per Fax das ganze ans Gericht, erleichtert die Sache, da ein Tag gewonnen wird. Außer es wird alles gleich direkt am Gericht abgegeben.
(per Fax gibt es natürlich keine 2-fache Ausfertigung. Hier erstell im Normalfall das Gericht eine kostenlose Zweitkopie und sendet diese sofort an den ABC-Verein)
Bitte nicht vergessen, alles in 2-facher Ausfertigung, falls per Post.

Dem OGV würde der Sohn des Kaminkehrers auch ein Fax übermitteln und ihn zusätzlich noch anrufen und ihm das mitteilen.
eMail mag auch gehen, aber der Anruf sollte stattfinden.

EDIT: Falls irgendwann trotzdem eine Ratenzahlung beim OGV vereinbart wird, bitte daran denken, dass hier pro Rate eine Gebühr von zusätzlich +/- 5,xx EUR anfällt.



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A

Ambanja

Gut, dann wird Person A alles zweimal ausdrucken müssen und jeweils 1mal ans VG und an den OGV senden, sowie den Geldsauger zusätzlich anrufen und dies mitteilen.

Person A ist dann gespannt, wie es weiter geht.

Vielen Dank vorerst mal

P.S.: der Termin beim OGV sollte damit erst einmal hinfällig sein, richtig ?


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