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Autor Thema: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer  (Gelesen 16650 mal)

r
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Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
Autor: 18. Juli 2015, 18:49
Hallo zusammen,

ich hätte gern eure persönliche Meinung wie die fiktive Person X in diesem fiktiven Fall vorgehen sollte.

Kurz zur History:
Person X hat Briefe der GEZ bis Ende 2012 ignoriert, und hatte dadurch nie einen Cent an den BS bezahlt.

Nun bekam Person X im August 2014 ein erneutes Schreiben des Beitragsservice, zum damaligen Zeitpunkt sah Person X keinen Ausweg mehr und unterschrieb die Anmeldung ab 01/13. Allerdings ohne Lastschriftmandat und ohne Bankverbindung, lediglich der Haken bei "durch Überweisung" wurde von Person A angekreuzt.

Nun bekam Person X im Mai 2015 die Anmeldebestätigung des BS.
- Keine Reaktion von Person A

Im Juni bekam Person X dann ein neues Schreiben des BS bezüglich der Zahlung der Rundfunkbeiträge sowie den Rückstand samt Überweisungsträger. Person A soll nun also ~540 € nachzahlen und selbstverständlich in Zukunft pünktlich zahlen.
- Person X erfuhr im Netz von Norbert Häring und dem vermeintlichen Barzahlungstrick um die Gebühren auch weiterhin umgehen zu können.
- Person X reagierte auf die Zahlungsaufforderung mit folgendem Schreiben via Einschreiben an den BS:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben mit Schreiben vom 05. Juni 2015 die Zahlung des zum 15. Juni 2015 fälligen Rundfunkbeitrags für den Haushalt, in dem ich wohne, eingefordert. Bitte teilen Sie mir mit, wo ich den Rundfunkbeitrag bar bezahlen kann. Laut §14 Bundesbankgesetz sind „in Deutschland … auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“. Das bedeutet meines Wissens, dass Sie die Bezahlung einer Schuld mit diesem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel nicht ablehnen dürfen.
Ihrer aktuellen Stellungnahme vom Juni 2015 bezüglich „Berichterstattung zur Barzahlung des Rundfunkbeitrags“ setze ich folgendes entgegen:
Gebühren in Höhe von 5-15 € sind unverhältnismäßig.
Des Weiteren lasse ich mich von Ihnen nicht zu einem Bankgeschäft zwingen, welches ich unter normalen Umständen nicht getätigt hätte.
Ihre Argumentation bezüglich „in klar abgegrenzten Bereichen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und zur Kosteneinsparung die Möglichkeit zur Barzahlung mittels Banknoten begrenzt wird“  setze ich folgendes entgegen.
Eine Verweigerung der Bargeld-Zahlung aufgrund der „Verwaltungsvereinfachung“ ist rechtlich ohnehin nicht haltbar.
Ich verweise daher außerdem auf den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag welcher dem Bundesbankgesetz unterliegt.
Sollten Sie stattdessen auf Begleichung per Banküberweisung oder Einzug von Giralgeld bestehen, bitte ich um Angabe der gesetzlichen Grundlage hierfür.

Im glaube daran erstmal Ruhe zu haben bekam Person X zügig eine Rückmeldung vom BS der wie folgt aussieht.


Nun bittet Person X hier im Forum um Hilfe wie am besten weiter vorgegangen werden soll bzw. wann Person X erneut mit dem BS in Kontakt treten sollte.

Bezahlt hat Person X bisher noch nichts, alles was Person X bis dato unternommen hat, ist oben aufgeführt.

Definitiv möchte Person X nicht bezahlen, weder heute noch in Zukunft, womit müsste Person X nun als nächstes vom BS rechnen?

Vielen Dank vorab.

Mfg

rodeoric


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Z
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Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
#1: 20. Juli 2015, 11:16
Ich weiß ja nicht, warum ihr eure kostbare Zeit immer mit Korrespondenz mit dem Belästigungsservice opfert.
Nach Schema F arbeiten und dann ggf. Klage einreichen mit dem Ziel die Sache wenigstens hinauszuzögern und bei Wohlhabenheit auch durch mehrere Instanzen zu ziehen ist doch am Unaufwendigsten...


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Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
#2: 20. Juli 2015, 11:33
Vielleicht könnte der Beitrag von dem "Bargeldzahler" hier weiterhelfen:

Norbert Häring, 19.07.2015
HR eröffnet mir den Klageweg gegen das Verbot, den Rundfunkbeitrag bar zu zahlen
http://norberthaering.de/de/27-german/news/445-klage#weiterlesen

LG, marga +++


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

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Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
#3: 20. Juli 2015, 15:28
Hallo zusammen,

vielen Dank für eure Rückmeldung, die fiktive Person X wird sich sicher darüber freuen.

