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Autor Thema: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen  (Gelesen 47339 mal)

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Übertragen auf das heutige Problem:
Beitragss. & Anstalten haben heutzutage z. Bsp. Angst vor großem Arbeitsaufwand
und noch mehr -> vor finanziellen Einbußen.

Folgende Vorschläge für folgende Behauptungen ggü. Beitragss.:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20121212_1bvr255012.html
Zitat
Im vorliegenden Fall kann der Beschwerdeführer die von ihm gerügten Grundrechtsverletzungen in zumutbarer Weise in verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren gegen die Beitragserhebung geltend machen. Ein solcher Rechtsbehelf wäre jedenfalls nicht von vorneherein aussichtslos. Zudem ist er gehalten, zunächst die Befreiung von der Beitragspflicht zu beantragen. Nach § 4 Abs. 6 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Satz 2 der Vorschrift nennt zwar ein Beispiel eines Härtefalls, enthält jedoch keine abschließende Aufzählung, so dass andere Härtefallgesichtspunkte ebenso geltend gemacht werden können. Es ist jedenfalls auch nicht von vorneherein ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer mit einem solchen Härtefallantrag, bei dem er seine religiöse Einstellung und seine gesamten Lebensumstände darlegen könnte, eine Beitragsbefreiung erreichen kann. So soll nach der Begründung des baden-württembergischen Zustimmungsgesetzes zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ein besonderer Härtefall unter anderem dann anzunehmen sein, wenn es einem Rundfunkbeitragsschuldner objektiv unmöglich wäre, zumindest über einen Übertragungsweg Rundfunk zu empfangen (LTDrucks Baden-Württemberg 15/197, S. 41).

Es scheint bis heute noch keine abschliessende Aufzählung der Härtefälle zu geben.
Somit kann jeder mit seinem eigenem kreativen Härtefallgesichtspunkt einen Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht stellen.
Natürlich sollte jeder seinen eigenen Härtefallgesichtspunkt der zuständigen Landesrundfunkanstalt am besten handschriftlich und per Einschreiben darlegen.
Auf eine zügige Bearbeitung des Antrags sollte bestanden werden.


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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Ich möchte dieses Thema nochmals aufgreifen, besonders da ich jetzt, wo das "Vorspiel" (Widerspruchsverfahren) für mich ageschlossen ist, unmittelbar damit konfrontiert bin.
Das Thema Gewissensfreiheit ist eine verdammt schwere Kost und bringt einen bis an die äusserste Grenze der psychischen Belastungsfähigkeit. Aber eine Auseinandersetzung damit ist unumgänglich.

Eines ist mir dabei aber bereits klar geworden. Einen Entscheidungsspielraum hat man nicht. Das Gewissen läßt keine Wahlmöglichkeit zu. Ich habe von Anfang an so gehandelt, wie ich handeln musste. Eine bewusste und willentliche Entscheidungsmöglichkeit war für mich niemals gegeben.

Es gibt übrigens ein weiteres Gebiet, bei dem eine willentliche Entscheidung unmöglich ist. Dieses Gebiet ist die sexuelle Orientierung eines Menschen. Mir ist kein einziger Fall bekannt, in dem es jemals gelungen wäre, die sexuelle Ausrichtung eines Menschen zu ändern.

Eine Ablehnung der Zwangsabgabe aus Gewissensgründen kann also niemals allgemeiner Natur sein. Es ist Etwas, was bis in die tiefsten Tiefen der Persönlichkeit eines jeden einzelnen hineinreicht. Und dieses Etwas muss jeder für sich selbst entdecken und ergründen.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

  • Moderator
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@Spark:
Ich möchte Deinen Fokus mal von den eigentlichen persönlichen Verweigerungsgründen auf das Rechtsgebiet lenken, in dem wir uns mit dem Rundfunkbeitrag befinden: Das Verwaltungsrecht.
Keiner kann ernsthaft wollen, dass sein Gewissen "verwaltet" wird.
Indem man begründete Härtefallanträge in der Sache an die LRAen stellt, lässt man dieses aber erstmal zu. Härtefallanträge aus Gewissensgründen müssen mit einer Art Gewissensprüfung ent- und beschieden werden. Beitragsservice und Verwaltungsgerichte können das eigentlich nicht leisten.

Der Antrag einer Klage müsste also erstmal lauten:

Das Gericht möge entscheiden, ob die Landesrundfunkanstalt - ausser über die durch behördliche Dokumente nachgewiesenen Härtefälle finanzieller und sozialer Art - auch allgemein darüber bestimmen darf, was überhaupt als Härtefallkriterium zugelassen werden darf, insbesondere, wenn es Gewissensgründe betrifft.

