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Autor Thema: Klagen der richtige Weg ?  (Gelesen 3797 mal)

  • Beiträge: 213
Klagen der richtige Weg ?
Autor: 23. August 2015, 15:53
Hallo,

Ich habe im HiFi-Forum etwas aufgeschnappt und würde gerne eure Meinung dazu hören:

Zitat
Solltet ihr übrigens ernsthaft die Rundfunkstaatsverträge ändern wollen, um beispielsweise Unterhaltung und Profi-Sport aus dem Auftrag herauszunehmen, so habt ihr genau einen Weg vor euch: Sorgt für Mehrheiten in den 16 Länder-Parlamenten, die darüber zu entscheiden haben. Von zwei Parteien ist mir bekannt, dass ihr da diesbezüglich eine Heimat finden könntet: AfD und teilweise die FDP (die Julis haben sich entsprechend geäußert). Dann mal los mit Werbetrommeln für diese beiden Parteien! Erfolg wünsche ich euch natürlich nicht, weil ich auf die ÖR angewiesen bin; das kommerzielle TV- und Radioangebot, die mündigen Bürger im Web 2.0 und weite Teile der Presselandschaft lassen mich schon genug verzweifeln am Zustand der Bundesrepublik ...

Da hat zwar ein ÖRR-Befürworter geschreiben, aber dennoch finde ich das er Recht hat. Was nützen Klagen ? Eigentlich nichts, da sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

Und hier( Von einem ÖRR-Gegner geschrieben):

Zitat
Vielleicht lesen ja einflußreiche Sozialdemokraten, Grüne, Linke oder Christdemokraten mit und fangen an, nachzudenken. Vielleicht startet irgendwann in irgendeinem Bundesland eine Volksinitiative und zwingt das Bundesland, aus dem Rundfunkstaatsvertrag auszutreten. Das alles wäre aus meiner Sicht schön und stimmt mich hoffnungsvoll.

Link zum thread:
http://www.hifi-forum.de/index.php?action=browseT&forum_id=178&thread=2386&postID=1#1

Wie denkt ihr darüber ?

Gruß,
ViSa


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Re: Klagen der richtige Weg ?
#1: 23. August 2015, 19:04
Es lassen sich die Massen nur schwer bewegen. Viele hoffen auf eine gerichtliche Entscheidung und wollen nichts tun, die meisten haben keine Lust auf Widerstand, und etliche gehören zu denen, dessen Hobby wir mitfinanzieren und die uns boykottieren. Parteien, Politiker, andere Medien usw sind zu sehr mit örR verwoben, da passiert nichts. Der Widerstand muss von unten kommen und muss den Leuten schmackhaft gemacht werden:

Stellen Sie die Zahlung ein und profitieren auch Sie vom Widerstand...
(fiktiver Werbespruch von uns, um an die niederen Instinkte der Zahlschafe zu appelieren)


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Klagen der richtige Weg ?
#2: 23. August 2015, 19:30
Klagen ist *ein* richtiger Weg...
...von vielen ;)

Der Klageweg ist - global betrachtet - unverzichtbar:




1) Der Klageweg schützt i.d.R. bis zum Verfahrensende vor weiteren Festsetzungen sowie auch vor der Zwangsvollstreckung.
Das Geld kann sozusagen quasi "legal" konsequent vorenthalten werden.
Wer den Rechtsweg nicht beschreitet, muss sich zwangsläufig mit GV/ Zwangsvollstreckung/ Eintragung ins Schuldnerregister/ Pfändung usw. auseinandersetzen - es sei denn er erfüllt einen der restriktiv gehandhabtten "Befreiungstatbestände", ist "unpfändbar", hat kein "Problem" mit einem Eintrag ins Schuldnerregister, ist wohnungslos - oder tot.