Person X verschwendet Seine/Ihre Zeit um nichts falsch zu machen und auf die wichtigsten Schreiben zu reagieren, um wie erwähnt das gannze weit heraus zu zögern aber dennoch nicht unnötig Probleme in Bezug auf Schufa, Lohnpfändung oder Kontopfändung zu bekommen.

Daher wäre Person X über weitere Meinungen sehr dankbar.

Mfg

rodeoric


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  • GEZ nein Danke
Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
#4: 20. Juli 2015, 22:21
Hallo rodeoric,

erstmal vorab, klasse, dass Person X sich gegen den Laden stellt.

Person A ist ebenfalls Gegner dieses Vereins und wird auch nicht zahlen. Als allerletztes Mittel, nachdem alles versucht worden ist, was irgendwie geht, wird Person A auf Bargeldzahlung pochen.

Von Daher macht Person X der Meinung von Person A zu Folge alles richtig!

Falls Person X sich in ihren Grundrechten verletzt fühlt, was ja ganz offensichtlich der Fall ist, so empfiehlt Person A formell Beschwerde bei der EU-Kommission in Brüssel wegen dieser Grundrechtsverletztung durch den Beitragsservice einzulegen. Da werden ja ganz offensichtlich EU Grundrechte durch deren Haltung verletzt.

Person A hat dies bereits getan und freut sich über Personen, die sich anschliessen würden.

Falls Person X schon mal schauen möchte, hier gibt es die Ausführung von Person A: http://www.docdroid.net/K4WAzJQ/eu-beschwerde-300615-geschwrzt.pdf.html

Eine Anleitung gibt es hier:
Ordungswidrigkeiten (...) einmal anders betrachtet!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14787.msg98773.html#msg98773

Weiter so! ;-)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Juli 2015, 22:30 von Bürger«
Ich bin dafür, dass wir dagegen sind. GEZ nein Danke.

Klagen und sich wehren statt zahlen, für unser aller Recht.

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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
#5: 21. Juli 2015, 08:49
Es gibt interessante Neuigkeiten vom "Bargeldzahler"!

Ein Ex-Moderator vom WDR gibt Rechtsberatung für den HR!!!!!

Zitat
In seinem amtlichen Bescheid stützt sich der Hessische Rundfunk ausgiebig auf die Rechtsmeinung eines fachfremden Anwalts, der, wie er in seinem Beitrag verschweigt, früher als Moderator und freier Journalist für den vom Rundfunkbeitrag finanzierten WDR gearbeitet hat.

Guggst du hier:
http://norberthaering.de/de/27-german/news/446-solmecke#weiterlesen

+++


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

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Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
#6: 21. Juli 2015, 17:34
Hallo zusammen,

ich bedanke mich im Namen von Person X für die zwei weiteren Kommentare in diesem Thread, diese wurden selbstverständlich direkt an Person X weitergereicht.

Für Person X wäre relevant zu wissen gegen was Person A Anzeige erstattet hat, leider hat Person X noch keine weiteren Schreiben vom BS bekommen, auch ein Festsetzungsbescheid ging bisher nicht ein.

Vermutlich beginnt für Person X nun erstmal die Prozedur der Mahnungen, welche Person X aber nicht interessieren, lediglich darauf falls nötig möchte Person X reagieren, Person X findet es sehr wichtig je mehr Reaktion und Schriftverkehr erfolgt ist, desto umfangreicher wird die ganze Geschichte auch für die Staatsanwaltschaft oder Sachbearbeiter die sich in den Fall einarbeiten müssen, dies bringt für Person X den Faktor Zeitverzögerung und Mehrarbeit, was Person X dennoch sehr gern in Kauf nimmt, niemand soll später behaupten können, Person X hätte bereits hier oder dort reagieren können oder müssen. Vorsicht ist für Person X wesentlich wichtiger als Nachsicht.

Bezüglich der Beschwerde bei der EU-Kommision wird sich Person X noch etwas Zeit lassen und alles der Reihe nach abarbeiten, selbstverständlich wird Person X dies nicht vergessen und alles möglich tun um dem BS Steine in den Weg zu legen.

Wie erwähnt, welches wäre das erste Schreiben auf das Person X fristgerecht reagieren müsste, wenn möglich mit einem Musterformular das dann gern von Person X entsprechend angepasst und abgeändert wird.

