Bitte um Einschätzung!
Ruhen des Verfahrens!!
Nach dem Person Donald Aussetzung der Vollziehung nach § 80 Abs. 5 VwGO in der Klageschrift gestellt hat wurde das Eilverfahren vom Hauptverfahren getrennt und bekam ein separates Aktenzeichen. (Das Eilverfahren wurde mit Beschluss abgelehnt, weil noch keine Pfändung eingeleitet war. Fallstricke!!) In diesem Schreiben von der Kammer wurde Herr Duck mitgeteilt, das 2 Berufungsverfahren beim OVG anhängig sind und:
„Es besteht die Möglichkeit auf Antrag des Klägers mit Einverständnis der Beklagten das Klageverfahren X Y XX/YY bis zur Entscheidung des Oberverwaltungsgericht in einem der genannten Verfahren zur Ruhe bringen. Das macht allerdings nur Sinn, wenn Sie, Herr Duck, Ihren persönlichen Fall nicht vor das Bundesverfassungsgericht bringen möchten. Denn das Bundesverfassungsgericht kann vom Bürger erst nach Erschöpfung des Rechtsweg angerufen werden. Die Ruhensanordnung hätte keine Auswirkung auf Ihre Zahlungspflicht. Diese könnte nur im Eilverfahren vom Gericht ausgesetzt werden.“
Darauf hin hat Mr. Duck folgendes geantwortet:
„2.) Ruhestellung des Verfahrens
Auf Hinweis des Gerichts, das Verfahren auf Antrag und mit Zustimmung der Beklagten ruhend zu stellen bis zu einer Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht der Stadt XXXXXX, mit Verweis auf einer rückwirkenden und erhaltenden Zahlungspflicht, in Hinblick auf die zitierten Urteile in dem Schriftsatz der Beklagten vom XX.XX.2015, ist für meine Klage nicht zielführend.
In den bis dato gefällten Entscheidungen vor den Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten und dem VerfGH Bayern, haben sich bislang die Gerichte nicht eingehend mit den Verfassungsrechtlichen Fragen befasst. Wobei sich nur das VerfGH Rheinland – Pfalz eingehender mit der Art der Abgabe befasst hat, ob die Eigenschaft eines Beitrags verfassungsrechtlich wirklich gegeben ist. Aber auch hier hat das VerfGH Rheinland – Pfalz eine eigenwillige Sichtweise des Vorteilsprinzips. Die Auffassung der Gerichte, das mit Blick auf den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag keine verfassungsrechtliche Bedenken gäbe, greift zu kurz, da sich das Bundesverfassungsgericht noch nicht explizit mit der gegenwärtigen Problematik beschäftigt hat und aus den früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht, eine solche Auffassung allein nicht ableiten lässt, kann ich eine Anordnung der Ruhestellung des Verfahrens XXXXXXX nur dann zustimmen, wenn andererseits die Beklagte ohne jeglicher rückwirkenden und erhaltenden Zahlungspflicht und bis zur höchstrichterlichen Entscheidung nach § 94 VwGo, zustimmt. […..] Eine erhaltende Zahlungspflicht während der Ruhestellung ist für mich nicht nachvollziehbar, aus dem Hintergrund, das die Rundfunkanstalten einen Überschuss von 1,5 Milliarden Euro bis 2016 zu verzeichnen haben und demnach bis zu einer höchstrichterlichen Klärung nicht auf meinen „Beitrag“ angewiesen sind. Eine rückwirkenden und erhaltenden Zahlungspflicht während der Ruhestellung hätte einen sittenwidrigen Charakter. […..] Da es sich in meiner Klage vorwiegend um verfassungsrechtliche Fragen handelt, über die letztendlich nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden kann, macht eine Ruhestellung meiner Klage bis zur höchstrichterlichen Entscheidung, auch zur Entlastung aller Beteiligten (§ 251 ZPO), durchaus Sinn.“
Nach langer Zeit nun ein Kenntnisnahmen vom Gericht an der Beklagten:
„[….] hat der Kläger in dem Schriftsatz vom XX.XX.XXXX einem Ruhen des Verfahrens im Hinblick auf die beim OVG XXXXXXX anhängigen Verfahren XXXXXXX und XXXXXX, die auch jeweils die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags zum Gegenstand haben, zugestimmt. Die Beklagte wird gebeten, innerhalb von […], ob sie ebenfalls einem Ruhen des Verfahrens zustimmen.“
Ähhh
, hat Donald Duck dem zugestimmt??
In den beiden genannten Verfahren, die zur Berufung zugelassen wurden, wurde nur erwähnt, das keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen!!
Was ist, wenn die Verfahren vom OVG abgewiesen werden und nicht zur Berufung zugelassen werden, mit dem Verfahren von Donald?
Was kann dann Donald noch machen?
Grußselig
Ohmanoman
ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze! ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis