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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: rodeoric am 18. Juli 2015, 18:49

Titel: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
Beitrag von: rodeoric am 18. Juli 2015, 18:49
Hallo zusammen,

ich hätte gern eure persönliche Meinung wie die fiktive Person X in diesem fiktiven Fall vorgehen sollte.

Kurz zur History:
Person X hat Briefe der GEZ bis Ende 2012 ignoriert, und hatte dadurch nie einen Cent an den BS bezahlt.

Nun bekam Person X im August 2014 ein erneutes Schreiben des Beitragsservice, zum damaligen Zeitpunkt sah Person X keinen Ausweg mehr und unterschrieb die Anmeldung ab 01/13. Allerdings ohne Lastschriftmandat und ohne Bankverbindung, lediglich der Haken bei "durch Überweisung" wurde von Person A angekreuzt.

Nun bekam Person X im Mai 2015 die Anmeldebestätigung des BS.
- Keine Reaktion von Person A

Im Juni bekam Person X dann ein neues Schreiben des BS bezüglich der Zahlung der Rundfunkbeiträge sowie den Rückstand samt Überweisungsträger. Person A soll nun also ~540 € nachzahlen und selbstverständlich in Zukunft pünktlich zahlen.
- Person X erfuhr im Netz von Norbert Häring und dem vermeintlichen Barzahlungstrick um die Gebühren auch weiterhin umgehen zu können.
- Person X reagierte auf die Zahlungsaufforderung mit folgendem Schreiben via Einschreiben an den BS:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben mit Schreiben vom 05. Juni 2015 die Zahlung des zum 15. Juni 2015 fälligen Rundfunkbeitrags für den Haushalt, in dem ich wohne, eingefordert. Bitte teilen Sie mir mit, wo ich den Rundfunkbeitrag bar bezahlen kann. Laut §14 Bundesbankgesetz sind „in Deutschland … auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“. Das bedeutet meines Wissens, dass Sie die Bezahlung einer Schuld mit diesem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel nicht ablehnen dürfen.
Ihrer aktuellen Stellungnahme vom Juni 2015 bezüglich „Berichterstattung zur Barzahlung des Rundfunkbeitrags“ setze ich folgendes entgegen:
Gebühren in Höhe von 5-15 € sind unverhältnismäßig.
Des Weiteren lasse ich mich von Ihnen nicht zu einem Bankgeschäft zwingen, welches ich unter normalen Umständen nicht getätigt hätte.
Ihre Argumentation bezüglich „in klar abgegrenzten Bereichen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und zur Kosteneinsparung die Möglichkeit zur Barzahlung mittels Banknoten begrenzt wird“  setze ich folgendes entgegen.
Eine Verweigerung der Bargeld-Zahlung aufgrund der „Verwaltungsvereinfachung“ ist rechtlich ohnehin nicht haltbar.
Ich verweise daher außerdem auf den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag welcher dem Bundesbankgesetz unterliegt.
Sollten Sie stattdessen auf Begleichung per Banküberweisung oder Einzug von Giralgeld bestehen, bitte ich um Angabe der gesetzlichen Grundlage hierfür.

Im glaube daran erstmal Ruhe zu haben bekam Person X zügig eine Rückmeldung vom BS der wie folgt aussieht.
(http://puu.sh/j3Qgy/a922ca6fb8.jpg)

Nun bittet Person X hier im Forum um Hilfe wie am besten weiter vorgegangen werden soll bzw. wann Person X erneut mit dem BS in Kontakt treten sollte.

Bezahlt hat Person X bisher noch nichts, alles was Person X bis dato unternommen hat, ist oben aufgeführt.

Definitiv möchte Person X nicht bezahlen, weder heute noch in Zukunft, womit müsste Person X nun als nächstes vom BS rechnen?

Vielen Dank vorab.

