Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Der Kreis der Wohnungsinhaber = die Allgemeinheit der Steuerzahler  (Gelesen 15031 mal)

  • Beiträge: 7.386
Nicht jeder Wohnungsinhaber ist gleichzeitig Steuerzahler.
Es müsste erst einmal definiert werden, welche Art von "Steuerzahler" überhaupt gemeint ist und ob man dabei auf Monats- oder Jahressteuer setzt.

Märchensteuer zahlt zwar jeder, aber Einkommens- bzw. Lohnsteuer nicht.

Dann hat es bspw. ja auch noch Saisonarbeitskräfte, (bspw. in der Landwirtschaft), deren Einkünfte u. U. innerhalb der Saison in den Lohnsteuerzahlungsbereich hineinreichen, außerhalb der Saison allerdings nicht.

Auf welche Basis will man da also zurückgreifen?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
Nach oben