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Autor Thema: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer  (Gelesen 16639 mal)

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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
#15: 11. Mai 2016, 02:05

Hier gibt es wiederum die neueste Info zwecks BARGELDZAHLUNG!!!


Quelle: Handelblatt Dr. Norbert Häring

Bericht über:

Die irreführenden Rechtsauskünfte der Rundfunkanstalten

Guggst du hier:

http://norberthaering.de/de/27-german/news/612-hinterlegung#weiterlesen

Zitat:

Solche Einschüchterungsversuche mit Falschaussagen sind schäbig.
Aber da ist es ja wieder sehr nützlich, dass mit dem Beitragsservice
eine nicht rechtsfähige Einheit agiert, die ihre Schreiben nicht namentlich
unterschreibt. Das ist dann keine behördliche Auskunft. Nichtamtlich kann
man behaupten was man will.
Bestenfalls glaubt es der Adressat und gibt Ruhe.
In Ordnung ist das nicht. Eine Vollstreckungsandrohung unter
Vorspiegelung falscher Tatsachen durch eine nicht rechtsfähige Organisation,
die im Auftrag einer Behörde handelt:
das wirkt alles andere als rechtsstaatlich.

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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
#16: 31. Mai 2016, 08:01
Hier gibt es wiederum die neueste Info zwecks BARGELDZAHLUNG!!!

Quelle: Handelblatt Dr. Norbert Häring

Bericht über: Rundfunkanstalten nehmen doch Bargeld entgegen – nur nicht von mir

Guggst du hier:

http://norberthaering.de/de/27-german/news/624-barzahlungsangebot#weiterlesen

Zitat:

(...) In einem Brief, der mir vorliegt, bestätigt der Beitragsservice der Rundfunkanstalten einem auf Barzahlung beharrenden Kunden ausdrücklich, dass dies in Köln möglich sei, ohne Einschränkung oder Bedingungen. (...)

und weiter:

(...) In den gleichlautenden Satzungen aller Rundfunkanstalten steht, Bezahlung der Rundfunkgebühr sei nur im Wege der Überweisung, Dauerüberweisung oder Einzugsermächtigung möglich. Darauf beruft sich der Hessische Rundfunk bei seiner Weigerung, mich die Rundfunkgebühr bar zahlen zu lassen. Warum der Beitragsservice, der den Einzug für alle Rundfunkanstalten zentral erledigt, unter diesen rechtlichen Umständen Barzahlungsanbieter auf eine Barzahlungsmöglichkeit beim Beitragsservice in Köln verweisen kann, erschließt sich mir nicht. (...)

+++


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Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
#17: 03. Juni 2016, 08:26
Eine Frage zu dieser ganzen Barzahl- bzw. Bargeld-Annahme-Verweigerungs-Geschichte.
Mal angenommen, der BS, bzw. die örRA würden sich ganz plötzlich entscheiden, Bareinzahlungen doch anzunehmen,
sind dann nicht die Personen, die über diese Schiene versucht habe um die Zahlungen herumzukommen mächtig angeschmiert ?


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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
#18: 03. Juni 2016, 08:48
Eine Frage zu dieser ganzen Barzahl- bzw. Bargeld-Annahme-Verweigerungs-Geschichte.
Mal angenommen, der BS, bzw. die örRA würden sich ganz plötzlich entscheiden, Bareinzahlungen doch anzunehmen,
sind dann nicht die Personen, die über diese Schiene versucht habe um die Zahlungen herumzukommen mächtig angeschmiert ?

Dafür müsste aber die Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge geändert werden.

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Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
#19: 24. Juni 2016, 08:00

Hier gibt es wiederum die neueste Info zwecks BARGELDZAHLUNG!!!


Quelle: Handelblatt Dr. Norbert Häring

Bericht über:

WDR-Justiziarin nimmt Stellung zum Beitrag „Endspiel um den Rundfunkbeitrag: …“

Guggst du hier:

http://norberthaering.de/de/27-german/news/644-justiziarin#weiterlesen

Zitat:

Die Antwort von Frau Michel macht sehr gut deutlich, in welcher rechtlichen Zwickmühle der Rundfunk steckt. Sie kann nicht zugeben, was die Spatzen von den Dächern pfeifen, dass nämlich beim Beitragsservice in Köln unter der Hand bar gezahlt werden kann, obwohl das nach den Rundfunkbeitragssatzungen rechtlich nicht zulässig ist – wie der Rundfunk gegenüber Barzahlungsanbietern nicht müde wird, zu betonen..

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Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
#20: 24. Juni 2016, 09:42
Nur mal so am Rande erwähnt:

Es gibt eine Selbstverpflichtung der Banken und Sparkassen, jedem Bürger wenigstens ein Guthabenkonto einzurichten. Allerdings halten sich viele Banken nicht an diese Selbstverpflichtung. Im lokalen JobCenter gibt es Flyer, die auf die ganze Sache hinweisen – aber auch einen eigenen Geldautomaten, weil es halt doch regelmäßig nicht klappt. Wer kontolos aus dem ALG II rauskommt und eine Arbeit findet, bekommt da auch nicht gleich ein Guthabenkonto: In den ersten 6 Monaten können beide Seiten ohne Angabe von Gründen das Arbeitsverhältnis kündigen (auch ohne eine vereinbarte Probezeit). Also ist es erst Mal über 6 Monate nicht möglich, den Rundfunkbeitrag bargeldlos zu bezahlen.

Außerdem ist niemand verpflichtet, ALG II oder Sozialhilfe zu beantragen, was derzeit die einzige Möglichkeit zur Befreiung ist. Man kann ganz gut ohne Giro-Konto leben, wenn man seine Rechnungen bar bezahlen kann (Mobiltelefon-Vertrag kann bei Vodafone bar im Vodafone-Shop bezahlt werden).

Ich gehe aber davon aus, daß die Annahme von Bargeld immer noch verpflichtend ist und die gesamte Satzung deshalb ex tunc nichtig ist (d. h. Gerichte müssen so tun, als ob es die gesamte Satzung niemals gegeben hat).


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Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
#21: 24. Juni 2016, 16:09
Zitat von: FuerstBerg
Nur mal so am Rande erwähnt:

Es gibt eine Selbstverpflichtung der Banken und Sparkassen, jedem Bürger wenigstens ein Guthabenkonto einzurichten. Allerdings halten sich viele Banken nicht an diese Selbstverpflichtung.
Seit dem 19. Juni hat jeder in Deutschland das Recht darauf, ein Basiskonto zu eröffnen (Jedermann-Konto). Dieses Recht erhalten auch Asylsuchende und Menschen, die mit Duldung bei uns leben. Das Konto funktioniert wie ein übliches Girokonto: Es ermöglicht den bargeldlosen Zahlungsverkehr, aber auch Bar-, Ein- und Auszahlungen.
Das ist die vollzogene Umsetzung der EU-Zahlungskonten-Richtlinie.


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Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

g
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Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
#22: 24. Juni 2016, 22:28
Ich gehe aber davon aus, daß die Annahme von Bargeld immer noch verpflichtend ist und die gesamte Satzung deshalb ex tunc
nichtig ist
(d. h. Gerichte müssen so tun, als ob es die gesamte Satzung niemals gegeben hat).
am Rande,
Das sieht Mr.X auch so.
Die Satzung ist schon nicht rechtskonform, da in der Satzung der gemeinsamen nicht rechtsfähigen Stelle, Rechtsgeschäfte nicht nur zugestanden, sondern sogar zugewiesen werden. Ein Unding, wie besser nicht geht.
Mr.X geht davon aus, dass seit 3 1/2 Jahren mit nichtiger Satzung gearbeitet wird. Rechtverdrehung und Rechtsbeugung vom Feinsten.


