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Autor Thema: Vollstreckungsbescheid bzw. keine Antwort: Fragen zum weiteren Vorgehen  (Gelesen 1113 mal)

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Hallo zusammen,

folgender fiktiver Sachverhalt:

Person A und Person B leben seit 01.01.2013 in derselben Wohnung. Person A hat von Beginn an immer wieder Spam vom Beitragsservice erhalten. Irgendwann kamen die Festsetzungsbescheide. Diesen hat Person A fristgerecht widersprochen. Danach kamen weitere Infoschreiben (eine Art Empfangsbestätigung der Widersprüche). Bisher kam kein Widerspruchsbescheid für Person A.

Person B hat bisher keine Post vom Beitragsservice nachweislich erhalten. Nun kam ein netter Brief vom OGV in dem er höflichst bittet 5xx Euro zu überweisen, um eine Zwangsvollstreckung zu vermeiden.
Person B wird den OGV daraufhin weisen, dass bisher kein Festsetzungsbescheid zugestellt wurde und daher kein vollziehbarer Verwaltungsakt vorligt.
Da die GVs darauf sehr unterschiedlich reagieren könnte sich Person B fragen was als nächstes zu tun sei.

Allgemeine Frage: Sind die Festsetzungbescheide nicht generell nichtig, da der Beitragsservice versucht für eine Wohnung zwei Beiträge einzuziehen?


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