>Frage: wo ist 01/13 bis 03/13 und 04/13 bis 06/13 ?
die Bescheide sind leider in der Infopost an Person A untergegangen, d.h. nicht widersprochen worden. Die gutmütige Person A hat sie dann gezahlt weil rechtskräftig.
@gerechte Lösung: Leider verstehe ich Ihren Punkt nicht. Meinen Sie
dass erst ein Grundlagenbescheid/Primärbescheid notwendig ist, und dann können Bescheide über rückständige Rundfunkgebühren gestellt werden ?
Überschrift auf den Bescheiden ist "Gebühren-/Beitragsbescheid" (auf dem neuesten die nicht zu dieser Zwangsvollstreckung gehort steht jedoch "Festsetzungsbescheid)
@nieGEZahlt.82
Danke. Das muss ich erst studieren. Ich muss das im Zusammenhang betrachten.
Weshalb sollte es für die GEZ Sonderegelungen geben. Alle anderen sind zum primären Ausgangsbescheid verpflichtet. Woher soll denn Mr. X wissen, was er im Jan. 2013 zu zahlen hat, wenn er kein Fernsehen schaut?
Er wusste es nicht und hat es nur durch Zufall Ende Jan. 2013 erfahren.
@gez99
Mir geht es um den primären Ausgangsbescheid, der bis zum 01.01.2013 einzugehen hat.
Wenn es möglich ist, dann gib mir bitte diese beiden Bescheide per PN, natürlich entpersonalisiert. Wenn nicht, dann bitte hier hochladen, natürlich entpersonalisiert.
Der Monat sollte erkennbar sein, der Tag nicht.
Es sind verm. Bescheide über rückständige Gebühren?, d.h. das Datum ist nach dem Quartal.
' Überschrift auf den Bescheiden ist "Gebühren-/Beitragsbescheid" '
" dass erst ein Grundlagenbescheid/Primärbescheid notwendig ist, und dann können Bescheide über rückständige Rundfunkgebühren gestellt werden ? "
Absolutely correct!
Von allen seriösen Behörden bekommt Mr. X einen Grundlagenbescheid/Primärbescheid. Von allen, nur von der GEZ nicht. Wenn die irgenwelche Probleme damit haben sollten, dann ist doch deren Sache.
Wieso machen das die anderen allesamt?
Der
Grundlagenbescheid/Primärbescheid ist die
Grundlage des zu zahlenden Beitrages und nicht der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, wie es in sämtlichen Antwortschreiben der GEZ steht.
Die Antworten der GEZ mit Bezug auf den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sind schlichtweg falsch. Das ist purer Nonsens.
Der Bescheid zählt und nichts anderes.
Wenn es keinen
Grundlagenbescheid/Primärbescheid gegeben hat, wie sollen dann Mahngebühren entstehen? Es besteht weder eine Zahlungspflicht noch kann man Mahngebühren für einen nicht vorhandenen Bescheid berechnen.