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Autor Thema: ARD & ZDF - Vollkommen austauschbare überteuerte Anbieter  (Gelesen 14565 mal)

V
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Normalerweise würde die KEF schnell einen Textbaustein zusenden.

Möglicherweise wollen diese Damen und Herren das Problem aussitzen, dann sollten wir aber nachlegen.

Nachricht an die KEF Mitglieder:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15571.msg103868.html#msg103868


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. September 2015, 09:05 von Viktor7«

D
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Eben erledigt..

Grüsse an alle Mitstreiter.



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Recht haben und Recht kriegen. In Deutschland so schwer wie in einer Bananenrepublik.

V
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Herzlichen Dank für Eure tatkräftige  Unterstützung.

Nur zusammen geht es weiter.


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V
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Soeben an die KEF

kef@stk.rlp.de (http://kef-online.de/inhalte/kontakt.html)

gesendet:

Betr.: Bitte um Ihre Stellungnahme - neue und zukünftige Geldforderungen der Anstalten

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider haben Sie auf mein Schreiben bisher nicht reagiert.

Ich bitte Sie um Auskunft, wie Sie als zuständige Überprüfungsinstanz den neuen und zukünftigen Geldforderungen der öffentlich-rechtlichen Anstalten unter der Berücksichtigung der deutlich geringeren Akzeptanz in der Bevölkerung begegnen wollen.

Dies liegt im öffentlichen Interesse vieler Mio. Nichtnutzer der ö.-r. Programme, die den beschönigend verdrehten Zahlzwang nicht als "Angebot", sondern als Nötigung und Belästigung sehen. Ich bitte Sie um Ihre Antwort.

Anbei das an Sie vor einigen Tagen gesendete Schreiben:


Sehr geehrte KEF Mitglieder,

die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten werden derzeit über den DJV aktiv
Zitat
ZDF-Fernsehratsmitglieder nach entsendenden Organisationen
http://www.zdf.de/zdf-fernsehrat-mitglieder-entsendende-organisationen-25602986.html -> "Vertreter des Deutschen Journalisten-Verbandes e. V. Michael Konken, Bundesvorsitzender"
, um die angehäuften Millionen Euro auf dem Sperrkonto zu vereinnahmen. Zusätzlich zu den 21 Mio. € Einnahmen täglich von Nutzern und Nichtnutzern der öffentlich-rechtlichen Programme.

Die Akzeptanz der öffentlich-rechtlichen Programme sinkt unaufhaltsam weiter. Dazu die offiziellen Stellen:

Zitat
Quelle: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA15-177.pdf
Haupt- und Medienausschuss, 13. Sitzung (öffentlich) vom 7. April 2011, Landtag Nordrhein-Westfalen.

Horst Röper (Forschungsinstitut Formatt):
Wichtiger erschien mir immer, dass mit der zurückgehenden Gebührenakzeptanz auch das System öffent- lich-rechtlicher Rundfunk in der Bevölkerung immer weniger akzeptiert wurde.
...
Prof. Dr. Bernd Holznagel (Westfälische Wilhelms-Universität Münster:)
Dass das derzeitige Modell Akzeptanzverluste und auch erhebliche Umsetzungsver- luste aufweist, wenn nur 75 % einspielt werden können, liegt auf der Hand.
...
Dass auch das öffentlich-rechtliche System Akzeptanzverluste hat, das sehe ich gerade an der Uni jeden Tag. Die meisten Studenten haben eine ganz andere Medien- nutzung als meine Generation.
...
Dr. Thorsten Ricke (Westfälische Wilhelms-Universität Münster): Die Akzeptanz der gegenwärtigen Gebühr ist bei Studenten sehr gering. Ein Drittel von ihnen nutzt zum Fernsehen mittlerweile den Computer und nicht mehr den Fernseher. Dass man die irgendwie erfassen muss, ist, glaube ich, selbstverständlich.

Weniger Akzeptanz der öffentlich-rechtlichen Programme sollte sich in weniger Einnahmen und Verringerung der Programmzahl niederschlagen. Bei deutlich weniger Akzeptanz verringert sich auch das Funktionsnotwendige. Diesem sollte die KEF Rechnung tragen.

Wer die öffentlich-rechtlichen Programme nicht nutzt und die vielfachen Informationsmöglichkeiten des Internets und der Printmedien bevorzugt, soll dennoch den vollkommen austauschbaren und überteuerten Anbieter per Zwang, ohne jeglichen besonderen Vorteil, subventionieren. Ein besonderer Vorteil ist jedoch eine Voraussetzung für einen Beitrag. Wenn jeder Bürger die Programme eines Anbieters sehen kann, hört der besondere Vorteil zu existieren auf. Ein besonderer Vorteil kann sich nicht in der Allgemeinheit verlieren.

