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Autor Thema: (Bayern) Einschreiben vom BR  (Gelesen 21101 mal)

s
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Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
#15: 25. Juli 2015, 16:01
Hallo und guten Tag!

Ich kann sehr gut nachvollziehen, wenn Person P in diesem Fall resigniert bzw. resignieren will oder gar muss. Dieser Widerspruchsbescheid beinhaltet jedoch nichts, was wir bis heute nicht kennen. Allem Anschein nach fährt der nicht rechtsfähige "Beitragsservice"nach dem BGH-Beschluss große Geschütze auf, um die restlich verbliebenen "Zahlungsunwillige" in die Knie zu zwingen. Es muss doch auch einen anderen gesetzeskonformen Weg geben, um dieser staatlich organisierten Willkür Einhalt zu gebieten. Nachdem ich mir einige Videos auf YouTube angesehen habe, die zweifelsohne diese staatlich organisierte Willkür illustrieren, bin ich der festen Überzeugung, dass etwas dagegen unternommen werden muss. Momentan bin ich etwas ratlos, da ich nach detaillierter Recherche feststellen musste, dass sowohl  seitens der  Judikative als auch seitens der Exekutive so gut wie nichts unternommen wird, um diese Missstände, im Interesse der Bürger, zu beseitigen. Unschuldige Menschen werden drangsaliert, terrorisiert, kriminalisiert und teilweise in den finanziellen Ruin getrieben (ja, ein Eintrag ins Schuldnerverzeichnis kann für den einen oder anderen das finanzielle Aus bedeuten).

Nach reiflicher Überlegung bin ich zu dem Resultat gekommen, dass wir unbedingt einen Präzedenzfall brauchen, in dem alle Fragen beantwortet und Ungereimtheiten beseitigt werden, vor allem angesichts der Verletzung von Grund- und/oder Menschenrechten. Hier muss angesetzt werden, denn alles andere hat/macht, so wie ich das gesehen, gelesen und gehört habe, so gut wie keinen Sinn.Es ist meiner Meinung nach auch sehr wichtig, dass man sich zusammenschließt - auch in finanzieller Hinsicht - und eine Klage durch alle Instanzen möglich macht. Einen engagierten Rechtsanwalt wird sich bestimmt finden.

Was haltet Ihr davon?


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Gast

Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
#16: 25. Juli 2015, 16:47
Es ist meiner Meinung nach auch sehr wichtig, dass man sich zusammenschließt - auch in finanzieller Hinsicht - und eine Klage durch alle Instanzen möglich macht. Einen engagierten Rechtsanwalt wird sich bestimmt finden.

Was haltet Ihr davon?

Super Idee und Willkommen im Forum.

Machen wir also weiter!  :police:

@stillerleser: Sofern es finanziell machbar ist, ist es in solch einem Fall wichtig den nächsten konsequenten Schritt zu gehen, der da heißt: Klage.

Es sagt einem doch alleine schon der eigene gesunde Menschenverstand, dass an solch einer Stelle nicht eingeknickt werden sollte! Andersgeartete persönliche Belastungen hin oder her, eine Klage auszuformulieren und an einem mündlichen Verhandlungstermin teilzunehmen ist nun wirklich nicht sehr zeitaufwändig.

Mit jeder begründeten Klage, die von den Verwaltungsrichtern mit scheinheiligen Argumenten und schlichten 'Schutzbehauptungen' abgewiesen wird schämen sich ebendiese Richter mehr und mehr. Dies ist auch daran zu erkennen, weil zunehmend mehr Verwaltungsgerichte die Kläger/innen dazu bewegen wollen die Klagen zurückzunehmen.

Ich kann für Person P und all ihre Mitmenschen nur hoffen, dass P sich nochmal aufrappelt.

Alles Gute.  :)


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Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
#17: 25. Juli 2015, 16:52
Person P steht das nervlich als auch aufgrund unsicherer finanzieller Lage wohl nicht mehr durch.
Eine Klage, deren negativer Ausgang bereits jetzt bekannt ist, ist bewusste Geldvernichtung, zu der Person P derzeit nicht bereit ist, da jeder Euro zählt, geschätzte 105 Euro wären eine Woche vollständiger Lebensunterhalt...