Mfg

rodeoric
Titel: Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 20. Juli 2015, 11:16
Ich weiß ja nicht, warum ihr eure kostbare Zeit immer mit Korrespondenz mit dem Belästigungsservice opfert.
Nach Schema F arbeiten und dann ggf. Klage einreichen mit dem Ziel die Sache wenigstens hinauszuzögern und bei Wohlhabenheit auch durch mehrere Instanzen zu ziehen ist doch am Unaufwendigsten...
Titel: Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
Beitrag von: marga am 20. Juli 2015, 11:33
Vielleicht könnte der Beitrag von dem "Bargeldzahler" hier weiterhelfen:

Norbert Häring, 19.07.2015
HR eröffnet mir den Klageweg gegen das Verbot, den Rundfunkbeitrag bar zu zahlen
http://norberthaering.de/de/27-german/news/445-klage#weiterlesen

LG, marga +++
Titel: Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
Beitrag von: rodeoric am 20. Juli 2015, 15:28
Hallo zusammen,

vielen Dank für eure Rückmeldung, die fiktive Person X wird sich sicher darüber freuen.

Person X verschwendet Seine/Ihre Zeit um nichts falsch zu machen und auf die wichtigsten Schreiben zu reagieren, um wie erwähnt das gannze weit heraus zu zögern aber dennoch nicht unnötig Probleme in Bezug auf Schufa, Lohnpfändung oder Kontopfändung zu bekommen.

Daher wäre Person X über weitere Meinungen sehr dankbar.

Mfg

rodeoric
Titel: Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
Beitrag von: Person_of_Interest am 20. Juli 2015, 22:21
Hallo rodeoric,

erstmal vorab, klasse, dass Person X sich gegen den Laden stellt.

Person A ist ebenfalls Gegner dieses Vereins und wird auch nicht zahlen. Als allerletztes Mittel, nachdem alles versucht worden ist, was irgendwie geht, wird Person A auf Bargeldzahlung pochen.

Von Daher macht Person X der Meinung von Person A zu Folge alles richtig!

Falls Person X sich in ihren Grundrechten verletzt fühlt, was ja ganz offensichtlich der Fall ist, so empfiehlt Person A formell Beschwerde bei der EU-Kommission in Brüssel wegen dieser Grundrechtsverletztung durch den Beitragsservice einzulegen. Da werden ja ganz offensichtlich EU Grundrechte durch deren Haltung verletzt.

Person A hat dies bereits getan und freut sich über Personen, die sich anschliessen würden.

Falls Person X schon mal schauen möchte, hier gibt es die Ausführung von Person A: http://www.docdroid.net/K4WAzJQ/eu-beschwerde-300615-geschwrzt.pdf.html

Eine Anleitung gibt es hier:
Ordungswidrigkeiten (...) einmal anders betrachtet!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14787.msg98773.html#msg98773

Weiter so! ;-)
Titel: Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
Beitrag von: marga am 21. Juli 2015, 08:49
Es gibt interessante Neuigkeiten vom "Bargeldzahler"!

Ein Ex-Moderator vom WDR gibt Rechtsberatung für den HR!!!!!

Zitat
In seinem amtlichen Bescheid stützt sich der Hessische Rundfunk ausgiebig auf die Rechtsmeinung eines fachfremden Anwalts, der, wie er in seinem Beitrag verschweigt, früher als Moderator und freier Journalist für den vom Rundfunkbeitrag finanzierten WDR gearbeitet hat.

Guggst du hier:
http://norberthaering.de/de/27-german/news/446-solmecke#weiterlesen

+++
Titel: Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
Beitrag von: rodeoric am 21. Juli 2015, 17:34
Hallo zusammen,

ich bedanke mich im Namen von Person X für die zwei weiteren Kommentare in diesem Thread, diese wurden selbstverständlich direkt an Person X weitergereicht.

Für Person X wäre relevant zu wissen gegen was Person A Anzeige erstattet hat, leider hat Person X noch keine weiteren Schreiben vom BS bekommen, auch ein Festsetzungsbescheid ging bisher nicht ein.

Vermutlich beginnt für Person X nun erstmal die Prozedur der Mahnungen, welche Person X aber nicht interessieren, lediglich darauf falls nötig möchte Person X reagieren, Person X findet es sehr wichtig je mehr Reaktion und Schriftverkehr erfolgt ist, desto umfangreicher wird die ganze Geschichte auch für die Staatsanwaltschaft oder Sachbearbeiter die sich in den Fall einarbeiten müssen, dies bringt für Person X den Faktor Zeitverzögerung und Mehrarbeit, was Person X dennoch sehr gern in Kauf nimmt, niemand soll später behaupten können, Person X hätte bereits hier oder dort reagieren können oder müssen. Vorsicht ist für Person X wesentlich wichtiger als Nachsicht.

Bezüglich der Beschwerde bei der EU-Kommision wird sich Person X noch etwas Zeit lassen und alles der Reihe nach abarbeiten, selbstverständlich wird Person X dies nicht vergessen und alles möglich tun um dem BS Steine in den Weg zu legen.

Wie erwähnt, welches wäre das erste Schreiben auf das Person X fristgerecht reagieren müsste, wenn möglich mit einem Musterformular das dann gern von Person X entsprechend angepasst und abgeändert wird.

Vielen Dank vorab von Person X :)

Mfg

rodeoric
Titel: Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
Beitrag von: dimon am 21. Juli 2015, 19:44
durch mehrere Instanzen zu ziehen ist doch am Unaufwendigsten...

natürlich, fehlt nur das Kleingeld dafür. Ich wüsste z.B. nicht wo ich auf die schnelle 3000-5000 Euro nehmen sollte um all die Rechtsanwaltkosten zu begleichen.
Siehe ansonsten die Klage vom User Maxkraft24, die Gesamtkosten belaufen sich momentan auf ca. 3000 Euro, er ist aber noch lange nicht am Ziel ;)
Titel: Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
Beitrag von: marga am 22. Juli 2015, 08:44
Auch hier berichtet ein "WEBLOG" über den Bargeldzahler.

Eine sehr interessante These stellt er auch auf:

Zitat:

Gelingt es, zehntausend, hunderttausend oder vielleicht sogar eine Million Zwangsbeitragszahler zu bewegen, ihre Einzugsermächtigung zu kündigen und die Barzahlung zu verlangen, dann kommt etwas ganz Großes in Bewegung – eine breite Diskussion über den Sinn und Unsinn der Zwangsbeiträge für den teuersten Rundfunk der Welt. Es wäre der Anfang vom Ende staatlicher Willkür.

und Zitat:

Solange die Staatskanzleien, das Kanzleramt und die Parlamente in Deutschland Gewissheit haben, dass sich nur eine Minderheit beklagt und der Meinung ist, dass der Rundfunkbeitrag unsozial, willkürlich und teuer ist, werden sie den Sturm der Entrüstung immer wieder unbeschadet über sich ziehen lassen können.

Guggst du hier:

http://www.frank-schaeffler.de/aufruf-mit-bargeld-gegen-zwangsgebuehren/

+++
Titel: Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
Beitrag von: Person_of_Interest am 22. Juli 2015, 22:29
Die These stimmt natürlich voll und ganz.

Je mehr Wind gemacht wird, desto mehr Aufsehen erregt der Widerstand auch.

Wie der Widerstand sich gestaltet, ob es durch die Verweigerung von Einzugsermächtungen und Bargeldzahlung, oder die komplette Zahlungsverweigerung ist, macht meiner Meinung nach nur einen marginalen Unterschied. Entscheidend ist die Großflächigkeit des Widerstandes, inklusive medialer Berichterstattung.

Ich höre aus dem Bekanntenkreis (im Verwandtenkreis frage ich gar nicht, da kenne ich die Antwort schon) immer wieder die Aussage, ja aber man muss doch zahlen. Muss man, und deswegen zahle ich auch. Da wird nicht nach oder hinterfragt. Da steht das muss man, deswegen ist das Grund genug... Gehts noch?!

