Wäre der "Beitragsservice" Teil der Rundfunkanstalten, würden nicht gesonderte Gehaltstarifverhandlungen der Mediengewerkschaft VRFF für die Beschäftigten des "Beitragsservice" mit einer Tarifkommission des WDR geführt werden https://vrff.de/1-gehaltstarifverhandlungsrunde-wdrbeitragsservice/.
Außerdem erbringt der "Beitragsservice" Rechtsdienstleistungen (z.B. Entscheidung über Befreiungen von der "Beitrags"pflicht nach § 4 RBStV, insbesondere auch Entscheidungen über Härtefallanträge nach § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV).
Explizit lt. Gesetz die Entscheidungen über Härtefallanträge nach § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV hat die Landesrundfunkanstalt zu erbringen.
Also kann der "Beitragsservice", um eine erlaubte Rechtsdienstleistung zu erbringen, nur ein von den Landesrundfunkanstalten als juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildetes Unternehmen oder Zusammenschluss sein, § 8 Abs. 1 Ziff. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) https://dejure.org/gesetze/RDG/8.html.
@Greyhound
Das ist sehr interessant, was du da schreibst.
" Also kann der "Beitragsservice", um
eine erlaubte Rechtsdienstleistung zu erbringen, nur ein von den Landesrundfunkanstalten als
juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildetes Unternehmen oder Zusammenschluss sein, "
So in etwa stelle ich mir das auch vor und es würde dem entsprechen, was die da so treiben.
Nun steht aber auf nahezu allen Schreiben, die von denen kommen links oben eine LRA und in der Grußformel 'ihre LRA' . Es wird vorgetäuscht, wie wenn es von der LRA kommen würde.
Nun widerspricht doch die
juristischen Personen des öffentlichen Rechtsdem im Impressum stehenden
' nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung ' ,
denn eine juristische Person ist voll rechtsfähig.
Oder sehe ich das falsch?
Mister X beabsichtigt auch einen Strafantrag zu stellen, da man seine Konten begrenzt hat mit einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung. Es fehlt nur noch das Zünglein an der Waage, das da wäre, dass man seine Konten plündert. Das ist bisher nicht geschehen.
Noch etwas zu den sog. Bescheiden.
Mr. X hat bis zum 01.01.2013 keinen rechtskräftigen Bescheid über eine Zahlung erhalten, was für ihn bedeutet, dass man das eben mal versäumt hat.
Kein Bescheid zum richtigen Zeitpunkt bedeutet für ihn auch keine Zahlungsverpflichtung.
Die Bescheide, die dann kamen, waren allesamt im Nachhinein erstellt. Was soll denn ein Bescheid im Nachhinein sein, wenn gar kein Bezugspunkt zu einem rechtzeitig erlassenen Bescheid vorliegt?
Das ist verm. einer der Tricks von denen, da die sich beim OGV darauf berufen und bei der Bank ebenfalls.
Wobei noch bemerkt werden muss, dass nicht mal ein Bescheid für Jan. 2013 erwähnt wird. Wie soll man auch, wenn keiner zum 01.01. vorlag? D.h. es kommt aber genau auf diesen Bescheid an, den es nicht gibt.
Mal sehen, was der OGV dazu zu sagen hat, wie der die Sache sieht?