2) Der Klageweg ermöglicht, eine Änderung des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" *juristisch* herbeizuführen. Dabei gilt:
Nicht etwa bisherige und jetzige abschlägige Urteile mit *zukünftigen* gleichsetzen und die Anwälte als "unfähig", "befangen" oder "machtlos" stigmatisieren!
Denn damit wäre jeder schlecht beraten gewesen, der auch schon in der Vergangenheit LETZTINSTANZLICH GEWONNEN hat ;)

Ich gebe auf...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11942.msg81265.html#msg81265

Es geht weiter: Verfassungsbeschwerde an das BVerfG Karlsruhe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12931.msg89805.html#msg89805
Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof muss als Bruder von Prof. Paul Kirchhof, Richter am BVerfG a.D., nicht unbedingt "nachteilig" sein...
...immerhin stammt das dem "RBStV" zugrundegelegte Gutachten von letzterem - und es wurden entscheidende Punkte des Gutachtens nicht umgesetzt - incl. der "Widerlegbarkeit der Regelvermutung", die Prof. Paul Kirchhof wohl insbesondere deshalb (Zitat aus dem Gutachten) "der Akzeptanz und Rechtssicherheit Willen geboten" sah, damit es sich wohl von einer unausweichlichen Allgemeinabgabe ("Steuer") auch tatsächlich klar unterscheiden möge... ;)

Prof. Paul Kirchhof ist mit der Gesetzgebung überhaupt nicht einverstanden!

In seinem Gutachten hatte er "der Akzeptanz und Rechtssicherheit willen" explizit eine "Widerlegbarkeit der Regelvermutung" als geboten gesehen - und genau *diese* Widerlegbarkeit ist vom Gesetzgeber (vorsätzlich?) unterschlagen worden. Fatal!

Der "Urvater" des dem RBStV zugrundegelegten Gutachtens bemängelt höchstselbst, dass wesentliche Aspekte des zugrundeliegenden Gutachtens nicht in die Gesetzgebung eingeflossen sind.

Ganz so einfach wird es also auch durchs BVerfG nicht durchgewunken werden können...
...und hier kommt obiges ins Spiel: Dessen Bruder sitzt dort (noch).


Der sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" ist eine handwerkliche, sozialstaatliche, rechtsstaatliche, datenschutzrechtliche, (un)demokratische und überbürokratische Farce.

Hier noch der ehem. Verfassungsrichter Prof. Kirchhof, auf dessen "Gutachten" der RBStV beruht, mit einer kurzen persönlichen Stellungnahme... ;)
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.0.html
Zitat
"[...] Allerdings entsprechen nicht alle Einzelheiten meinem Vorschlag. Das gilt insbesondere für den Wegfall der Rundfunkwerbung, für die Behandlung der Zweitwohnungen und der Studenten, für den Ausnahmefall eines Haushalts, bei dem offensichtlich nicht ferngesehen oder auch nicht Radio gehört wird. [...]
Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof"

Die Klage zurücknehmen? Welche Optionen stehen zur Verfügung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12594.msg84782.html#msg84782
Vergleiche hierzu die mehr als plausible Einschätzung des (augenscheinlich glaubwürdigeren) Prof. Koblenzer

Quelle Focus, 31.08.2013
http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr_aid_1074386.html

Zitat
[Ergänzung Zitat:
Dass die Verfassungsrichter den Rundfunkbeitrag für nichtig erklären werden, glaubt Steuerrechtler Koblenzer nicht. Schließlich würde dem öffentlichrechtlichen Rundfunk dadurch rückwirkend die Finanzierungsgrundlage entzogen. Sämtliche seit Januar 2013 gezahlten Beiträge müssten zurückgezahlt werden, „ein schier unvorstellbares Szenario“, so Koblenzer.]


Anstatt den Rundfunkbeitrag für "nichtig" zu erklären, wäre wahrscheinlicher "dass das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag für unvereinbar mit der Verfassung erkläre, zugleich aber eine Weitergeltungsanordnung treffe."

Die hierbei "nicht verfassungskonform eingezogenen Beiträge bekäme"  dann "aber nur derjenige zurück, der sich juristisch gegen die Zwangszahlungen zur Wehr gesetzt habe".