Der Verein hat es mit der Umstellung einfach so geschafft, den Leuten glaubhaft zu machen, ja genau ihr müsst alle zahlen. Und das hinterfragt kaum einer. Da stelle ich mir die Frage, haben die Leute alle zu viel Geld? Finanzieren sie gerne solche Machenschaften und so ein "Programm"???
Die älteren Leute sind erfahrungsgemäß so drauf. Da steht, wir müssen zahlen, das war immer so, dann machen wir das auch. Protest kommt meines Empfindens nach eher so von der jüngeren und der sich mit der Thematik befassenden und denkenden Generation.
Umso weniger verstehe ich es, denn viele Leute tun sich schwer damit, wenn irgendeine Firma Geld von ihrem Konto abbuchen will. Aber wenn man sich als Behörde ausgibt, scheint das kein Problem zu sein. Ist in den Köpfen der Leute offensichtlich großflächig verankert.

Ich finde es echt krass, dass innerhalb so einer kurzen Zeit einfach erreicht wurde, dass eine nicht staatliche, nicht Behörde, einfach so Gelder im großen Stil kassieren kann und ein Großteil der Bevölkung das so hinnimmt. Und da murrt nicht mal einer bei.
Eventuell sollte ich auch anfangen Rechnungen, Mahnungen, Bescheide, selbst vergebene Titel und Zahlungsaufforderungen, am Besten noch per Infopost, zu versenden. "Sehr geehrte Damen und Herren, zahlen Sie mal quartalsweise, also nach gesetzlicher Vorgabe 50 Euro an mich". Per Einzug. Barzahlung geht nicht. Und Sie müssen das, ich bin per Gesetz dazu ermächtigt, Rechtsgrundlage, die ich aber nicht weiter ausführe. Und wo ich dabei bin. Die Farbe blau ist in Wirklichkeit grün."

Eventuell ist aber genau dies einer der richtigen Wege. Zahlung einstellen, Einzugsermächtigung widerrufen und auf Bargeldzahlung bestehen. Das System können sie nicht umstellen, der Aufwand ist ja ohnehin schon immens.
Titel: Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
Beitrag von: mickschecker am 22. Juli 2015, 22:46
Ich höre aus dem Bekanntenkreis (im Verwandtenkreis frage ich gar nicht, da kenne ich die Antwort schon) immer wieder die Aussage, ja aber man muss doch zahlen. Muss man, und deswegen zahle ich auch. Da wird nicht nach oder hinterfragt.
Das ist die fast vollständige Beschreibung eines dummen, einfältigen Zahlschafes.
Klar, war schon immer so, muss also "zwangsläufig" seine Ordnung und Richtigkeit haben...
Seltsamerweise beschweren sich dann solche Stubenhocker, wenn es mal die aktuelle Aldi-Werbung nicht rechtzeitig in ihren Briefkasten geschafft hat. Dann könnten ja ein paar Cent Ersparnis oder das extrageile Schnäppchen durch die Lappen gehen.
Titel: Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
Beitrag von: rodeoric am 25. Juli 2015, 17:54
Hallo zusammen,

Person X bedankt sich für die zahlreichen Kommentare.

Dann wird sich Person X gedulden bis zum nächsten Schreiben vom Abzockverein, vielleicht ist maxd bis dahin mit einem verwertbaren Urteil durch und wir können dem BS damit endgültig ignorieren :D

Mfg

rodeoric
Titel: Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
Beitrag von: marga am 19. Oktober 2015, 08:59
Interview zum Stand der Klage gegen BARGELDZAHLUNG an den BS!

Die neueste Information zum Thema hier:

Die GEZ austricksen? Norbert Häring im Interview

Quelle: Die Kolumnisten vom 16.10.2015

Zitat aus dem Interview:

SH: Viele GEZ-Kritiker sind ja prinzipiell gegen gebührenfinanziertes Fernsehen. Sie auch?