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Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
#18: 25. Juli 2015, 17:07
Person P steht das nervlich als auch aufgrund unsicherer finanzieller Lage wohl nicht mehr durch.
Eine Klage, deren negativer Ausgang bereits jetzt bekannt ist, ist bewusste Geldvernichtung, zu der Person P derzeit nicht bereit ist, da jeder Euro zählt, geschätzte 105 Euro wären eine Woche vollständiger Lebensunterhalt...

Auch anhand dieses Falles sieht man, wie und - ganz wichtig - dass Einschüchterung funktioniert. Ich will die finanzielle Lage der Person P gar nicht in Abrede stellen, aber wer nicht kämpft, hat schon verloren. Auf lange Sicht sowieso. Eine bewusste Geldvernichtung stellt nach meiner Auffassung diese "Demokratieabgabe" dar. Wenn Du damit leben kannst respektive willst, bitte schön!


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Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
#19: 25. Juli 2015, 17:20
Von "wollen" kann sicher keine Rede sein.
Dass die Abgabe Geldvernichtung ist unterschreibt Person P gerne, nur was bleibt ihr übrig?
Prozesskostenhilfe wird es nicht geben, da als Selbstständiger "zu viel" Einkommen, dank unsicherer Auftragslage (sicher ist: unbeschäftigt in ein paar wenigen Monaten) und bisher nicht ausreichender Möglichkeit, größere Rücklagen zu bilden, wäre es Wahnsinn, jetzt dem schlechten Geld (das zum Glück angespart wurde) noch das Gute hinterher zu werfen, nur um ein paar wenige Monate zu verzögern.


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Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
#20: 25. Juli 2015, 17:52
Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass es jemanden geben kann, der, in naiver Weise, denkt/glaubt/hofft, dass seinem Widerspruch stattgegeben wird, unabhängig davon, ob dieser Widerspruch sich aus ein paar Zeilen oder gar zig Seiten zusammensetzte. Zumal mir bis dato auch kein einziger Fall bekannt ist, der mit einem "positiven" Widerspruchsbescheid seitens "GEZ"  endete.

An für sich ist diese "Demokratieabgabe" skandalös genug, was aus meiner Sicht viel skandalöser ist, ist die Vorgehensweise der Judikative und der Exekutive. Hier wird - bewusst oder unbewusst - mannigfaltig das Recht bis zur Unkenntlichkeit ver - und/oder gebogen. Ihr könnt Euch sicher sein, diese ganzen Formfehler in irgendwelchen "Bescheiden" bzw. "Vollstreckungsersuchen" wird es in Zukunft nicht mehr geben, denn auch der Beitragsservice sowie die Rundfunkanstalten sind lernfähig und ganz sicher auch lernwillig, weil es dabei eben um ganz viel Geld und ganz viel Macht geht.

Ihr denkt, Ihr seid alleine? Nein, das seid Ihr ganz sicher nicht! Es gibt genügend Menschen in diesem Land, denen die Augen aufgegangen sind und diese ganzen Missstände endgültig ad acta legen wollen. Für eine bessere Zukunft, die sie nicht nur für sich selbst in Anspruch nehmen wollen, sondern gleichermaßen auch den Mitmenschen zugestehen.


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Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
#21: 25. Juli 2015, 19:58
Wie wärs mit einer Spendenaktion für die erste Instanz? Ich kenne Personen die nicht zahlen und somit Budget dafür haben


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Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
#22: 26. Juli 2015, 17:29
Mich, Person A ( wie Außer sich vor Wut ) hat gestern das gleiche Schreiben vom BR aus Bayern erreicht.
Sämtliche Widerspruchsgründe abgelehnt,
- alle Gutachten
- aufschiebende Wirkung nach Art 80 VwGO
- Verweis darauf, das die Eltern bereits zahlen ( lassen sich einschüchtern und zahlen halt schon immer )
Etc

Person A war 2011 aus gesundheitlichen und finanziellen Gründen zurück zu den Eltern gezogen und hat der GEZ dies schriftlich mitgeteilt.
Ende 2014 kamen dann Nachforderungen, da angeblich Abmeldung nie einging !!!!
Person A kann nach fast 4 Jahren das Schreiben an die GEZ von 2011 nicht mehr finden.

