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Autor Thema: Der Kreis der Wohnungsinhaber = die Allgemeinheit der Steuerzahler  (Gelesen 14049 mal)

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Nicht jeder Wohnungsinhaber ist gleichzeitig Steuerzahler.
Es müsste erst einmal definiert werden, welche Art von "Steuerzahler" überhaupt gemeint ist und ob man dabei auf Monats- oder Jahressteuer setzt.

Märchensteuer zahlt zwar jeder, aber Einkommens- bzw. Lohnsteuer nicht.

Dann hat es bspw. ja auch noch Saisonarbeitskräfte, (bspw. in der Landwirtschaft), deren Einkünfte u. U. innerhalb der Saison in den Lohnsteuerzahlungsbereich hineinreichen, außerhalb der Saison allerdings nicht.

Auf welche Basis will man da also zurückgreifen?


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