Der Kläger hatte zuvor keinen Antrag auf Befreiung gestellt.
Nein?
Hat X tatsächlich nicht gemacht, weil er erst später davon gehöt hat, dass es auch formlos geht. Und die offiziellen Formulare lassen sich so interpretieren, dass man Gebühenpflich anerrkennt. Meint x jedenfalls.
Aber vielleicht ist das auch ein Ansatz: X wollte dagegen klagen, also konnte er die Gebühren nicht im Vorfeld anerkennen...
wird er auf sein Akteneinsichtsrecht verwiesen. Der dem Gericht übersandten Verwaltungsakte kann er entnehmen, dass ihm die vollständigen Bescheide zugeschickt wurden.
Einer Laboruntersuchung ließe sich u. U. entnehmen, wie alt die Dokumente sind; Papier, Tinte, Kugelschreiberschrift und Co. altern.
Warum wurde Europarecht nicht zur Geltung gebracht?
Wurde in der Klage Europarecht erwähnt und vom Gericht ignoriert, ergeht eine Beschwerde an den EuGH.
Kein nationales Gericht darf über die Geltung von europäischem Recht befinden; es genügt die bloße Benennung gültigen Europarechts, (Richtlinien, Verordnungen, Aktenzeichen und Randziffern von EuGH-Urteilen und Co.), um selbst bei dem kleinsten nationalen Gericht eine direkte Vorlagepflicht auszulösen.
Also, die chemische Untersuchung der Dokumente wäre wohl eine teure Angelegenheit mit Sachverständigen,da wollte Person X eher den billigen Weg des schriftlichen Verfahrens gehen, denn die erste Instanz verlieren ja die meisten Kläger gegen den Sender.
Widersprüche gegen EU-Recht wurden zur Zeit der Klage (letztes Jahr) wohl noch nirgendwo diskutiert. Und in der EU scheint jedes Land ein eigenes Süppche zu kochen, zumindest in dr Finanzierung des ÖRR.
Ciao.