Vielen Dank vorab von Person X :)

Mfg

rodeoric


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  • Gegen Zwangsfinanzierung
Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
#7: 21. Juli 2015, 19:44
durch mehrere Instanzen zu ziehen ist doch am Unaufwendigsten...

natürlich, fehlt nur das Kleingeld dafür. Ich wüsste z.B. nicht wo ich auf die schnelle 3000-5000 Euro nehmen sollte um all die Rechtsanwaltkosten zu begleichen.
Siehe ansonsten die Klage vom User Maxkraft24, die Gesamtkosten belaufen sich momentan auf ca. 3000 Euro, er ist aber noch lange nicht am Ziel ;)


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Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
#8: 22. Juli 2015, 08:44
Auch hier berichtet ein "WEBLOG" über den Bargeldzahler.

Eine sehr interessante These stellt er auch auf:

Zitat:

Gelingt es, zehntausend, hunderttausend oder vielleicht sogar eine Million Zwangsbeitragszahler zu bewegen, ihre Einzugsermächtigung zu kündigen und die Barzahlung zu verlangen, dann kommt etwas ganz Großes in Bewegung – eine breite Diskussion über den Sinn und Unsinn der Zwangsbeiträge für den teuersten Rundfunk der Welt. Es wäre der Anfang vom Ende staatlicher Willkür.

und Zitat:

Solange die Staatskanzleien, das Kanzleramt und die Parlamente in Deutschland Gewissheit haben, dass sich nur eine Minderheit beklagt und der Meinung ist, dass der Rundfunkbeitrag unsozial, willkürlich und teuer ist, werden sie den Sturm der Entrüstung immer wieder unbeschadet über sich ziehen lassen können.

Guggst du hier:

http://www.frank-schaeffler.de/aufruf-mit-bargeld-gegen-zwangsgebuehren/

+++


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

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Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
#9: 22. Juli 2015, 22:29
Die These stimmt natürlich voll und ganz.

Je mehr Wind gemacht wird, desto mehr Aufsehen erregt der Widerstand auch.

Wie der Widerstand sich gestaltet, ob es durch die Verweigerung von Einzugsermächtungen und Bargeldzahlung, oder die komplette Zahlungsverweigerung ist, macht meiner Meinung nach nur einen marginalen Unterschied. Entscheidend ist die Großflächigkeit des Widerstandes, inklusive medialer Berichterstattung.

Ich höre aus dem Bekanntenkreis (im Verwandtenkreis frage ich gar nicht, da kenne ich die Antwort schon) immer wieder die Aussage, ja aber man muss doch zahlen. Muss man, und deswegen zahle ich auch. Da wird nicht nach oder hinterfragt. Da steht das muss man, deswegen ist das Grund genug... Gehts noch?!

Der Verein hat es mit der Umstellung einfach so geschafft, den Leuten glaubhaft zu machen, ja genau ihr müsst alle zahlen. Und das hinterfragt kaum einer. Da stelle ich mir die Frage, haben die Leute alle zu viel Geld? Finanzieren sie gerne solche Machenschaften und so ein "Programm"???
Die älteren Leute sind erfahrungsgemäß so drauf. Da steht, wir müssen zahlen, das war immer so, dann machen wir das auch. Protest kommt meines Empfindens nach eher so von der jüngeren und der sich mit der Thematik befassenden und denkenden Generation.
Umso weniger verstehe ich es, denn viele Leute tun sich schwer damit, wenn irgendeine Firma Geld von ihrem Konto abbuchen will. Aber wenn man sich als Behörde ausgibt, scheint das kein Problem zu sein. Ist in den Köpfen der Leute offensichtlich großflächig verankert.

Ich finde es echt krass, dass innerhalb so einer kurzen Zeit einfach erreicht wurde, dass eine nicht staatliche, nicht Behörde, einfach so Gelder im großen Stil kassieren kann und ein Großteil der Bevölkung das so hinnimmt. Und da murrt nicht mal einer bei.
Eventuell sollte ich auch anfangen Rechnungen, Mahnungen, Bescheide, selbst vergebene Titel und Zahlungsaufforderungen, am Besten noch per Infopost, zu versenden. "Sehr geehrte Damen und Herren, zahlen Sie mal quartalsweise, also nach gesetzlicher Vorgabe 50 Euro an mich". Per Einzug. Barzahlung geht nicht. Und Sie müssen das, ich bin per Gesetz dazu ermächtigt, Rechtsgrundlage, die ich aber nicht weiter ausführe. Und wo ich dabei bin. Die Farbe blau ist in Wirklichkeit grün."

Eventuell ist aber genau dies einer der richtigen Wege. Zahlung einstellen, Einzugsermächtigung widerrufen und auf Bargeldzahlung bestehen. Das System können sie nicht umstellen, der Aufwand ist ja ohnehin schon immens.