Der "Erstattungsanspruch nach §10 Abs.3 RBeitrStV greife im Fall einer Unvereinbarkeitserklärung durch das Bundesverfassungsgericht nämlich nicht".

"Tatsächlich sei „zwingend der Rat zu geben“, sich rechtswirksam zur Wehr zu setzen",
so RA Koblenzer.



3) Der Klageweg dokumentiert *nachweislich* die mangelnde Akzeptanz des neuen "Modells".

[Hierzu gab es mal einen sehr schönen Kurzkommentar/ Auszug aus einer Beschluss-Begründung, welche nahelegte, dass die grundsätzliche Bedeutung allein schon aufgrund der Vielzahl an Verfahren bestünde... - finde ich aber nicht auf die Schnelle - werde es aber nachtragen, sobald ich es wiederfinde... es sei denn, jemand anderes kommt mir zuvor ;)]





Der Klageweg ist also - global betrachtet - unverzichtbar...
...ABER:

Der Klageweg ist aber natürlich nicht der einzige Weg - und entbindet natürlich NICHT davon,
GLEICHZEITIG auch POLITISCH/AUFKLÄRERISCH/AKTIV zu sein...
;)


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Re: Klagen der richtige Weg ?
#3: 23. August 2015, 20:02
Wie denkt ihr darüber ?
Es funzt nur eine Lösung, mit der alle leben können, und das schließt alle europäischen Belange ein.

Der EuGH wird jede nationale Regelung kippen, die EU-Recht ignoriert.

Die Erfahrung zeigt leider, daß Parteien vor Wahlen viel versprechen und hinterher von dem, was sie den Wählern mal versprochen haben, nur noch wenig Ahnung haben.

Deswegen mißt man eine Partei auch stets an ihren Taten zum Wohle des ganzen Volkes, (und nicht am Quatschen), ab dem Zeitraum gleich nach Abschluß einer aktuellen Wahl. Denn die beste Wahlwerbung für eine Partei ist jener Zeitraum zwischen den Wahlen.

Freilich, um zum Titel zu antworten, ist zu klagen nie der richtige Weg; der richtige Weg ist es stets, es erst gar nicht darauf ankommenzulassen. Nur bedarf dieses des Talentes, auf beiden Seiten sachlich zusammen verhandeln zu können. Wenn ein "Betonkopf" auf den nächsten trifft, bleibt irgendwann nur der korrekte Rechtsweg, der innerhalb der EU beim EuGH via Vorabentscheidung beginnt oder via Finalentscheidung endet, wobei der EuGH als Letztinstanz gerne mal Bußgelder verhängt, die er selber vollstrecken darf, wenn er feststellt, daß seine Urteile mißachtet werden.

Und nun darf im Rundfunkbereich gerne jeder für sich entscheiden, wer das EU-Recht auf seiner Seite weiß; innerhalb der EU ist kraft der Verträge in klar definierten Rechtsbereichen letztlich nichts anderes mehr maßgebend.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Re: Klagen der richtige Weg ?
#4: 23. August 2015, 21:08
Stimmt auch wieder.

Ich fand nur den Ansatz mit der Politik/ Partei in so fern interessant da diese ja auch in den Landtagen eben genau dieses durchgeboxt haben sofern ich richtig liege.
Wenn man es tatsächlich schafft das nur ein einziges Bundesland den Rundfunkvertrag (Ja, ich nenne es weiterhin so, ebenso wie ich auch auch den Begriff GEZ nutze, nur um eventuellen Missverständnissen vorzubeugen) anzuzweifeln und aus diesem auszutreten wäre sehr viel gewonnen.

Im Moment ist das alles noch nicht wirklich der Rede wert, aber ich glaube hier an den "Popcorneffekt". Er platzt einer, dann zwei, dann ein dutzend und schlußendlich brodelt der ganze Topf. Das kann natürlich noch eine ganze Weile dauern. Wir sind ganz am Anfang wo nur einzelne Körner ploppen ;)

P.S. Den Weg über die EU finde ich auch genial. :)


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