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Autor Thema: BGH zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen - Tübingen aufgehoben I ZB 64/14  (Gelesen 88382 mal)

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hmmm, der beschluss von 2014 ist aufgehoben der von 2015/Januar nicht oder hab ich es nicht richtig gelesen?


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hmmm, der beschluss von 2014 ist aufgehoben der von 2015/Januar nicht oder hab ich es nicht richtig gelesen?

Neuer Beschluß vom LG Tübingen vom 8.1.2015 - 5T 296/14
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12897.0.html

...lt. inoffiziellen Meldungen in Revision am BGH unter Az. I ZB 6/15
Beratungstermin noch ungewiss - ebenso, inwiefern der aktuelle BGH-Beschluss da schon vorgreiflich zu bewerten ist.

Aber es bleibt dabei:
All diese formalen Rügen ändern ja nichts an der grundsätzlich per (augenscheinlich verfassungswidrigem) LandesGESETZ bestehenden Forderung.
Dies kann allenfalls der *reguläre* Rechtsweg gegen die Forderung ansich angreifen...
...dazu dann bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
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a

anne-mariechen


Na dann kleben wir mit Sekundenkleber und durchsichtiger Abklebefolie 17,50 Euro in BAR sicher auf einen Papierbogen und stecken es in ein Kuvert und senden es an den Beitragservice. Wenn das jeden Monat 1000 Beitragszahler machen, dann will ich mal sehen ob wir den BS nicht in die Knie zwingen.
Zur Sicherheit machen wir das per Einschreiben mit Rückantwort.

Bezugnehmend auf die elektronische Umsetzung der Gerichtsbarkeit, hierzu eine Rede des Bayerischen Staatsminister der Justiz Staatsministers Prof. Dr. Winfried Bausback anlässlich der Weihnachtstagung des Bayerischen Richtervereins am 17. Dezember 2014 in Fischbachau.

Daraus ist zu erkennen wo der Zug hinführt.

Mehr Kontrolle, mehr Beamte, mehr Richter, mehr Beförderung und wir die Politik, unterstützen Sie (die Richter). http://www.justiz.bayern.de/media/pdf/reden_ministerin/12_171214_weihnachtstagung_des_bayerischen_richtervereins.pdf.

Die Politik bestimmt den Rahmen, die Grenzen der rechtlichen Legalität in der Demokratie ... leider. Alle staatlichen Gehilfen sind unterstützer des Systemes.

Die Entlohnung dieses Personenkreises unterscheidet dann den Willen, ob mit Recht oder ohne Recht egal, dem Vorgesetzten seinen Auftrag auszuführen.

Mit diesem dem Urteil hat der BGH für zukünftige Betragsanpassungen den Organen des ÖR den Freifahrtschein ausgestellt. Einwende zur Geldverschwendung gibt es nicht mehr, jeder muss zahlen.

Das Recht auf eine Wohnung ist kein Bedürfnis mehr. Es ist wichtiger, dass ich dem BS den Rundfunkbeitrag bezahle als meinem Mieter seine Miete. So sieht es aus. Mit 17,50 € Betragsrückstand pro Monat wir der Bürger kalt gestellt, dazu hat der BS mehr Rechte als ein Vermieter dem ich 400,-€ Miete schulde. Das muss man sich einmal vorstellen.

Es gibt keine Unterschiede mehr in diesem Staate, alles wir rechtlich (lügnerisch) korrekt hingedeutet. Und genau diese Politiker, Richter, Staatsanwälte und Demokraten verurteilten die ausführenden Personen des früheren sogenannten östlichen Systems. In Wirklichkeit setzen Sie genau die gleichen Methoden inzwischen selbst ein und um. Es ist unbegreiflich.


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Mit diesem dem Urteil hat der BGH für zukünftige Betragsanpassungen den Organen des ÖR den Freifahrtschein ausgestellt. Einwende zur Geldverschwendung gibt es nicht mehr, jeder muss zahlen.