Blöde Frage: darf der Beitragsservice Daten vom Einwohnermeldeamt abfragen, oder warum weiss man dann das ich bei meinen Eltern wohne??

Jetzt letzter Ausweg Klage

Ratschläge für Klagebegründung??
Mal angenommen, Person A wurde von einem eifrigen GEZ Mitarbeiter aufgrund eines Gesprächs zwischen Tür und Angel zwangsangemeldet.
Dann wäre es sicher toll wenn der Beitragsservice diese Anmeldung noch im Original hat, oder???
Ansonsten frage ich mich, wie die einfach annehmen können das ich damals einen "Volksverblödungsempfänger" hatte ?!?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Juli 2015, 17:46 von Trinity«

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Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
#23: 27. Juli 2015, 00:30
Da scheinen sich die Intendanten als Chefs des BS und der LRAs mal wieder etwas wichtig machen zu wollen. Denn die wissen natürlich, dass niemand mehr nachweisen kann, dass die Abmeldung abgesendet wurde. Allerdings greift hier vermutlich die Verjährungsfrist. Vor einem Verwaltungsgericht bestehen durchaus gure Chancen, dass durchzukriegen, denn die GEZ war bekanntermaßen schon immer schlampig. Jedoch scheinen die Intendanten mal wieder etwas Angst verbreiten zu wollen, so nach dem Motto: "Alle zahlen, die jemals bei uns angemeldet waren, und niemand kann sich wehren"(denkt euch dazu dieses teuflische Lachen aus Horrorfilmen der C-Kategorie).
Also versuchen, die Klage darauf aufzubauen, dass es kein Gesetz gibt, nach dem die Forderung bestehen könnte, denn von bezahlen nach GEZ-Kriterien steht im neuen Gesetz nichts. Da auch damals kein Gebührenbescheid erstellt wurde, weil kein Forderungsgrund bestand, besteht auch jetzt kein Grund, um Gebühren einzufordern. Der Abmeldeschein wird wohl bei der GEZ verschwunden sein, nachdem sie BS wurden. Alle Bekannten erinnern sich gut daran, dass der Abmeldeschein versendet wurde, weil an dem Tage zufällig der Hamster gestorben ist und man trotz der großen Trauer auf dem Weg zum Krematorium noch zur Post gegangen ist, Seit an Seit, Arm in Arm... mit Taschentüchern... hach, da reissen alte Wunden wieder auf, schluchz... der Brief wurde mit zitternden Fingern und bibbernden Lippen eingesteckt und man versicherte sich, dass es wirklich klappte, wegen dem Stress und so!
Das ganze muss natürlich erst mal in einem Widerspruch formuliert werden, erst wenn der Intendant ablehnt (er ist der Chef von dem Sauladen), wird Klage eingereicht.


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Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
#24: 27. Juli 2015, 08:06
A bereits im Widerspruch auf die Verjährung nach BGB hingewiesen.
Diese wird auch abgelehnt, da ihrer Sicht nach die Verjährung unterbrochen wurde, als Oktober 2014 ein Brief mit Forderungen für 2011-2014 zugestellt wurde.
Übrigens wird seitens der Anstalt nun auf 2013 und 2014 verzichtet.

Der Nachweis das die Abmeldung abgeschickt wurde kann sehr wohl durch Zeugen bestätigt werden, jedoch laut Anstalt muss A den Nachweis erbringen ( mit zitiertem Urteil )

Weitere Anregungen?


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Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
#25: 27. Juli 2015, 19:23
Die Verjährung wurde unterbrochen, weil zwischendurch mal eine Mahnung verschickt wurde?
Für wie blöd halten die einen eigentlich?
Verjährung kann nur durch einen Rechtsakt unterbrochen/aufgehoben werden, der Rechtsakt wäre die Zusendung eines Gebührenbescheides, Einreichung eines Mahnverfahrens oder Klageerhebung.
Da wäre mal nachzufragen, wo der Zustellnachweis für einen Gebührenbescheid ist oder wie lange das Klageverfahren schon läuft...