§4 Abs. 6 RBStV enthält keine abschliessende Aufzählung von Härtefallgründen. Trotzdem darf anzuzweifeln sein, dass Gewissensgründe durch die parteiischen Institutionen LRA und Beitragsservice bewertet und beschieden werden können.

Eine Klage, die auf diesem Gedanken beruht, ist 2014 gestellt und 2015 vom Gericht mit Bestätigung der LRA - ohne Zutun und Bestätigung des Klägers - bis heute ausgesetzt worden. Die Vollstreckung der Beiträge, die sich auf den neuen Rundfunkbeitrag beziehen, sind ebenfalls bis zum Abschluss des Verfahrens auf Eis gelegt.

Der Kläger kann bisher nicht behaupten, zu Handlungen gegen sein Gewissen gezwungen worden zu sein. Das schwebende Verfahren stellt allerdings trotzdem eine starke Belastung dar, insbesondere weil die LRA alle naslang "vergisst", dass nicht vollstreckt werden soll und daran erinnert werden muss.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Februar 2018, 11:57 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Hallo @seppl

und erstmal vielen Dank für den Kommentar.

Also in meinem letzten Widerspruch gegen die Ablehnung der Befreiung habe ich der zuständigen LRA jetzt unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass ich sie als eine entscheidende Stelle nicht mehr anerkennen werde und es auch nicht kann.
Ich hatte die Anträge auch nur gestellt, damit nicht hinterher gesagt werden kann, ich hätte nicht alle Rechtsmittel genutzt.

Im ersten Teil meiner Klage, welche nur den Widerspruchsbescheid zerflückt, habe ich dieses dem Gericht auch schon unmissverständlich dargelegt.
Aber jetzt muss ich mich der eigentlichen Klagebegründung widmen. Und da fangen die Probleme an, denn das ist nicht ungefährlich für mich.
Ich kann zwar nicht ins Detail gehen, aber der Kern meines Konfliktes ist untrennbar mit dem Tod einer Person verbunden, die mir sehr nahe stand. Ich habe gelernt wie ich damit leben kann und auch wie ich genügenden inneren Abstand dazu halten kann.
Aber jetzt muss ich dem Gericht irgendwie die Zusammenhänge begreiflich machen, ohne dass die psychische Belastung dadurch für mich zu groß wird. Das wird die reinste Gratwanderung.

Es sind zwar noch einige Wochen Zeit bis zur Einreichung der Klagebegründung, aber leichter macht es das trotzdem nicht.
Ich werde das Gericht definitiv nach einer befugten, neutralen und auch kompetenten Stelle zwecks einer Prüfung fragen, denn die LRA scheidet ja sowieso für mich aus, und auch dem Gericht traue ich nicht.
Ferner werde ich dem Gericht auch eine Ersatzleistung anbieten. Mein Ziel ist es nicht, mich vor irgendeiner Pflicht zu drücken, denn so wurden wir nicht erzogen. Aber dieser Pflicht des Rundfunkbeitrags kann ich nicht nachkommen.


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Nach den Urteilen, die einigen bibel- und spaghettitreuen Religionsanhängern in Sachen Gewissensgründe eine Abfuhr erteilt haben, ist es ruhig um dieses Thema geworden. Zu ruhig, finde ich, denn ich selbst verweigere seit 2013 den Rundfunkbeitrag aus Gewissensgründen weltanschaulicher Art (Siehe Eröffnungsbeitrag). Ich habe bis heute nicht zahlen müssen, selbst nach der im November 2018 verlorenen Klage vor dem Hamburger VG. Woran mag es liegen? Dass doch was dran sein kann an der Verweigerung aus Gewissensgründen? Dass eine Verwaltungseinheit (Beitragsservice oder Verwaltungsgericht) keine Entscheidung über das Gewissen fällen kann?

Fest steht, dass die Diskussion um Gewissensgründe erst mit der Einführung des Zwangsbeitrags 2013 begonnen hat. Wer davor meinte, aus weltanschaulichen Gründen dieses Medium nicht finanzieren zu können, konnte - zumindest theoretisch - Empfangsgeräte abschaffen um sich von der Zahlungspflicht zu befreien. Das geht nun nicht mehr.

Somit waren die Gerichte erst seit 2013  GEZwungen, Argumentationen gegen diese Form der Finanzierungsverweigerung zu entwickeln. Das ist nicht, bzw. nur krampf- und fehlerhaft gelungen.

Der Fehler liegt in dem Umgang mit der Zweckgebundenheit der Abgabe. Argumentiert wird damit, dass obwohl eine Zweckgebundenheit vorliegt, der ÖRR so vielschichtig sei, dass "für jeden was dabei sei" (AZ muss noch recherchiert werden).