Das Recht auf eine Wohnung ist kein Bedürfnis mehr. Es ist wichtiger, dass ich dem BS den Rundfunkbeitrag bezahle als meinem Mieter seine Miete. So sieht es aus. Mit 17,50 € Betragsrückstand pro Monat wir der Bürger kalt gestellt, dazu hat der BS mehr Rechte als ein Vermieter dem ich 400,-€ Miete schulde. Das muss man sich einmal vorstellen.

Noch einmal - und immer wieder:
Jegliche Verfahren gegen Vollstreckungen und damit im Wesentlichen wegen formaler Rügen im Zuge dieser Vollstreckungen behandeln *nicht* die (Un-)Rechtmäßigkeit der Forderung ansich und behandeln insofern auch *nicht* die (Un-)Rechtmäßigkeit der (Un-)Rechtsgrundlage des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" (RBStV)!!!

Dessen Verfassungswidrigkeit kann nur und muss daher auf dem regulären Rechtsweg "erklagt" werden.
Dies hat insofern *nichts* mit dem Verfahren am LG Tübingen und dem BGH-Beschluss in dieser Sache zu tun!


Eine etwaige Vollstreckung überhaupt gar nicht erst eintreten zu lassen sondern schon "vorbeugend" zu "umschiffen", genau dazu dient die quasi-legale ZahlungsVERWEIGERUNG - jedoch einhergehend mit Widerspruch gegen den Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID incl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.

Daher bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
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  • Beiträge: 118
@bürger:

danke für die "klärende" Aussage, habe mich nämlich gerade gefragt ob der "reguläre" Weg (Widerspruch, Klage, etc.) von dem Ureitl beeinträchtigt wird.



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Also ich find das Urteil schlimmer als erwartet, denn es wurde quasi ein Freifahrtsschein ausgestellt. BS kann nun schreiben und verlangen was er will und muss noch nicht einmal formellte rechtliche Regeln einhalten ?? Dann man auch die ganzen Gesetze in die Tonne kloppen, wenn sie eh nicht für alle gelten. Noch dazu ist Tür und Tor für weitere private Eintreiber im Dienste des Staates geöffnet (zB. Creditreform etc.)


 Schildbürgerstreich... der aber notwendig für das System ist, denn es werden sicher noch mehr "Beiträge" in der Zukunft kommen.....

Andererseits:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Bescheid-eine-Behoerde---f219248.html

Nach § 37 Abs. 5 VwVfG darf bei einem schriftlichen Verwaltungsakt , der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, abweichend von § 37 Absatz 3 VwVfG die Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen.

Sie haben daher leider kein Recht zu erfahren, welcher Sachbearbeiter Ihren Steuerbescheid erlassen hat.

Das Bundesverwaltungsgericht sieht die Vorschrift des § 37 Abs. 5 VwVfG als verfassungskonform an.

So wurde explizit entscheiden, dass der Umstand, dass auf einem Steuerbescheid kein Name des Sachbearbeiters erscheint weder den einzelnen Bürger in seinem Wert als Persönlichkeit berührt noch darin ein Verstoß gegen das in Art. 20 Abs. 3 GG verankerte Rechtsstaatsprinzip gesehen werden kann.

Begründet wurde dies damit, dass der für die Entscheidung verantwortliche Beamte sich jederzeit aufgrund der Steuernummer ermitteln lässt.

Sie können den Steuerbescheid daher nicht wegen eines formellen Verstoßes angreifen. Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hierzu ist schlüssig.

Denn aus einem Verstoß gegen § 37 Abs. 3 würde sich in aller Regel keine Nichtigkeit des Verwaltungsaktes ergeben. Nach § 44 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG ist ein Verwaltungsakt nur nichtig, der schriftlich oder elektronisch erlassen worden ist, und die erlassende Behörde nicht erkennen lässt.

Das Fehlen eines Namens bzw. der Unterschrift ist unerheblich, weil in den allermeisten Fällen der Charakter des Bescheids als verbindlicher Verwaltungsakt außer Zweifel steht.


