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Autor Thema: Widerspruchsbescheid nach 1 Jahr erhalten > klagen oder hinfällig?  (Gelesen 2409 mal)

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  • Beiträge: 30
Hallo,

Person A hat am 28.07.2014 und dann nochmals am 02.09.2014 Widerspruch gegen den Gebührenbescheid erhoben. Heute ( 30.07.2015) kam der Widerspruchsbescheid (MDR-Leipzig) mittels förmlicher Zustellung.
Im Betreff steht: Ihre Nachricht vom 28.07.2014 und im Text der Widerspruchsbescheid vom 30.07.2014. Dies wären dann genau ein Jahr.

Im Forum steht, dass die Frist 3 Monate beträgt um zu antworten.
Soll Person A klagen oder ist der Widerspruchsbescheid hinfällig?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juli 2015, 19:02 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.801
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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Im Forum steht, dass die Frist 3 Monate beträgt um zu antworten.
Soll Person A klagen oder ist der Widerspruchsbescheid hinfällig?

Der WiderspruchsBESCHEID dürfte nicht "hinfällig" sein, da die 3-Monats-Bearbeitungsfrist lediglich bedeutet, dass bei noch längerer Untätigkeit der Betroffene erweiterte Rechtsmöglichkeiten hätte wie z.B. "Untätigkeitsklage" bzw. gar *direkte* Klage gegen den ursprünglichen Bescheid, ohne weiter auf einen WiderspruchsBESCHEID zu warten.

Beides ist aber in o.g. fiktiven Fall nicht (mehr) relevant.

Es gilt die Rechtsbehelfsbelehrung des zugestellten WiderspruchsBESCHEIDs und die darin angegebenen Rechtsmittel (i.d.R. Klage) innerhalb der ebenfalls dort angegebenen Frist (i.d.R. 1 Monat).

Siehe hierzu bitte u.a. unter
Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424
und beachte dabei auch die Möglichkeit eines vorerst weitestgehend unbegründeten Klageantrags mit späterer Nachreichung der Begründung.


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