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Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
#23: 02. Juli 2016, 09:04
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Quelle: Handelblatt Dr. Norbert Häring

Bericht über:

NRW-Regierung verweigert Antwort auf FDP-Anfrage zur Barzahlerabzocke durch Düsseldorf

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Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
#24: 02. Juli 2016, 14:20
Als ich in den 1990ern im Foto-/Elektronik-Einzelhandel beschäftigt war, haben wir die meisten Großgeräte auf Rechnung abgegeben oder ausgeliefert. In gefühlt 50% der Fälle stand der Kunde innerhalb einer Woche wieder im Laden und wollte die Rechnung bar bezahlen (egal, ob es 500,00 DM oder 7.000,00 DM waren). Lästig war die Tatsache, daß der Inhaber immer wieder die gesamten Rechnungen mitgenommen hat, um zu kontrollieren, welche denn schon überwiesen wurde. Wir haben 3 bis 4 Mal deshalb Kunden wieder nach Hause geschickt („Überweisen Sie den Betrag doch einfach“), danach zusätzlich eine Liste der geschriebenen Rechnungen geführt, damit wir auch dann wussten, wie viel ein Kunde zahlen musste, wenn der Chef die Rechnungen wieder in die Zentrale mitgenommen hat.

Das Rechnungen-Bar-Bezahlen hat inzwischen sicherlich abgenommen, ist aber immer noch Gang und Gebe. Ich kenne genug Leute, die „kurz mal zum […] müssen“, um die Rechnung (freiwillig) bar zu bezahlen, statt einfach am Bankautomaten die Überweisung zu tippen. — „Wieso überweist Du das nicht einfach?“ – „Was, das geht?“ / „Ist mir zu blöd, das mit der PIN-Nummer…“ / „Mein PC spinnt!!“ / „Meine Bank muß nicht unbeding wissen, daß ich beim […] einkaufe.“ / „Nur Bares ist Wahres!“ / „Der Laden hat bis 18:00 Uhr offen, die Bank nur bis 15:30 Uhr.“ / „Ich hab' das Geld schon abgehoben.“ / . . .


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Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
#25: 16. Juli 2016, 11:05
Hier gibt es wiederum die neueste Info zwecks BARGELDZAHLUNG!!!

ZITAT:

Das ist eine so dreist falsche Rechtsauskunft, dass klar wird, warum der Rundfunk es vorzieht, diese über seine nicht rechtsfähige Inkassostelle ohne Unterschrift zu verschicken. Dann kann niemand dafür belangt oder als Jurist bis auf die Knochen vor der Öffentlichkeit blamiert werden. Der Rundfunkjustiziar, der sich diese Formulierungen ausgedacht hat, möge bitte vortreten und sich hinter diese Behauptungen stellen.

Ergänzend ist zu bemerken, dass die Justiziarin des Westdeutschen Rundfunks und Pressesprecherin des Beitragsservice jüngst der Presse gesagt hat, man habe für die Barzahlungsanbieter extra Barzahlungsmöglichkeiten geschaffen. Das kontrastiert doch sehr mit der Rechtsauskunft an die Barzahlungsanbieter durch eben diesen Beitragsservice und der ruppigen Drohung mit Vollstreckung. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Quelle: Handelblatt Dr. Norbert Häring

Bericht über:

Gerichte und Rundfunk schlagen Kapriolen um das Bargeld und nähren Zweifel am Rechtsstaat

Weiterlesen:

http://norberthaering.de/de/27-german/news/654-rundfunkbeitrag-rechtsstaat#weiterlesen

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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juli 2016, 11:18 von marga«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

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Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
#26: 05. Juni 2018, 08:42
Bericht über:

Begründung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Sachen Barzahlung des Rundfunkbeitrags

Quelle: Handelsblatt Dr. Norbert Häring

Zitat
(...)
Unverständlich ist in allem die Argumentation des Berufungsurteiles, Banknoten verlören ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel nicht dadurch, daß der Beklagte sie als Zahlungsmittel in seinem Rechtsverhältnis zu dem Kläger ausschließt. Augenscheinlich ist genau das Gegenteil richtig.
(..)
Hervorhebung durch user @marga
Quelle: http://norberthaering.de/de/27-german/news/981-revisionsbegruendung


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RUN

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Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
#27: 27. März 2019, 19:21
Hallo zusammen,
Nachdem Person R im Dezember 2018 eine Zwangsanmeldung erlitten hat, bot dieser dem BS eine Barzahlung an.

Hier die Antwort vom Bs in Form eines Jpg zum Nachlesen.

Gruß  RUN


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