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Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
#26: 27. Juli 2015, 20:56
Sollten die wirklich dermaßen stümperhafte Falschinformationen geschickt haben, würde ich gar nicht mehr mit denen kommunizieren sondern davon ausgehen, dass Betrüger am Werk sind. Soll doch der Gerichtsvollzieher kommen, spätestens das Amtsgericht wird eine Erinnerung gegen die Vollstreckung nicht ablehnen können (kann man nur durchziehen, wenn man etwas mit der Materie vertraut ist). Zur Sicherheit mit dem Wisch zur Polizei gehen, damit der Betrugsversuch amtlich ist.
Betrüger scheinen es alle zu sein, so wie die handeln. Nicht vergessen, der Intendant ist der Chef von allem.


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Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
#27: 27. Juli 2015, 21:34
Aha, das klingt ja mal sehr interessant!!

Was ist aber mit dem Wisch?
Hier wird darauf verwiesen das die Verjährung laut diversen Urteilen unterbrochen wurde.

Ist das mit den Rechtsakt und Verjährung eine gesicherte Info?

Würde ja dann gerne die Sachbearbeiterin die namentlich!! unterschrieben hat, mit Einschreiben und Rückschein darüber in Kenntnis setzen, das ich Sie Anzeige bevor ich Klage beim VG einreiche!!


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Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
#28: 27. Juli 2015, 22:51
Jeder Briefverkehr ist vergebliche Mühe, die dürfen offensichtlich nicht vernünftig antworten oder auf Argumente reagieren. Jede Antwort von denen sind Nebelbomben, die können nicht alle nur einen IQ nähe der Zimmertemperatur haben.
Gesichert ist: Ein Verwaltungsakt muss zugestellt werden, um gültig zu sein, sonst könnte jeder behaupten, er hatte etwas zugestellt. BS oder damals GEZ hat niemals etwas zugestellt, denn niemand hat dafür unterschrieben. Mit ihrem vermurksten Rundfunkbeitrag versuchen die schon diese dumme Masche, manche fallen drauf rein, sogar Richter. Aber es ist Fakt, ohne Zustallnachweis gilt es als nicht zugestellt, wenn man es abstreitet. Das gilt erst recht, wenn nach Jahren etwas in dieser Richtung behauptet wird.
Siehe Thema Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

Mit dem nebulösen Schreiben zur Polizei gehen, nicht erst androhen. Zweck ist, dass etwas für die Klage in der Hand ist. Denn ohne Klage geht es nicht. BS kann nichts entscheiden, die brauchen nur einen Widerspruchsbescheid senden, schon muss man dagegen klagen. Da Betrüger Fehler machen, sieht der Wisch wie von Betrügern aus, so einfach ist das. Niemand muss damit zum Rechtsanwalt gehen, um zu erfahren, >dass man ja eigentlich, und überhaupt, hmm, weiss nicht...< Nein, ein ordentlicher Verwaltungsakt muss als solcher Fehlerfrei erkennbar sein für Laien.
Also abwarten, bis ein Widerspruchsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung kommt, Widerspruch einlegen (auch mehrmals, wenn mehrere kommen), warten, bis ein Widerspruchsbescheid kommt, Klage einreichen. Immer nur noch auf Schreiben reagieren, die eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten, alles andere ist zum Abheften (nicht entsorgen).


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Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
#29: 27. Juli 2015, 23:04
Vielen Dank!

Verstehe, aber was ist denn nun mit diesem 231 AO? Oder ist das glatte Themaverfehlung, setzen 6 ?!

Wenn ich denn nun behaupte nie etwas bekommen zu haben, können doch die den Schriftverkehr seit 10/14 rausholen und sagen ich hätte doch darauf reagiert ?!?

Wegen was zeige ich die Sachbearbeiterin an? Betrug, Amtsanmassung ?


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