Nach BGH wäre somit der "BS" einem Amt gleichgestellt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Juli 2015, 16:11 von Alpha667«

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Nochmal:

Creditreform ist so ziemlich das beste, was passieren kann. Die werden erst eingeschaltet, wenn eine hoheitliche Vollstreckung nicht erfolgreich war. Sie haben allerdings keine Kompetenzen und geben nach 9 Briefen von alleine auf. Bis dahin ist Ruhe. Im besten Falle gilt die Forderung als uneintreibbar und wird abgeschrieben.


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"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

n
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Schon alles erstaunlich, obwohl ja sogar Merkel die Rechtmäßigkeit von Zwangsabgaben im modernen digitalen Informationszeitalter anzweifelt.

Naja, Merkel hat ja auch nichts zu sagen, die ist nur Darstellerin xD


EDIT: Ev. ist der Weg das ganze auch privatrechtlich anzufechten doch nicht so dumm.....denn man könnte BGH auch so auslegen, dass Vwvg hier gar nicht greift...ich bin kein Jurist und auch ziemlich verwirrt.

BGH stellt BS als eine Art Behörde hier hin ? Aber dann doch wieder nicht, wenn es sagt, es wäre klar dass SWR der Gläubiger ist. Aber dann müsste SWR eine Behörde sein, die hoheitl. Aufgaben auf BS übertragen hätte. Sehr verwirrend. Oder braucht auch SWR keine Behörde zu sein und alleine der sog. Staatsvertrag ermächtigt die zu ihrem Handeln ?


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m
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Also ich find das Urteil schlimmer als erwartet, denn es wurde quasi ein Freifahrtsschein ausgestellt.

Das Urteil ist eher banal, war im wesentlichen zu erwarten und zeigt sehr schön, wie das Rechtssystem (im positiven Sinne!) strukturiert ist. Es gibt gewisse Hierarchien und - relativ dazu - wichtige und unwichtige Punkte. Der BS hat ein paar unwichtige Dinge nicht eingehalten. So what?

Der Satz in der Beschlußbegründung (Seite 12 oben)

Zitat
Der  Umstand,  dass  der  Gläubiger  des  Vollstreckungsersuchens erst durch eine aufwendige Auslegung durch den Senat ermittelt werden muss und das Beschwerdegericht zu einem gegenteiligen Ergebnis gelangt ist, deutet allerdings eine gewisse Verbesserungsfähigkeit der Gestaltung an.

ist übrigens eine "relativ große Ohrfeige" für den BS.

BS kann nun schreiben und verlangen was er will und muss noch nicht einmal formellte rechtliche Regeln einhalten ??

Natürlich müssen Regeln eingehalten werden. Aber die sind so banal, die hält sogar der BS ein.

Nach BGH wäre somit der "BS" einem Amt gleichgestellt.

Der BS ist die Schreibstube und die örtlich ausgelagerte Inkassostelle der Landesrundfunkanstalten. Das Konzept anzugreifen ist nicht zielführend.

PS: Die @mini bekannte PersonX wäre froh, wenn sich die Creditreform melden würde. Da würde "Aussitzen" das Problem lösen. Verwaltungen haben eigentlich weitaus schärfere Mittel (Stichwort Kontopfändung vom Finanzamt). Deshalb ist das eher verblüffend, daß es anderswo diese "nur noch Bettelbriefe" gibt. Bei einer Kontopfändung ist das Geld sofort weg. Ein Eintrag ins Schulderverzeichnis ist für Selbständige ein absolutes No-Go.


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PS: Die @mini bekannte PersonX wäre froh, wenn sich die Creditreform melden würde. Da würde "Aussitzen" das Problem lösen. Verwaltungen haben eigentlich weitaus schärfere Mittel (Stichwort Kontopfändung vom Finanzamt). Deshalb ist das eher verblüffend, daß es anderswo diese "nur noch Bettelbriefe" gibt. Bei einer Kontopfändung ist das Geld sofort weg. Ein Eintrag ins Schulderverzeichnis ist für Selbständige ein absolutes No-Go.

