Da ich beim Durchstöbern des Forums noch keine Antwort auf folgende Frage finden konnte, gestatte man mir,
dass ich sie in diesem Thread einmal stelle:
Ist denn der Beitragsservice verpflichtet, inhaltlich auf den Widerspruch einer Person Bezug zu nehmen?
Mir begegnen hier im Forum neben den teilweise sehr umfangreichen Widersprüchen mitunter auch Meinungen,
die den Sinn eines umfangreichen Textes anzweifeln. Ich habe nun neben persönlichen Gründen der Verweigerung
auch eine Menge Munition, um den BS auch ausführlich mit allgemeiner Kritik zu konfrontieren. Man liest ja andererseits
auch nicht selten davon "dem BS möglichst viel Arbeit zu machen". Und ich biete mich den freundlichen Mitarbeitern des BS
gerne an, um ihnen gegen Langeweile und eventuellen Büroschlaf mit einer ausführlichen und umfangreichen Lektüre zur Seite
zu stehen...