Zu einer Gegenleistung gehören immer zwei dazu. Eine aufgedrängte Leistung ist Nötigung und Belästigung zugleich.

Zitat
https://meinungsfreiheit24.wordpress.com/
Die Programme des öffentlich-rechtlichen Fernsehens sind zu Spartensendern geschrumpft. Monothematisch geht es nur noch darum, bestimmte Denk- und Verhaltensmuster in die Köpfe der Zwangsfinanzierer vor den Bildschirmen zu hämmern. Während der Nachrichtensendungen ebenso, wie in Reportagen, in Krimis oder im scheinbar so unverfänglichen Frühstücks-Plausch.

Würde jemand vorwiegend die öffentlich-rechtlichen Programme sehen, würde er zwangsläufig eine politisch verzehrte Sicht der Wirklichkeit und der Ereignisse verinnerlicht haben. Wo kommt dort der zwangszahlende Bürger genügend zu Wort? Wo werden genügend seine Interessen vertreten? Die Sender sind zu einer Werbebühne für bestimmte Parteien und Politiker geworden.

Nur das Internet bietet eine unbegrenzte Vielfalt der Meinungen und verdient das Prädikat des strukturellen Vorteils. Die öffentlich-rechtlichen Programme verdienen es insgesamt jedoch nicht, weil sie von der Politik beherrscht und kontrolliert werden und trotz Vorgaben keinen objektiven und unabhängigen Journalismus bieten. Ich erinnere dazu an das Urteil des BVerfG zur Staatsabhängigkeit des ZDF wegen der Zusammensetzung der Gremien:
http://www.sueddeutsche.de/medien/urteil-zum-zdf-staatvertrag-kampfansage-ans-politbuero-1.1921324
Nicole Joens hat unter ihrem Mädchennamen Nicole Houwer Jahrzehnte Drehbücher für die öffentlich-rechtlichen Sender geschrieben und prangert das öffentlich-rechtliche System in ihrem Buch "Tanz der Zitronen" an. Sie bestätigt mit ihrer Aussage "politischer Einfluss ist die Norm" die vielen Vergehen.

Für die Produktion der redundanten Informationen und Unterhaltung ist die Finanzierung der Zusatzrente für die eh. ARD & ZDF Mitarbeiter aus den Zwangsbeiträgen nicht erforderlich. Statt für unabhängige, umfassende und nicht Meinungen unterdrückende Berichterstattung, werden Zwangsbeiträge für Zusatzrenten abgezweigt. So entsteht ein gekaufter Journalismus.


Der Rahmen des Funktionsnotwendigen

Das Bundesverfassungsgericht im Urteil BvR 2270/05 vom 11.9.2007 Abs. 125 zum Funktionsnotwendigen:
Zitat
"Das bedeutet aber weder, dass gesetzliche Programmbegrenzungen von vornherein unzulässig wären, noch, dass jede Programmentscheidung einer Rundfunkanstalt finanziell zu honorieren wäre (vgl. BVerfGE 90, 60 <92>). In der Bestimmung des Programmumfangs sowie in der damit mittelbar verbundenen Festlegung ihres Geldbedarfs können die Rundfunkanstalten nicht vollständig frei sein. Denn es ist ihnen verwehrt, ihren Programmumfang und den damit mittelbar verbundenen Geldbedarf (vgl. BVerfGE 87, 181 <201>) über den Rahmen des Funktionsnotwendigen hinaus auszuweiten."

Der Rahmen des Funktionsnotwendigen ist mit 90 ö.-r. Programmen (TV + Radio) bei weitem überschritten. Das kann jeder logisch denkende Mensch nachvollziehen. Der Zwangsentzug von 21 Mio. € täglich bring die anderen Teilnehmer, die sich am Markt im freien Wettbewerb behaupten müssen, in prekäre Lage. Sie werden schlicht verdrängt. Durch den Geldmittelentzug wird die Möglichkeit kostendeckend Meinungen in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten für andere Informationsanbieter untergraben und die Möglichkeiten zur unabhängiger Unterrichtung deutlich reduziert. Die Zeitungspleitewelle hat auch hier ihren bedeutenden Anteil (nicht nur das Internet) und kam bereits im Bundestag zur Sprache. Euronews braucht ca. 60 Mio. € im JAHR. Das Geld "verbrauchen" die ö.-r. Anstalten innerhalb von nur 3 Tagen.

