Ansicht von Mr. X :
" sog. Beleihungsrechtsverhältnis. "
Nein, aber nicht als BS, da der nicht rechtsfähig ist, sondern lediglich einzelne Mitarbeiter. Der BS ist doch schon Teil der LRA,, Der sog. Beitragsservice ist eine reine interne Organisationsform .
( sagen wir mal, wie ein Steuerberater intern für 11 ( 16 ) gleichwertige Firmen , der nur für diese Firmen arbeitet. In den Briefköpfen ans Finanzamt stehen die Daten der jeweiligen Firma, nicht die des Steuerberaters,, Es gibt aber den Hinweis, welcher Steuerberater mitgewirkt hat ).
Der Beitragsservice ist rechtlich nach außen nicht existent.
" er erlässt Verwaltungsakte, leitet Vollstreckungen ein. "
dazu sind die nicht berechtigt, da nicht rechtsfähig !
" Im Forum und in der Rechtsprechung gab es in der Vergangenheit eine große Diskussion darum, als der Beitragsservice als Vollstreckungsgläubiger aufgetreten ist, "
dazu bitte einen link. Danke.
" Vollstreckungsgläubiger " ja , richtig, so steht es geschrieben,,, aaaaber im Bundesland des Mr. X gibbet den Begriff " Vollstreckungsgläubiger " gaaaar nicht!
eklatanter Fehler. Man kann in vermeintlichen Schreiben, die rechtswirksam sein sollen, keine derartigen Fehler einbauen. Mr. X erkennt das nicht an.
Da schreibt Mr. X demnächst auch statt Bundeskanzler eben Reichskanzler, ist ja fast dasselbe? oder etwa nicht?
" Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner Gesamtheit ist jedoch keine (einzelne) Beleihungskörperschaft. "
körperschaft -- nix da,, nur Anstalt
" dass im Falle des Beitragseinzuges ausnahmsweise hoheitlich handeln darf. "
das ist noch nicht mal geklärt???
Mr. X hat bisher nicht das Geringste gefunden, wo die angeblichen hoheitlichen Rechte der LRA verbrieft sind!
Im RBStV steht was von Verwaltungsvollstreckung und das war es auch. Aber niergendwo etwas von hoheitlichen Rechten. Nur hoheitliche Aufgaben.
Einfach mal suchen und das Ergebnis posten.
" BS öffentlich garnicht auftreten dürfte, "
der BS darf es definitiv nicht!
" Form staatlichen Handelns."
der örR ist staatsfern ,, das dürfen nur staatliche Stellen.
" und der Beitragsservice gegenüber ihm hat? "
Null, keine, da nicht rechtsfähig, da keine Partei. Ein Boxer allein im Ring, der Bürger -- Gegenseite, der BS ist Luft.
Intern dürfen die Beiträge einziehen und verrechnen und evtl. mal ne Zahlungserinnerung schreiben und Statistiken anfertigen. Das wars aber auch schon.
" Und zu guter Letzt: Der Beitragsservice mag in seinem Impressum schreiben, was er will. Durch die Übertragung hoheitlicher Aufgaben, Rechte und Pflichten wird der Beliehene zum Verwaltungsträger und dieser ist somit rechtsfähig. "
Das ist doch gar nicht der Fall. Na, du erst noch. Du machst deine eigenen Gesetze und unterstützt damit die Zwangsabzocke.
Bitte beweisen, wo das geschrieben steht.
Das ist FALSCH, was du da schreibst und totaler Unfug.
Die wollen gern rechtsfähig sein. Sind die aber nicht.
" Spätestens mit der Übertragung hoheitlicher Aufgaben wird er zu einem Rechtsträger. "
GRUNDSÄTZLICH FALSCH !!!
Woher hast du diesen Unfug ?
" dass es sich bei dem Beitragsservice um einen bloßen Verwaltungshelfer handelt "
richtig.
" Damit würde es keine Rolle spielen, ob dieser Verwaltungshelfer rechtsfähig oder nicht-rechtsfähig ist. "
Allemal .
Für den Bürger existiert die LRA als Gegenpartei.
Die GEZ übernahm die Aufgabe, die bis 1976 die Bundespost hatte.
Für den Bürger existiert der BS nicht, das ist sowas wie die Post damals. Er ist intern, nicht extern, er darf nach außen nicht.
" nicht-rechtsfähig " heißt - keinerlei Rechte gegenüber dem Bürger.