Trifft auf Mr.X zu Bettelbriefe, hat auch nur der sog. Zwangsanmeldung und der angebl. Vereinbarung von Ratenzahlung widersprochen. Ansonsten noch Löschung seiner Daten beantragt. Diese wurden zwar nicht gelöscht, da X immer noch Briefe bekommt. Daher war X letztes Schreiben schärfer im Ton,  ebenfalls die verantwortlichen Personen in X Betrugsfalle zu nennen sowie hat er Hausverbot für BS und alle Beauftragten ausgesprochen. Hat darauf hingewiesen dass kein Vertrag besteht, keine Leistung der Fa. BS gewünscht wird. Keinerlei Reaktion - wie von Betrügern natürlich zu erwarten...

Vermute aber,  X wird nach über 7 Mon auch mal so einen sog. "Bescheid" bekommen, vermutlich ermuntert durch hier genanntes Urteil....oder ein Vollstrecker klingelt.
Schuldnerverzeichnis ist nur eine Drohung wenn man Kredite benötigt,.. da X generell keine Schulden macht wirkunglos. Oder schauen pot. Kunden auch ins Verzeichnis. Wo kann man dieses einsehen ?


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Hier bitte keine abschweifenden (Einzel-)Falldiskussionen...!
...sondern strikt beim Kernthema dieses Threads bleiben, welches da lautet
BGH zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen - Tübingen aufgehoben I ZB 64/14
Danke für die Berücksichtigung!


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Die Richter der deutschen Justiz sind abhängige Staatsbeamte und eine Abspaltung der Exekutive. Ich gehe mal davon aus, dass diese Richter gleichwohl auch Kläger sind. Das ist nicht zulässig. Siehe dazu auch die Expertise eines Richters im Ruhestand.

http://www.gewaltenteilung.de/

aber wen interessiert schon das Grundgesetz?


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Und
selbstverständlich betreibt der Beitragss.
mit diesem Bundesgerichtshof-Schandurteil
jetzt schon wieder Eigenwerbung:
http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/aktuelles/beschluss___die_rundfunkbeitragsrechtlichen_vollstreckungsverfahren_sind_rechtmaessig/index_ger.html


Markus




Anm.:
Da das Schandurteil ja erst gestern veröffentlicht wurde,
ist, meiner Meinung nach, diese Beitragss.-Mitteilung nach nur einen Tag ungewöhnlich schnell reingestellt worden!
Normalerweise sind sie ja sonst nie die Schellsten...


Das sieht, für mich jedenfalls, verdächtig danach aus,
dass diese öffentl.-rechtl. Pressemitteilung
vielleicht schon viel früher fertiggestellt
worden sein muss.


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G
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Es ist eine von Machterhalt diktierte ergebnisorientierte Entscheidung des BGH.
Es musste unter lit. c) der Leitsätze festgestellt werden, dass die  Rundfunkgebühren- und Beitragspflicht kraft Gesetzes entsteht. Obwohl die gegenteilige Ansicht, dass noch eine Leistungsaufforderung erforderlich sei, unter verwaltungsrechtlichen Grundsätzen durchaus vertretbar ist.
Denn alles andere als die kraft Gesetzes entstehende Verpflichtung würde bedeuten, dass keine Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten im Sinne des § 80 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO vorläge, was bedeuten würde, dass jeder Widerspruch bzw. jede Klage aufschiebende Wirkung hätte. Eine solche Gefahr, dem Moloch Geldmittel zu entziehen, konnte der BGH nicht durchgehen lassen.


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"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

N
  • Beiträge: 72
Oh Mann! Hilfe!! Ich verstehe dieses ganze Juristendeutsch nicht! Ich wüsste nie und nimmer, wie ich mich gegen diese dreiste Zwangsabgabe wehren müsste!   :-\


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