NH: Nicht ganz so grundsätzlich. Ich finde die Ausgestaltung des Beitrags extrem unsozial und den Betrag viel zu hoch. Ich bin nicht gegen staatlich finanziertes Fernsehen, aber es sollte über Steuern finanziert werden, sodass die Belastung nach Tragfähigkeit verteilt wird. Ich bin auch sehr unzufrieden mit der oft sehr staatsnahen Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und ich sehe auch nicht ein, warum Beitragszahler Millionensummen aufbringen sollen, damit sich die öffentlich-rechtlichen mit den privaten überbieten um Fußballspiele übertragen zu dürfen. Aber das sind nicht meine Hauptanliegen.

Guggst du hier:

http://diekolumnisten.de/2015/10/16/die-gez-austricksen-norbert-haering-im-interview/

und hier:

Quelle: Handelsblatt vom 18.10.2015 von Dr. Norbert Häring

http://norberthaering.de/de/27-german/news/480-interview-diekolumnisten#weiterlesen

+++
Titel: Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
Beitrag von: marga am 21. Oktober 2015, 09:35

Hier gibt es wiederum die neueste Info zwecks BARGELDZAHLUNG!!!

Quelle: Handelblatt Dr. Norbert Häring

Bericht über:

GEZ reagiert mit konfuser Desinformation auf Überweisung unter Vorbehalt (...)

Zitat:

Vorneweg, ich bin Laie und kann keinen verbindlichen Rechtsrat erteilen.
Viele, die ihr Recht auf Barzahlung bei der ex-GEZ gelten gemacht haben und mit juristisch fragwürdiger Argumentation abgeblitzt sind, haben sich darauf verlegt, den Beitrag nur noch unter ausdrücklichem Vorbehalt zu überweisen.

Guggst Du hier:

http://norberthaering.de/de/27-german/news/481-vorbehalt#weiterlesen

+++
Titel: Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
Beitrag von: gerechte Lösung am 21. Oktober 2015, 19:29
Zitat:
'   ..., haben sich darauf verlegt, den Beitrag nur noch unter ausdrücklichem Vorbehalt zu überweisen.  '   

überwiesen ist überwiesen.
Da gibt es welche, die schon dafür sorgen, dass nichts übrig bleibt.
Mr. X hat gehört, dass da zwei Mann vorgestern im TV noch mehr Geld gefordert haben.

Mr. X will demnächst an ebay-Betrüger auch unter ausdrücklichem Vorbehalt überweisen. Da hat er doch ne gute Chance, das Geld wieder zurück zu bekommen.
Ja, aber die Chance ist 10 mal so hoch, nämlich 10 x Null = Null.

Sobald Mr. X das Geld hingeblättert hat, isses ein für alle Mal wech. Ob so oder so, das spielt keine Rolle.
---(   a) Ein Hund sitzt am Straßenrand und bettelt: Mr. X reicht ihm unter ausdrücklichem Vorbehalt eine Bockwurst,,
b) der Hund zerfetzt den Einkaufsbeutel und nimmt sich die Wurst,,
Preisfrage: wann hätte denn Mr. X eine berechtigte Chance, seine Wurst ersetzt zu bekommen ? )---

Wenn man es ihm aber pfändet, dann kann er etwas dagegen machen. Man muss es ihm gewaltsam entreißen.
Titel: Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
Beitrag von: marga am 11. Mai 2016, 02:05

Hier gibt es wiederum die neueste Info zwecks BARGELDZAHLUNG!!!


Quelle: Handelblatt Dr. Norbert Häring

Bericht über:

Die irreführenden Rechtsauskünfte der Rundfunkanstalten

Guggst du hier:

http://norberthaering.de/de/27-german/news/612-hinterlegung#weiterlesen

Zitat:

Solche Einschüchterungsversuche mit Falschaussagen sind schäbig.
Aber da ist es ja wieder sehr nützlich, dass mit dem Beitragsservice
eine nicht rechtsfähige Einheit agiert, die ihre Schreiben nicht namentlich
unterschreibt. Das ist dann keine behördliche Auskunft. Nichtamtlich kann
man behaupten was man will. Bestenfalls glaubt es der Adressat und gibt Ruhe.
In Ordnung ist das nicht. Eine Vollstreckungsandrohung unter
Vorspiegelung falscher Tatsachen durch eine nicht rechtsfähige Organisation,
die im Auftrag einer Behörde handelt:
das wirkt alles andere als rechtsstaatlich.

