hoppla, ich dachte schon, das Thema wäre geschlossen worden - ich hatte gestern etwas geschrieben und der Beitrag ist leider weg...
Daher schreibe ich das nochmal...
Ich hab zwar viel Papierkram dazu, aber das ist irgendwie zu viel, um das hier anzuhängen - und es geht schon recht spezifisch auf die Betroffenen ein - dass ein Zusammenhang zum Namen sehr schnell gezogen werden kann - wenn einer der GEZ-Mafia mitlesen sollte.
Daher hab ich mal nichts angehängt und hoffe, man kann es einigermaßen nachvollziehen.
Nach dem letzten Post, hat sich wieder etwas getan.
° Es kam erneut ein Brief vom OGV, indem er die Zwangsvollstreckung angekündigt hat.
Dieser Brief hatte einen Rechtsbehelf, der auf eine Erinnerung hinwies, die man einlegen könne.
Dies wurde dann auch getan - wenn man es schon anbietet, dann kann man es ja zum zweiten Mal versuchen.
° Diese Erinnerung wurde dann - mit Hilfe eines langen Briefes der GEZ - vom AG abgebügelt.
In der Erinnerung wurde darauf hingewiesen, dass SIE nicht der Hauptmieter und Hauptzahler der Wohnung sei und hat auch den Hauptzahler angegeben.
Die GEZ ist der Meinung, dass das irrelevant ist und dass sie keinen Zusammenhang zwischen den beiden Fällen sieht, weil ja der genannte Hauptzahler auch nicht zahlen würde.
Daher ist nicht davon auszugehen, dass die Beiden die selbe Wohnung bewohnen.
Interessanterweise, sind beide gleichzeitig von einer Adresse an eine andere Adresse gezogen. Laut GEZ wurden an beide Adressen Bescheide und Mahnungen gesendet. Aber die GEZ sieht keinen Hinweis darauf, dass die Beiden die gleiche Wohnung beziehen.
Wieder wird im Beschluss nicht auf das -eigentlich einzige Argument - dass keine Bescheide eingegangen sind, eingegangen. Es wird lediglich drauf hingewiesen, dass die Gründe schon im letzten Verfahren geklärt wurden.
In der Erinnerung ist auch wieder ein Hinweis, hier Beschwerde einlegen zu können. - obwohl die GEZ keinen Grund sieht, das als Erinnerung zu behandeln.
° ein paar Tage später, kam dann vom OGV die Ankündigung, dass SIE nun ins Schuldenregister eingetragen wird, sollte sie nicht innerhalb zwei Wochen den Betrag zahlen.
nun hab ich eine paar Fragen:
- Was passiert, wenn nun erneut eine Beschwerde eingereicht wird, beim LG?
Wird der Eintrag aufgeschoben?
- kann "Er" Klage einreichen, weil hier überhaupt nicht auf sachliche Argumente eingegangen wird?
- wenn Klage, wen kann "Er" alles "miteinbeziehen"?
Person "Er" wird dieses sture Getue und diese Bevormundung der GEZ langsam zu bunt!
Danke schon mal, für Eure Hilfe.