Da scheinen sich die Intendanten als Chefs des BS und der LRAs mal wieder etwas wichtig machen zu wollen. Denn die wissen natürlich, dass niemand mehr nachweisen kann, dass die Abmeldung abgesendet wurde. Allerdings greift hier vermutlich die Verjährungsfrist. Vor einem Verwaltungsgericht bestehen durchaus gure Chancen, dass durchzukriegen, denn die GEZ war bekanntermaßen schon immer schlampig. Jedoch scheinen die Intendanten mal wieder etwas Angst verbreiten zu wollen, so nach dem Motto: "Alle zahlen, die jemals bei uns angemeldet waren, und niemand kann sich wehren"(denkt euch dazu dieses teuflische Lachen aus Horrorfilmen der C-Kategorie).
Also versuchen, die Klage darauf aufzubauen, dass es kein Gesetz gibt, nach dem die Forderung bestehen könnte, denn von bezahlen nach GEZ-Kriterien steht im neuen Gesetz nichts. Da auch damals kein Gebührenbescheid erstellt wurde, weil kein Forderungsgrund bestand, besteht auch jetzt kein Grund, um Gebühren einzufordern. Der Abmeldeschein wird wohl bei der GEZ verschwunden sein, nachdem sie BS wurden. Alle Bekannten erinnern sich gut daran, dass der Abmeldeschein versendet wurde, weil an dem Tage zufällig der Hamster gestorben ist und man trotz der großen Trauer auf dem Weg zum Krematorium noch zur Post gegangen ist, Seit an Seit, Arm in Arm... mit Taschentüchern... hach, da reissen alte Wunden wieder auf, schluchz... der Brief wurde mit zitternden Fingern und bibbernden Lippen eingesteckt und man versicherte sich, dass es wirklich klappte, wegen dem Stress und so!
Das ganze muss natürlich erst mal in einem Widerspruch formuliert werden, erst wenn der Intendant ablehnt (er ist der Chef von dem Sauladen), wird Klage eingereicht.