+++
Titel: Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
Beitrag von: marga am 31. Mai 2016, 08:01
Hier gibt es wiederum die neueste Info zwecks BARGELDZAHLUNG!!!

Quelle: Handelblatt Dr. Norbert Häring

Bericht über: Rundfunkanstalten nehmen doch Bargeld entgegen – nur nicht von mir

Guggst du hier:

http://norberthaering.de/de/27-german/news/624-barzahlungsangebot#weiterlesen

Zitat:

(...) In einem Brief, der mir vorliegt, bestätigt der Beitragsservice der Rundfunkanstalten einem auf Barzahlung beharrenden Kunden ausdrücklich, dass dies in Köln möglich sei, ohne Einschränkung oder Bedingungen. (...)

und weiter:

(...) In den gleichlautenden Satzungen aller Rundfunkanstalten steht, Bezahlung der Rundfunkgebühr sei nur im Wege der Überweisung, Dauerüberweisung oder Einzugsermächtigung möglich. Darauf beruft sich der Hessische Rundfunk bei seiner Weigerung, mich die Rundfunkgebühr bar zahlen zu lassen. Warum der Beitragsservice, der den Einzug für alle Rundfunkanstalten zentral erledigt, unter diesen rechtlichen Umständen Barzahlungsanbieter auf eine Barzahlungsmöglichkeit beim Beitragsservice in Köln verweisen kann, erschließt sich mir nicht. (...)

+++
Titel: Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
Beitrag von: patch66 am 03. Juni 2016, 08:26
Eine Frage zu dieser ganzen Barzahl- bzw. Bargeld-Annahme-Verweigerungs-Geschichte.
Mal angenommen, der BS, bzw. die örRA würden sich ganz plötzlich entscheiden, Bareinzahlungen doch anzunehmen,
sind dann nicht die Personen, die über diese Schiene versucht habe um die Zahlungen herumzukommen mächtig angeschmiert ?
Titel: Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
Beitrag von: marga am 03. Juni 2016, 08:48
Eine Frage zu dieser ganzen Barzahl- bzw. Bargeld-Annahme-Verweigerungs-Geschichte.
Mal angenommen, der BS, bzw. die örRA würden sich ganz plötzlich entscheiden, Bareinzahlungen doch anzunehmen,
sind dann nicht die Personen, die über diese Schiene versucht habe um die Zahlungen herumzukommen mächtig angeschmiert ?

Dafür müsste aber die Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge geändert werden.

+++
Titel: Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
Beitrag von: marga am 24. Juni 2016, 08:00

Hier gibt es wiederum die neueste Info zwecks BARGELDZAHLUNG!!!


Quelle: Handelblatt Dr. Norbert Häring

Bericht über:

WDR-Justiziarin nimmt Stellung zum Beitrag „Endspiel um den Rundfunkbeitrag: …“

Guggst du hier:

http://norberthaering.de/de/27-german/news/644-justiziarin#weiterlesen

Zitat:

Die Antwort von Frau Michel macht sehr gut deutlich, in welcher rechtlichen Zwickmühle der Rundfunk steckt. Sie kann nicht zugeben, was die Spatzen von den Dächern pfeifen, dass nämlich beim Beitragsservice in Köln unter der Hand bar gezahlt werden kann, obwohl das nach den Rundfunkbeitragssatzungen rechtlich nicht zulässig ist – wie der Rundfunk gegenüber Barzahlungsanbietern nicht müde wird, zu betonen..

