Hier mal eine neue Story der Fiktiven Person Mr. X:
Kurze Vorgeschichte:
X hat im Juli 2014 den ersten Beitragsbescheid erhalten und immer schön Widerspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eingelegt.
Basis war im wesentlichen das seinerzeit von Roggi hier veröffentlichte Muster:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.htmlWeitere Bescheide kamen per August 2014 im Januar, Februar und Juli 2015. Allen wurde entsprechend widersprochen.
Bis heute liegt noch kein Widerspruchsbescheid vor.
Mit dem Juli 2015-Bescheid wurde die Pfändung vom BS angekündigt, worauf hin sich Anfang August auch die Stadkasse zur Vollstreckung bei X gemeldet hat.
Also hat X Antrag nach $80 Abs 5 VwGO beim Amtsgericht gestellt und bei der Stadtkasse telefonisch eine Fristverlängerung bis Ende August erwirkt.
Basis dafür die Vorlage von Dimon:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980.msg82607.html#msg82607Das Verfahren wurde dann auch gleich einem Einzeklrichter zugewiesen und dann gings ab. Ergebis: Klage abgewiesen !!
Hauptgrund vermutlich wegen des frischen Urteils des OVG Lüneburg 231/15 vom 3.7.2015 aber dasTolle dabei:
1. Die Antwort des NDR ist beim VG eingegangen am Freitag, den 14.8. und das Urteil wurde X bereits am Dienstag 17.8. zugestellt!!
2, Da hat es jemand sehr eilig gehabt und dabei auch noch mächtig beim KOPIEREN der Klageabweisung geschlampt:
Seite 12 letzer Absatz: X hat gar keine Zweitwohnung in Baden-Württemberg. Der Absatz geht voll am Thema vorbei.
Seite 13 Streitwertfestsetzung: (476,24 € : 4 = 321,15 €) !!! Muß aber heissen = 119,06 € (Auf der 1. Seite ist es aber Richtig)
Aber seht selber im Anhang was die da alles zitieren:
persönliches Fazit für X:Mr. X hat seit 1 Jahr beruflich viel Streß und macht fleißig noch viele bezahlte Überstunden. Das Ende dieser Phase in 2016 ist aber schon in Sichtweite. Privat siehts aber auch nicht besser aus: 3 Angehörige mit 85-90 Jahren die Unterstützung in Haus und Garten benötigen und einer davon seit neustem Pflegestufe 2. In wenigen Wochen ist dann aber endlich der von X dringend ersehnte 2-Wochen-Urlaub mal dran.
Somit fehlt Mr. X eindeutig die Zeit und die Nerven um hier weiter zu lesen, die Urteilsbegründungen zu recherchieren und entsprechend gegen dieses Schandurteil weiter vorzugehen.
Vorallem, da die ja jetzt wohl doch sehr schnell die Pfändung umsetzen wenn Mr. X nicht gezahlt wird, bzw. zur Vermeidung muss er quasi sofort entsprechende Gegenargumente dem Hut zaubern
Daher wird Mr. X an dieser Stelle - leider - zähneknirschend kapitulieren !!
@Member: Falls erforderlich ggf. nach Vollstreckungen verschieben.