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Autor Thema: Festsetzungsbescheid mit Säumnisgebühr ohne vorherigen Bescheid-seit Januar!  (Gelesen 3141 mal)

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  • Beiträge: 1
Hallo!

Ich habe wohl eher eine Anfängerfrage- habe auch die Beiträge dazu schon durchgelesen, bin aber dennoch unsicher wie man mit diesem Ding nun am besten umgeht. Die Aussagen zu Festsetzungsbescheid/ Grundlagenbescheid etc erscheinen widersprüchlich. Daher folgender Fall:


Person A (Status Student aber mit Wohngeld nicht befreit) ist Anfang des Jahres aus der Wg ausgezogen (wo zuvor auch die Gebühren unter Vorbehalt nach Zwangsanmeldung gezahlt wurden).
Der Wohnungswechsel zum 1.1.15 wurde bereits im Dezember 2014 online mitgeteilt. Es kam keinerlei Reaktion.

Erst Ende April/Anfang Juni kam ein BEstätigungsschreiben zur Wohnungsummeldung (im Brief datiert auf den 13.5.15 was etwa zwei /drei Wochen früher ist als es tatsächlich ankam)
Zitat
"Sehr geehrter Beitragszahler, vielen Dank für Ihre Information. Sie teilen uns mit, dass Sie im Dezember umgezogen sind (nein ab Januar!)
Zu Ihrer Information: Bei einem Umzug nehmen Sie ihr Beitragskonto automatisch mit. Das bedeutet, Sie brauchen Ihr Beitragskonto für die Wohnung nicht abzumelden.
Wir haben eine Adressänderung durchgeführt. Sie zahlen somit ab Januar für Ihre jetzige Wohnung. MFG."
-> Das wars, mehr nicht.

Nun wartete Person A auf den üblichen Bescheid mit Auflistung der seit Januar anfallenden Kosten und Zahlungsaufforderung, denn eine Einzugsermächtigung will sie nicht geben.
Nichts kam!
Stattdessen nun HEUTE, am 14.8.15 ein Festsetzungsbescheid (datiert auf den 1.8.15) mit Säumniszuschag und Drohung weiterer Kosten wenn man die fälligen Kosten von ca 150 Euro nicht umgehend bezahlt!Unglaublich!

Zitat
Festsetzungsbescheid

Sehr geehrter Beitragszahler,
vor einiger Zeit haben wir Sie über ausstehende Rundfunkgebühren /beiträge informiert. Ihrer Pflicht zur Zahlung des rückständigen Betrags sind Sie leider bisher nicht oder nicht vollständig nachgekommen.

Für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 28.2.2015 wird daher ein Betrag von 43, 96€ (Berechnung siehe Kontoauszug) festgesetzt.

Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Damit ist eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben.

Hinweis: Einschließlich des festgesetzten Betrags weist das BEitragskonto bis Ende 08.2015 einen offenen GEsamtbetrag von 149,44€ auf.
Dieser Betrag enthält auch die fälligen Beträge von 105, 48€ für 03.20015 bis 08.2015.

Wenn Sie den offenen GEsamtbetrag von 149,44€ umgehend begleichen, können Sie Mahnmaßnahmen vermeiden, die mit weiteren Kosten verbunden sind. "

Kontoauszug:
Buchung
22.12.14 Rundfunkbeiträge für 01.15 bis 02.15     -35, 96 €(neue Wohnung)
01.8.15 Säumniszuschöag                                      -8€

Festgesetzter Betrag -43, 96€

Auf dem Überweisungsträger sind die 149€ eingetragen. das ist ja wie etwas zu bezahlen, wofür man keine ordentliche Rechnungsauflistung erhält. Kann man das nicht verlangen?Sonst kam es ja auch automatisch.

-->> Frage:

Was zum Henker soll denn so ein Schreiben? Ich hab vorher nix bekommen, wieso soll Person A ne Säumnisgebühr bezahlen und auch hier ist keine ordenliche  Auflistung dabei. Was soll denn dieses Januar und Februarding mit Hinweis und Zahlungsaufforderung für die nachfolgenden Monate ohne ordentliche Auflistung???

Person A ist mitten im Prüfungsstress, würde um Ruhe zu haben wieder unter Vorbehalt zahlen wenn sie nur mal nen ordentlichen Bescheid bekommen würde, aber sowas?!
Was kann Person A tun, damit das ordentlich läuft?

Widerspruch? Aber wie formulieren?
Kann Person A darin normal erwähnen, dass bisher keinerlei Zahlungsaufforderung in Form eines Bescheids kam und auch keine ordentliche Auflistung?
Und dabei diesen Säumnisbetrag aussetzen?

Und im Grunde hat die Gez sich ja echt lange Zeit gelassen um dann sowas rauszuhauen.
Was bzw. wie kann Person A vorgehen?

bin gespannt....


Ich gebe diesen Beitrag frei, obwohl eine Suche im Forum nach "Festsetzungsbescheid" schnell deine Fragen beantworten.
Also bitte in Zukunft die Suchfunktion bemühen!
René/Administrator


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. August 2015, 10:07 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.367
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Ich persönlich halte die Frage FESTSETZUNGsbescheid ohne vorherigen "GRUNDLAGENbescheid" für müßig, da dies nichts an der grundsätzlichen Problematik des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrgs" (RBStV) ändert. Formalien können geheilt werden. Es gibt zwischenzeitlich die Entscheidung des BGH, die - wenn auch nicht in Stein gemeißelt - so doch erstmal als Maßstab für alle weiteren diesbezüglichn Entscheidungen herangezogen werden wird, usw.

Sicher kann man das Thema im regulären Verfahren aufwerfen, es wird aber m.E. ein Hilfsgrund bleiben, neben all den anderen wichtigen Gründen.

Wie René schon vermerkte ist das Thema "FestsetzungsBESCHEID" und "Widerspruch" im Forum bereits ausgiebig und mehrfach behandelt.


Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

dort findet sich dann u.a.

Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421
incl. allgemeine Hinweise/ Links zu Anregungen etc.

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


Hier bitte keine weiteren allgemeinen, schon mehrfach abgehandelten Fragen.


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