+++
Titel: Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
Beitrag von: FuerstBerg am 24. Juni 2016, 09:42
Nur mal so am Rande erwähnt:

Es gibt eine Selbstverpflichtung der Banken und Sparkassen, jedem Bürger wenigstens ein Guthabenkonto einzurichten. Allerdings halten sich viele Banken nicht an diese Selbstverpflichtung. Im lokalen JobCenter gibt es Flyer, die auf die ganze Sache hinweisen – aber auch einen eigenen Geldautomaten, weil es halt doch regelmäßig nicht klappt. Wer kontolos aus dem ALG II rauskommt und eine Arbeit findet, bekommt da auch nicht gleich ein Guthabenkonto: In den ersten 6 Monaten können beide Seiten ohne Angabe von Gründen das Arbeitsverhältnis kündigen (auch ohne eine vereinbarte Probezeit). Also ist es erst Mal über 6 Monate nicht möglich, den Rundfunkbeitrag bargeldlos zu bezahlen.

Außerdem ist niemand verpflichtet, ALG II oder Sozialhilfe zu beantragen, was derzeit die einzige Möglichkeit zur Befreiung ist. Man kann ganz gut ohne Giro-Konto leben, wenn man seine Rechnungen bar bezahlen kann (Mobiltelefon-Vertrag kann bei Vodafone bar im Vodafone-Shop bezahlt werden).

Ich gehe aber davon aus, daß die Annahme von Bargeld immer noch verpflichtend ist und die gesamte Satzung deshalb ex tunc nichtig ist (d. h. Gerichte müssen so tun, als ob es die gesamte Satzung niemals gegeben hat).
Titel: Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
Beitrag von: mb1 am 24. Juni 2016, 16:09
Zitat von: FuerstBerg
Nur mal so am Rande erwähnt:

Es gibt eine Selbstverpflichtung der Banken und Sparkassen, jedem Bürger wenigstens ein Guthabenkonto einzurichten. Allerdings halten sich viele Banken nicht an diese Selbstverpflichtung.
Seit dem 19. Juni hat jeder in Deutschland das Recht darauf, ein Basiskonto zu eröffnen (Jedermann-Konto). Dieses Recht erhalten auch Asylsuchende und Menschen, die mit Duldung bei uns leben. Das Konto funktioniert wie ein übliches Girokonto: Es ermöglicht den bargeldlosen Zahlungsverkehr, aber auch Bar-, Ein- und Auszahlungen.
Das ist die vollzogene Umsetzung der EU-Zahlungskonten-Richtlinie.
Titel: Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
Beitrag von: gerechte Lösung am 24. Juni 2016, 22:28
Ich gehe aber davon aus, daß die Annahme von Bargeld immer noch verpflichtend ist und die gesamte Satzung deshalb ex tunc
nichtig ist
(d. h. Gerichte müssen so tun, als ob es die gesamte Satzung niemals gegeben hat).
am Rande,
Das sieht Mr.X auch so.
Die Satzung ist schon nicht rechtskonform, da in der Satzung der gemeinsamen nicht rechtsfähigen Stelle, Rechtsgeschäfte nicht nur zugestanden, sondern sogar zugewiesen werden. Ein Unding, wie besser nicht geht.
Mr.X geht davon aus, dass seit 3 1/2 Jahren mit nichtiger Satzung gearbeitet wird. Rechtverdrehung und Rechtsbeugung vom Feinsten.
Titel: Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
Beitrag von: marga am 02. Juli 2016, 09:04
Hier gibt es wiederum die neueste Info zwecks BARGELDZAHLUNG!!!

Quelle: Handelblatt Dr. Norbert Häring

Bericht über:

NRW-Regierung verweigert Antwort auf FDP-Anfrage zur Barzahlerabzocke durch Düsseldorf