Analog zur Verweigerung des Kriegsdienstes wäre es so, als wenn die Gerichte gesagt hätten: Sie wollen keine Leute totschiessen? Bei der Bundeswehr ist doch aber Platz für alle, sie können ja in die Bundeswehrkapelle gehen. Oder Medizin studieren und dort Arzt werden. Oder in den Katastrophenschutz. Da hat ihr Gewissen doch dann Ruhe... Die Bundeswehr ist doch sooo vielseitig.

Parallel zur Abgabenfrage - es gab Klagen zur Verweigerung der Steuer im Ganzen oder auf den Teil des Verteidigungsetats, weil damit Waffen und deren Einsatz finanziert werden - hat das BVerfG damals aber nicht ein einziges Mal derart argumentiert (AZ müssen noch recherchiert werden). Es hat sich in der Finanzierungsfrage voll und ganz auf die Nicht-Zweckgebundenheit  von Steuern bezogen. Das Gewissen ist argumentativ aus dem Spiel rausgenommen worden, weil man nun gerade nicht sagen konnte: "mein Steuergeld wird für Waffen oder völkerverständigungshemmende Abschreckungsmaßnahmen verwendet". Und sich gerade nicht auf den zweckgebundenen Etat beziehen konnte, der der Landesverteidigung daraus  prozentual bei der Verteilung des Bundeshaushaltes zugeordnet wird.

Kriegsdienstverweigerer verweigern die Pflichtteilnahme an der Gesamtveranstaltung Bundeswehr. Beitragsverweigerer die Pflichtfinanzierung der Gesamtveranstaltung ÖRR. Fragen zu konkreten Inhalten sind bei beiden irrelevant. Die Gefahr liegt bei beidem im Ausschalten der persönlichen Verantwortung der natürlichen Person. Bei der Bundeswehr wurde das erkannt, bei dem demokratiefern organisierten und - orchestrierten Rundfunksystem noch nicht.

Der Blickwinkel der Argumentation gegen den Rundfunkbeitrag muss von der konkreten Gefahr (Stichwort:  Lügenpresse oder moralische Bedenken) auf die potentielle Gefahr (mögliche Massenmanipulation zur Abschaffung demokratischer Verhältnisse durch ein aus dem demokratischen Staatssystem ausgegliederten Medienapparat) umgelenkt werden. Denn auch den Kriegsdienst verweigerte man nicht im konkreten Einsatz, sondern (in meinem Falle/ Altersstufe) während des kalten Krieges in der Vorbereitung darauf.

Die Bundeswehr führt nur Gutes im Schilde: Sie sorgt sich um das Land, damit wir hier gut leben können, hat Krankenhäuser, macht Katastrophenschutz, verteidigt unsere Sicherheit am Hindukusch - Genauso wie der ÖRR: Vielfältig, bewusstseinserweiternd, völkerverständigend, Grundpfeiler der Demokratie usw. ...  - soweit die Theorie und soweit man den medialen Darstellungen dazu in den öffentlich rechtlich gesteuerten Programmen glauben schenken möchte  ::)

Aber beide könnten - sobald sie in die falschen Hände gelangen - durch die Zwangsmechanismen (Wehrpflicht/ Beitragspflicht) missbraucht werden.

Auf deutsch und ganz einfach: Propaganda und Krieg gehören zusammen, nicht erst seit Erfindung der elektronischen Massenmedien. Es geht aber heutzutage einfacher und schneller - und ist auch schneller wieder raus aus den Köpfen, wenns langweilig wird.
Syrien? Was war da nochmal? - Fragt sich vielleicht so mancher Tagesschau- Fan, wenn ein passendes Stichwort fällt...


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Danke für diese treffende Zusammenfassung.

Ein paar weitere Gedankenanstöße/ Hintergründe können wohl auch der wikipedia entnommen werden:
Kriegsdienstverweigerung in Deutschland
https://de.wikipedia.org/wiki/Kriegsdienstverweigerung_in_Deutschland
https://de.wikipedia.org/wiki/Kriegsdienstverweigerung_in_Deutschland#Bundesrepublik_Deutschland

Auch die Teile
KDV-Antrag
https://de.wikipedia.org/wiki/Kriegsdienstverweigerung_in_Deutschland#KDV-Antrag
KDV-Prüfungsverfahren
https://de.wikipedia.org/wiki/Kriegsdienstverweigerung_in_Deutschland#KDV-Pr%C3%BCfungsverfahren
und diesbezügliche Kritik
https://de.wikipedia.org/wiki/Kriegsdienstverweigerung_in_Deutschland#Kritik
sollten gelesen werden, denn sie geben Einblick in die Schwierigkeiten der Überprüfung geltend gemachter Gewissensnöte.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. September 2019, 00:25 von Bürger«
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Gibt es irgendwo eine Vorlage oder Sammlung von Härtefallanträgen bezgl. BS?


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