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Autor Thema: 2 Festsetzungsbescheide, Frist beim ersten verstrichen, wie Widerspruch?  (Gelesen 2062 mal)

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  • Beiträge: 1
Guten Tag zusammen.

Nehmen wir an Person A hätte soeben seinen 2. Festsetzungsbescheid erhalten.

Nehmen wir weiterhin an, der
- 1. sei auf Anfang Juni datiert und beziehe sich auf den Zahlungszeitraum Jan/Feb/Mär,
- 2. sei von Anfang Juli und beziehe sich auf Apr/Mai/Jun.

Nun fragt sich Person A, wie nun vorzugehen sei, wolle sie Widerspruch einlegen, da
für den ersten Festsetzungsbescheid die Frist von einem Monat abgelaufen ist.

Würde sie nun den ersten Zahlen(+ 8,00 € Säumnis) und den Widerspruch nur für den 2. einreichen, wo die Frist noch nicht verstrichen ist?!

Der offene Gesamtbetrag des 2. enthält dabei den Betrag des ersten Bescheids.

Viele Grüße.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Juli 2015, 01:52 von Bürger«

  • Moderator
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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Nehmen wir weiterhin an, der
- 1. sei auf Anfang Juni datiert und beziehe sich auf den Zahlungszeitraum Jan/Feb/Mär,
[...]
Nun fragt sich Person A, wie nun vorzugehen sei, wolle sie Widerspruch einlegen, da
für den ersten Festsetzungsbescheid die Frist von einem Monat abgelaufen ist.

Das Datum des Schreibens sagt nichts aus über den Ablauf der Frist... ;)


Immer wichtig bei dieser Betrachtung:

Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421
Vorab - allgemein

Gegen jeden einzelnen Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID = Verwaltungsakt müssten gemäß der beinhalteten Rechtsbehelfsbelehrung bei Bedarf die dort angegebenen Rechtsmittel eingelegt werden.




Vorab - zur Fristwahrung

Immer beachten, um nicht unnötig Panik zu schieben:
"Beitragsservice" datiert seine Briefe fast immer und mitunter recht deutlich zurück.
Ein fiktiv oder reell, leserlich oder unleserlich auf dem Brief oder dessen Umschlag angegebenes Datum ist weniger relevant.
Relevant ist das (im Zweifel durch den Absender nachzuweisende) Datum der *tatsächlichen* Zustellung = Bekanntgabe beim Empfänger

Nicht der Empfänger, sondern die absendende Stelle muss im Zweifel nachweisen,
- dass und
- wann
der Bescheid zugestellt wurde...
...bei (üblicherweise) normalem Postversand faktisch nicht möglich ;)
Eine bereits erfolgte Reaktion irgendeiner Art auf einen evtl. doch zugestellten Bescheid wäre z.B. so ein Nachweis - das wäre dann natürlich ein "Eigentor".

Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

Person XYZ muss nicht nachweisen, dass sie den Bescheid früher oder später - oder gar nicht - erhalten hat...
...sollte sich aber kurz ins Thema einlesen, um entsprechend sicher gegenargumentieren zu können.


Dabei gilt zu beachten, dass ARD-ZDF-GEZ ihre Bescheide ja regelmäßig um nicht selten bis zu 14 Tage oder später abweichend von dem aufgedruckten Datum versenden.

Für obigen fiktiven Fall einer Person A evtl. folgende fiktive Rechnung:
Bescheid von Anfang Juni datiert
+ unbekanntes Versand-Datum
+ Post-Streik(?)
+ nicht-nachweisliche Zustellung/ Bekanntgabe
-----------------------------------------
= "morgen vor 1 Monat"
   (vielleicht auch "übermorgen vor 1 Monat"? ;) )
=======================

Zur Erinnerung:
Die Widerspruchsfrist beträgt gem. Rechtsbehelfsbelehrung i.d.R. 1 Monat...
...somit wäre in diesem selbstverständlich vollkommen fiktiven Falle der Widerspruch immernoch fristwahrend ;)

Person A könnte also ggf. umgehend und vor allem auch nachweislich (z.B. per FAX vorab mit Sendeprotokoll) einen kurzen, weitestgehend unbegründeten, aber *fristwahrenden* Widerspruch einlegen...

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich fristwahrend gegen Ihren mir übermorgen vor 1 Monat zugestellten Bescheid Widerspruch ein, da ich mich in meinen Rechten verletzt sehe. Eine ausführliche Begründung reiche ich in einem gesonderten Schriftsatz nach.

Mit freundlichen Grüßen


Die ausführliche Begründung (siehe bitte obigen allgemeinen Link zu Widersprüchen) wäre dann demnächst nachzureichen... ggf. gleich mit dem Widerspruch gegen den 2. Bescheid.


Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


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