Weiterlesen:

http://norberthaering.de/de/27-german/news/650-antwort-nrw#weiterlesen

+++
Titel: Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
Beitrag von: FuerstBerg am 02. Juli 2016, 14:20
Als ich in den 1990ern im Foto-/Elektronik-Einzelhandel beschäftigt war, haben wir die meisten Großgeräte auf Rechnung abgegeben oder ausgeliefert. In gefühlt 50% der Fälle stand der Kunde innerhalb einer Woche wieder im Laden und wollte die Rechnung bar bezahlen (egal, ob es 500,00 DM oder 7.000,00 DM waren). Lästig war die Tatsache, daß der Inhaber immer wieder die gesamten Rechnungen mitgenommen hat, um zu kontrollieren, welche denn schon überwiesen wurde. Wir haben 3 bis 4 Mal deshalb Kunden wieder nach Hause geschickt („Überweisen Sie den Betrag doch einfach“), danach zusätzlich eine Liste der geschriebenen Rechnungen geführt, damit wir auch dann wussten, wie viel ein Kunde zahlen musste, wenn der Chef die Rechnungen wieder in die Zentrale mitgenommen hat.

Das Rechnungen-Bar-Bezahlen hat inzwischen sicherlich abgenommen, ist aber immer noch Gang und Gebe. Ich kenne genug Leute, die „kurz mal zum […] müssen“, um die Rechnung (freiwillig) bar zu bezahlen, statt einfach am Bankautomaten die Überweisung zu tippen. — „Wieso überweist Du das nicht einfach?“ – „Was, das geht?“ / „Ist mir zu blöd, das mit der PIN-Nummer…“ / „Mein PC spinnt!!“ / „Meine Bank muß nicht unbeding wissen, daß ich beim […] einkaufe.“ / „Nur Bares ist Wahres!“ / „Der Laden hat bis 18:00 Uhr offen, die Bank nur bis 15:30 Uhr.“ / „Ich hab' das Geld schon abgehoben.“ / . . .
Titel: Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
Beitrag von: marga am 16. Juli 2016, 11:05
Hier gibt es wiederum die neueste Info zwecks BARGELDZAHLUNG!!!

ZITAT:

Das ist eine so dreist falsche Rechtsauskunft, dass klar wird, warum der Rundfunk es vorzieht, diese über seine nicht rechtsfähige Inkassostelle ohne Unterschrift zu verschicken. Dann kann niemand dafür belangt oder als Jurist bis auf die Knochen vor der Öffentlichkeit blamiert werden. Der Rundfunkjustiziar, der sich diese Formulierungen ausgedacht hat, möge bitte vortreten und sich hinter diese Behauptungen stellen.

Ergänzend ist zu bemerken, dass die Justiziarin des Westdeutschen Rundfunks und Pressesprecherin des Beitragsservice jüngst der Presse gesagt hat, man habe für die Barzahlungsanbieter extra Barzahlungsmöglichkeiten geschaffen. Das kontrastiert doch sehr mit der Rechtsauskunft an die Barzahlungsanbieter durch eben diesen Beitragsservice und der ruppigen Drohung mit Vollstreckung. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Quelle: Handelblatt Dr. Norbert Häring

Bericht über:

Gerichte und Rundfunk schlagen Kapriolen um das Bargeld und nähren Zweifel am Rechtsstaat

Weiterlesen:

http://norberthaering.de/de/27-german/news/654-rundfunkbeitrag-rechtsstaat#weiterlesen

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Titel: Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
Beitrag von: marga am 05. Juni 2018, 08:42
Bericht über:

Begründung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Sachen Barzahlung des Rundfunkbeitrags

Quelle: Handelsblatt Dr. Norbert Häring

Zitat
(...)
Unverständlich ist in allem die Argumentation des Berufungsurteiles, Banknoten verlören ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel nicht dadurch, daß der Beklagte sie als Zahlungsmittel in seinem Rechtsverhältnis zu dem Kläger ausschließt. Augenscheinlich ist genau das Gegenteil richtig.
(..)
Hervorhebung durch user @marga
Quelle: http://norberthaering.de/de/27-german/news/981-revisionsbegruendung
Titel: Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
Beitrag von: RUN am 27. März 2019, 19:21
Hallo zusammen,
Nachdem Person R im Dezember 2018 eine Zwangsanmeldung erlitten hat, bot dieser dem BS eine Barzahlung an.

Hier die Antwort vom Bs in Form eines Jpg zum Nachlesen.

Gruß  RUN