Bitte, werden Sie ihrer Aufgabe gerecht und beschneiden Sie die Forderungen der öffentlich-rechtlichen Anstalten unter Berücksichtigung der deutlich geringeren Akzeptanz in der Bevölkerung. Damit verringern Sie die Nötigung und Belästigung der Mio. Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Medien-option.

Mit freundlichen Grüßen
XXX


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  • Zwangsbeitrag = Diktatur pur
Erledigt.


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Möge die Macht des Grundgesetzes Zwangsbeitrags-Imperien stürzen.

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Erledigt!  :)


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Soeben an die KEF

kef@stk.rlp.de (http://kef-online.de/inhalte/kontakt.html)

gesendet:




Hat knapp eine Minute gedauert :)

Die wird ja wohl jeder mal kurz übrig haben :) ;D 8)


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

b
  • Beiträge: 4
erledigt >:D


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Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
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Erledigt!  :police:

Ihre Nachricht

   An: KEF
   Betreff: Bitte um Ihre Stellungnahme - neue und zukünftige Geldforderungen der Anstalten
   Gesendet: Mittwoch, 16. September 2015 10:00:30 (UTC+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien

 wurde am Mittwoch, 16. September 2015 10:01:04 (UTC+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien gelesen.


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Quelle: six2seven

Hallo,

….. Ministerium für Justiz Rheinland/Pfalz, hat meine Anfrage.

…. des Weiteren mein Schreiben an die KEF ( leicht moderiert),


Sehr geehrte KEF Mitglieder,

…die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Angebotes sinkt seit Jahren,
…der mediale Wandel fordert zwingend eine Reform des ö.r.R.
…das Verfassungsrechtlich geforderte " Funktionsnotwendige ", wurde von den Anstalten
 ...missachtet, rund 90  TV + Radio Sender, div. Rundfunkorchester und Kunstsammlunge nicht eingeschlossen, beweisen die unkontrollierte Wucherung.
…der ö.r.R verstößt somit wissentlich und fortgesetzt gegen verfassungsrechtliche Vorgaben.

Dazu das Bundesverfassungsgericht im Urteil BvR 2270/05 vom 11.9.2007 Abs. 125 zum Funktionsnotwendigen:
Zitat
"Das bedeutet aber weder, dass gesetzliche Programmbegrenzungen von vornherein unzulässig wären, noch, dass jede Programmentscheidung einer Rundfunkanstalt finanziell zu honorieren wäre (vgl. BVerfGE 90, 60 <92>). In der Bestimmung des Programmumfangs sowie in der damit mittelbar verbundenen Festlegung ihres Geldbedarfs können die Rundfunkanstalten nicht vollständig frei sein. Denn es ist ihnen verwehrt, ihren Programmumfang und den damit mittelbar verbundenen Geldbedarf (vgl. BVerfGE 87, 181 <201>) über den Rahmen des Funktionsnotwendigen hinaus auszuweiten."
Zitat Ende

Diese Vorgaben hat der ö.r.R. nicht akzeptiert, ergo wurde der Zwang - Beitrag - Zahler mit ständig wachsenden Forderungen belastet und muss heute jährlich 9 Milliarden € aufbringen, um den größten Medienkonzern der deutschen Geschichte am Laufen zu halten.
Der Zwang Beitragszahler ist also gut beraten, seine Zahlungen einzustellen, wurden doch die gesetzlichen Vorgaben vom Geldeintreiber bewusst ignoriert und somit die gesetzliche Ausgangslage aufgehoben.

Werte Herren, seien Sie also mutig, unangepasst und prüfen Sie nach Ihrem Gewissen,  begrenzen Sie die Forderungen der öffentlich-rechtlichen Anstalten unter Berücksichtigung der drastisch gesunkenen Akzeptanz der Anstalten und der drastisch gestiegenen Armut in der Bevölkerung.

Mit freundlichen Gruß

Übrigens:
Euronews benötigt, für umfassende /  weltweite / neutrale Berichterstattung, ca. 60 Millionen in 365 Tagen, diese 60 Millionen reichen dem ö.r.R gerade mal 3 Tage.


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Hallo Mitstreiter,

ich habe mir auch die Minute Zeit genommen und einen Text an die KEF gesandt.

Grüße
vom
Linksabbieger


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Hallo Gleichgesinnte,

habe soeben auch geschrieben... >:D


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