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Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
#10: 22. Juli 2015, 22:46
Ich höre aus dem Bekanntenkreis (im Verwandtenkreis frage ich gar nicht, da kenne ich die Antwort schon) immer wieder die Aussage, ja aber man muss doch zahlen. Muss man, und deswegen zahle ich auch. Da wird nicht nach oder hinterfragt.
Das ist die fast vollständige Beschreibung eines dummen, einfältigen Zahlschafes.
Klar, war schon immer so, muss also "zwangsläufig" seine Ordnung und Richtigkeit haben...
Seltsamerweise beschweren sich dann solche Stubenhocker, wenn es mal die aktuelle Aldi-Werbung nicht rechtzeitig in ihren Briefkasten geschafft hat. Dann könnten ja ein paar Cent Ersparnis oder das extrageile Schnäppchen durch die Lappen gehen.


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Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
#11: 25. Juli 2015, 17:54
Hallo zusammen,

Person X bedankt sich für die zahlreichen Kommentare.

Dann wird sich Person X gedulden bis zum nächsten Schreiben vom Abzockverein, vielleicht ist maxd bis dahin mit einem verwertbaren Urteil durch und wir können dem BS damit endgültig ignorieren :D

Mfg

rodeoric


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Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
#12: 19. Oktober 2015, 08:59
Interview zum Stand der Klage gegen BARGELDZAHLUNG an den BS!

Die neueste Information zum Thema hier:

Die GEZ austricksen? Norbert Häring im Interview

Quelle: Die Kolumnisten vom 16.10.2015

Zitat aus dem Interview:

SH: Viele GEZ-Kritiker sind ja prinzipiell gegen gebührenfinanziertes Fernsehen. Sie auch?

NH: Nicht ganz so grundsätzlich. Ich finde die Ausgestaltung des Beitrags extrem unsozial und den Betrag viel zu hoch. Ich bin nicht gegen staatlich finanziertes Fernsehen, aber es sollte über Steuern finanziert werden, sodass die Belastung nach Tragfähigkeit verteilt wird. Ich bin auch sehr unzufrieden mit der oft sehr staatsnahen Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und ich sehe auch nicht ein, warum Beitragszahler Millionensummen aufbringen sollen, damit sich die öffentlich-rechtlichen mit den privaten überbieten um Fußballspiele übertragen zu dürfen. Aber das sind nicht meine Hauptanliegen.

Guggst du hier:

http://diekolumnisten.de/2015/10/16/die-gez-austricksen-norbert-haering-im-interview/

und hier:

Quelle: Handelsblatt vom 18.10.2015 von Dr. Norbert Häring

http://norberthaering.de/de/27-german/news/480-interview-diekolumnisten#weiterlesen

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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Oktober 2015, 09:36 von marga«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

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Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
#13: 21. Oktober 2015, 09:35

Hier gibt es wiederum die neueste Info zwecks BARGELDZAHLUNG!!!

Quelle: Handelblatt Dr. Norbert Häring

Bericht über:

GEZ reagiert mit konfuser Desinformation auf Überweisung unter Vorbehalt (...)

Zitat:

Vorneweg, ich bin Laie und kann keinen verbindlichen Rechtsrat erteilen.
Viele, die ihr Recht auf Barzahlung bei der ex-GEZ gelten gemacht haben und mit juristisch fragwürdiger Argumentation abgeblitzt sind, haben sich darauf verlegt, den Beitrag nur noch unter ausdrücklichem Vorbehalt zu überweisen.

Guggst Du hier:

http://norberthaering.de/de/27-german/news/481-vorbehalt#weiterlesen

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g
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Re: Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
#14: 21. Oktober 2015, 19:29
Zitat:
'   ..., haben sich darauf verlegt, den Beitrag nur noch unter ausdrücklichem Vorbehalt zu überweisen.  '   

überwiesen ist überwiesen.
Da gibt es welche, die schon dafür sorgen, dass nichts übrig bleibt.
Mr. X hat gehört, dass da zwei Mann vorgestern im TV noch mehr Geld gefordert haben.

Mr. X will demnächst an ebay-Betrüger auch unter ausdrücklichem Vorbehalt überweisen. Da hat er doch ne gute Chance, das Geld wieder zurück zu bekommen.
Ja, aber die Chance ist 10 mal so hoch, nämlich 10 x Null = Null.

Sobald Mr. X das Geld hingeblättert hat, isses ein für alle Mal wech. Ob so oder so, das spielt keine Rolle.
---(   a) Ein Hund sitzt am Straßenrand und bettelt: Mr. X reicht ihm unter ausdrücklichem Vorbehalt eine Bockwurst,,
b) der Hund zerfetzt den Einkaufsbeutel und nimmt sich die Wurst,,
Preisfrage: wann hätte denn Mr. X eine berechtigte Chance, seine Wurst ersetzt zu bekommen ? )---

Wenn man es ihm aber pfändet, dann kann er etwas dagegen machen. Man muss es ihm gewaltsam entreißen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Oktober 2015, 19:41 von gerechte Lösung«

 
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